Gastbeiträge

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Gastbeitrag: Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen

Die öffentlich-rechtlichen Sender werden demnächst statt der Gebühren pro Gerät eine Art Steuer für jeden Haushalt einführen. Der Chefjustitiar des SWR verteidigt die Pläne und wehrt sich gegen Kritik des Handelsblatts. Eine Replik auf den Meinungsbeitrag „Das öffentlich-rechtlichen Bezahlfernsehens“ von Hans Peter Siebenhaar.

Eine Fernsehkamera des Ersten Deutschen Fernsehens bei der Aufnahme eine Fußball-Spiels. Quelle: ap
Eine Fernsehkamera des Ersten Deutschen Fernsehens bei der Aufnahme eine Fußball-Spiels. Quelle: ap

Endlich hat uns das Handelsblatt aufgeklärt: Mit dem neuen Rundfunkbeitrag, der für über 90 Prozent der Bevölkerung keinerlei Änderungen bringt, wird in Deutschland „öffentlich-rechtliches Bezahlfernsehen“ eingeführt. Und endlich wissen wir auch, dass damit „dem Markt“ auf diese Weise noch mehr Geld entzogen wird, „das er dringend benötigt“. Wieder einmal werden Experten bemüht, die „hinter vorgehaltener Hand“ bis zu einer Milliarde Mehreinnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk prognostizieren. Leider hat der Medienexperte des Handelsblattes dazu keine Namen parat.

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Dr. Hermann Eicher ist Justiziar des Südwestrundfunks (SWR). Quelle: dpa
Dr. Hermann Eicher ist Justiziar des Südwestrundfunks (SWR). Quelle: dpa

Das hat einen einfachen Grund: Es gibt sie schlicht nicht und es gibt auch keine seriösen Berechnungen, die diese Schätzungen belegen. Nach den Berechnungen von ARD und ZDF jedenfalls wird der Modellwechsel aufkommensneutral erfolgen. Aber wir wissen nun endlich, wem diese aus der Luft gegriffenen Mehreinnahmen schaden: dem Bezahlsender „Sky“. Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (RTL Deutschland und die Pro7/Sat1-Gruppe erzielen derzeit Umsatzrenditen von circa 30 (!) Prozent), müssen wir mit „Sky“ leiden.

Folgt man den Visionen von Hans Peter Siebenhaar, dann ist die Welt dieser Gesellschaft erst wieder in Ordnung, wenn sie der Markt in die Gruppen arm und reich geteilt hat: Diejenigen, die sich „Sky“ mit seinen Abo-Preisen etwa in Höhe der doppelten Rundfunkgebühr leisten können und diejenigen, die dann eben (inklusive der zehn Prozent Rundfunkteilnehmer, die von der Rundfunkgebühr befreit sind) nicht mehr mithalten können und zum Beispiel auf Bilder vom Bundesliga-Fußball in einer Sportschau ganz verzichten müssten.

Kommentar Das öffentlich-rechtliche Bezahlfernsehen

Ab kommendem Jahr verlangen ARD und ZDF eine Haushaltsabgabe – unabhängig davon, ob jemand die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen nutzt oder nicht. Das benachteiligt das Bezahlfernsehen.

Kommentar: Das öffentlich-rechtliche Bezahlfernsehen

Aber Solidarmodelle haben es in Zeiten von „ich zahle nur, was ich auch nutze“ schwer. Der Südwestrundfunk muss derzeit im Rahmen seiner Sparkonzepte eine schwierige Debatte über die Finanzierung seiner Orchester führen. Ginge es nach dem Medienexperten des Handelsblattes, hätte „der Markt“ für dieses Problem schnell eine radikale Lösung parat: Alle Orchester des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden mangels Refinanzierungsmöglichkeit abgeschafft.

Nein der Rundfunkbeitrag ist keine „schädliche Abgabe“. Er ist ein Korrektiv für ein Marktversagen, das vom Bundesverfassungsgericht 2007 nochmals sehr genau beschrieben wurde. Aber was schert die Anhänger der reinen Marktlehre schon das Bundesverfassungsgericht, das mit seiner Rechtsprechung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch auch nur quer zu radikalen Marktthesen steht.

Der Autor:
Dr. Hermann Eicher ist Justitiar des Südwestrundfunks

Die neuen GEZ-Regeln ab 2013

  • Wie viel muss gezahlt werden?

    Ab dem 1. Januar 2013 wird eine Grundpauschale pro Haushalt in Höhe von 17,98 Euro erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen im Haushalt leben und ob ein Fernseher, Radio oder Handy vorhanden ist.

  • Wer ist vom Beitrag befreit?

    Nach wie vor befreit von den GEZ-Gebühren werden sein: Studierende, die Bafög beziehen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, die unter das Markenzeichen "RF" fallen, zahlen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,99 Euro. Taubblinde zahlen keine GEZ-Pauschale.

  • Fallen auf eine Zweitwohnung Gebühren an?

    Mit der neuen Regelung ist für die Zweitwohnung ein eigener Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro zu zahlen.

  • Was kommt auf die Unternehmen zu?

    Der zu zahlende Rundfunkbeitrag richtet sich bei den Unternehmen nach der Anzahl der Mitarbeiter. Bei drei Mitarbeitern beträgt die Gebühr 5,99 Euro. Unternehmen mit 250 Mitarbeitern zahlen den zehnfachen Beitrag in Höhe von 179,80 Euro. Die Maximalgebühr beträgt 3.236,40 Euro und wird in Unternehmen ab 20.000 Mitarbeitern erhoben.

