
Der wohl wichtigste Satz aus dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Rettungsschirm (ESM) ist dieser: „Ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung [...] untersagt."
Sowohl Jean-Claude Trichet als auch Mario Draghi haben behauptet, die Anleihekäufe seien nicht als monetäre Staatsfinanzierung gedacht, sondern geldpolitisch begründet. Tatsächlich hat sich Präsident Mario Draghi bei der Ankündigung der unbeschränkten Anleihekäufe auf das vorrangige Ziel der Preisstabilität berufen. Später erklärte er, einzelne Länder hätten vor dem Risiko einer Deflation gestanden.
Die Verpflichtung der EZB, die Preisstabilität zu gewährleisten, bezieht sich aber auf das Preisniveau in der gesamten Euro-Zone, nicht auf die Preisniveaus in einzelnen Mitgliedstaaten. Zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gab es schon in der Vergangenheit erhebliche Abweichungen der Inflationsraten. Diese Inflationsdifferenzen sind realwirtschaftlich bedingt und notwendig. Sie zu vermindern kann kein Ziel der Geldpolitik sein.
Hindern die Zinsunterschiede in den Mitgliedstaaten die EZB daran, Preisstabilität für die Euro-Zone insgesamt zu gewährleisten? Draghi führt den Anstieg der Marktzinsen in Griechenland und den anderen überschuldeten Ländern der Euro-Zone nicht auf zunehmende Bonitätsrisiken, sondern auf Abwertungs- und Inflationserwartungen zurück.
Wenn in Griechenland die Marktzinsen steigen, weil der Markt erwartet, dass Griechenland aus der Währungsunion austreten, abwerten und inflationieren wird, so reduziert der Zinsanstieg dort die Nachfrage nach Geld. Da das Preisniveau in der Euro-Zone von Geldnachfrage und Geldangebot bestimmt wird, würde der Rückgang der Geldnachfrage bei konstantem Geldangebot das Preisniveau in der gesamten Euro-Zone erhöhen.
Da aber die EZB das Geldangebot kontrolliert, braucht sie es nur über ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte so weit zu vermindern, wie die Geldnachfrage zurückgegangen ist, und schon bleibt das Preisniveau der Euro-Zone stabil. Die Zinsänderungen und Zinsunterschiede hindern die EZB daher nicht daran, ihrer Aufgabe, die Preisstabilität zu gewährleisten, nachzukommen. Sie rechtfertigen keine Notenbankinterventionen an den Anleihemärkten.
Können die Anleihekäufe der EZB vielleicht auf andere Weise geldpolitisch gerechtfertigt werden? Mit der Aufgabe, die Preisstabilität zu gewährleisten, ist es vereinbar, dass die Zentralbank von Tag zu Tag Zinsglättung betreibt - eventuell auch durch Anleihekäufe. Dazu passt aber nicht, dass die Anleihebestände im Besitz der EZB seit dem Mai 2008 trendmäßig zunehmen und weiter zunehmen sollen.
Anleihekäufe können außerdem geldpolitisch begründet sein, wenn die Zentralbank ihren Notenbankzins auf null gesenkt hat und die Banken trotzdem nicht so viel Zentralbankgeld nachfragen, wie die Zentralbank für nötig hält. Sie kann dann selbst die Initiative ergreifen und durch den Kauf von Anleihen Zentralbankgeld in den Markt geben.
Die Bank of England und die amerikanische Federal Reserve haben dies im Gefolge der Finanzmarktkrise getan (sogenanntes „quantitative easing"). Anders als diese beiden Zentralbanken hat die EZB ihren Zinssenkungsspielraum aber noch gar nicht ausgeschöpft. Außerdem dürfte sie im Rahmen eines „quantitative easing" nicht nur gezielt die Anleihen einzelner Staaten kaufen.
Die EZB darf zur Verwirklichung der in Artikel 3 des EU-Vertrags festgelegten Ziele der Union beitragen, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist. Der Artikel nennt mehrere Ziele, darunter auch die Errichtung der Währungsunion - aber er betont auch, dass diese Ziele nur im Rahmen der vertraglichen Zuständigkeiten verfolgt werden dürfen. Artikel 123 AEUV hält aber ausdrücklich fest, dass die EZB nicht für die monetäre Staatsfinanzierung zuständig ist. Die EZB darf daher die genannten Ziele nicht über eine monetäre Staatsfinanzierung zu erreichen versuchen.

Die EZB will nur dann Anleihen kaufen, wenn der emittierende Staat wirtschaftspolitische Auflagen des ESM akzeptiert hat und auch tatsächlich erfüllt. Damit begibt sich die EZB in Abhängigkeit vom Gouverneursrat des ESM, das heißt von den Finanzministern der Euro-Staaten. Sie gibt ihre Unabhängigkeit auf. Sie verstößt gegen ihr Statut und gegen die Europäischen Verträge.
Weshalb leitet die Europäische Kommission nicht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die EZB ein? Weshalb klagt keiner der Mitgliedstaaten beim Gerichtshof der Europäischen Union? Ist die Deutsche Bundesbank, die die Anleihekäufe ja ablehnt, nicht verpflichtet, die Bundesregierung zu einer Klage zu veranlassen?

Ein gesetzesloser Haufen leitet die EZB und die EURO-Staaten.
Für die EURO-Vision wird von den Euro-Visionären noch die allerletzte Regel gebrochen.
Der Steuerzahler geht ins Gefäöngnis, wenn er die Regeln bricht.
Die Damen und Herren da oben stehen offenbar über den Gesetzen und dürfen ihren Visionen (noch) straflos folgen.

EZB verstößt gegen Europa-Recht
Wissen wir doch längst.
Aber wie sonst sollen die Internazis in Brüssel ihren Großreichstraum zur Unterjochung ehemals selbstbestimmter Völker finanzieren ?

@EinBuerger
Richtig!
Und es findet sich immer irgendein Jurist, der bestätigt, daß irgendeine beliebige Sauerei (in diesem Fall: das Verhalten der EZB) vollkommen in Ordnung ist. Dafür sind Juristen schließlich da.
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