  • Was ändert sich bei den Firmenwagen?

    Auf betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge fallen ebenfalls GEZ-Gebühren an. Allerdings ist pro Betriebsstätte ein Fahrzeug davon befreit – ganz gleich wo es zugelassen ist. Jedes weitere Fahrzeug muss mit 5,99 Euro bezahlt werden. Für Unternehmen ergibt sich somit eine einfache Formel, wie viele Fahrzeuge beitragspflichtig sind: Die Summe der Firmenwagen minus der Summe der Betriebsstätten.

  • Was zahlen Hotelbesitzer?

    Die Höhe der Rundfunkgebühr für Besitzer von Hotel- und Gästezimmern sowie von Vermietern von Ferienwohnungen richtet sich nach der Anzahl der Zimmer beziehungsweise Wohnungen. Dabei ist das erste Zimmer frei, auf jedes weitere fällt eine Gebühr von 5,99 Euro an.

  • Was zahlen Saisonbetriebe?

    Saisonbetriebe, die mehr als drei Monate hintereinander vollständig geschlossen sind, zahlen keine Rundfunkgebühren.

  • 10.03.2013, 21:16 Uhrgeorgia

    Da ich mehrere teils nur winzige Apartments habe, die ich teils umständeebedingt /auf Grund eines Saufbolds und Stalkers weder nutzen noch vermieten kann, bezahle ich nun insgesammt circa 60 Euro pro Monat Zwwangsgeld. Ich höre weder Radio noch nutze ich das Fernsehen Selbst das Radio widert mich an wenn ich es einmal im Jahr vielleicht einschalte. Die Liebesgrüßse interessieren mich nicht. Liebesgrüßse durch den Äther von jenem alten Sack der die junge Studentin liebt , die er leider nicht näher kennt.....mit "mein Herz legt sich auf dein Herz" Jene Grüsse die vom Stalker nebenan stammen könnten, der sich darüber hinwegsetzt dass dazu leider zwei gehören.....Oder die Filme über Sex im Alter.... die ich für die massiv zunehmenden Belästigungen in öffentlichen VErkehrsmitteln und Bereichen auch und gerade gegenüber alten Frauen verantwortlich mache... ., Geld und Zeit des andern zu holen für etwas das er nicht will ist Diebstahl nach dem Motto " Wer die Macht hat hat das Recht" ganz so wie bei den Raubrittern.... ...
    Ich hoffe nicht, dass auf demokratischem Wege das Grundgesetz und die Menschenrechte abgeschafft werden, theoretisch ganz genauso möglich wie die Abschaffung des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Manche Dinge, wie ganz bestimmte Menschenrechte und das Recht auf informelle Selbstbestimmung oder die Wahrheit an sich, sind nicht demokratisierbar (ich darf hier einen Anwalt zitieren dessen Namen ich leider vergass).Wenn Volksvertreter da andrer Ansicht sind, ist es schlimm um uns bestellt

    Und, wer meint dass ein Furz an sich die Berechtigung nach sich zieht, für die Möglichkeit ihn zu riechen Gebühren zu kassieren, (wie es ein andrer treffend formulierte) hat eigentlich seine Daeinsberechtigung als "kritische unabhängige, die Menschenrechte und Demokratie schützende Instanz" alleine auf Grund solcher Überlegungen verwirkt.....





  • 04.01.2013, 00:25 UhrH_Knoke

    Marktversagen ist es, von jedem Bürger zwangsweise eine Gebühr zu verlangen. Sky nimmt für sein Programm einen Preis. Ob das zu teuer ist oder nicht entscheidet hier der Markt. Wenn ich Sky nicht möchte, dann zahle ich das nicht.

    Und das gleiche Recht möchte ich für das Gez Fernsehen haben. Marktwirtschaft statt Marktversagen !!


  • 31.12.2012, 19:01 UhrDaniel

    Das schlimmste an diesem ganzen System ist ja noch, dass (wie im Gastbeitrag) nicht ansatzweise auf die offenkundig berechtigte Kritik eingegangen wird. Zumindest nicht in einer Weise, die eine Änderung des eigenen Verhaltens in Betracht zieht.

    Stattdessen wird mit den immer gleichen Worthülsen zurückgefeuert und noch einer oben drauf gepackt (noch ne Talkshow, Championsleague im ÖR usw.).

    Der Justiziar spricht von einem "Marktkorrektiv". Das Gegenteil ist doch der Fall und die Übertragungsrechte für Sport-Großereignisse das beste Beispiel: Letztlich wird doch ein guter Teil der vollkommen überzogenen Gehälter und Ablösesummen für die Balltreter in der Bundesliga aus den Zwangsgebühren und damit quasi aus Steuern finanziert. Das wäre so nicht möglich, wären die ÖR bei der Preisgestaltung für die Übertragungsrechte nicht von den Gesetzen des Marktes entbunden. Gleiches gilt für die (warum auch immer) stetig wachsenden Mondpreise für die olympischen Spiele oder Fußball-WMs oder -EMs, wo das Geld am Ende noch in den Kassen korrupter Sportfunktionäre landet.

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