Gastbeiträge

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Gastkommentar: Die EZB sprengt ihr Mandat

Mario Draghi will Anleihen von Krisenstaaten aufkaufen, um ein Zerbrechen der Euro-Zone zu verhindern. Damit entmachtet der EZB-Präsident nicht nur die nationalen Regierungen, sondern auch das Bundesverfassungsgericht.

Clemens Fuest ist Professor an der Universität Oxford. Quelle: dpa
Clemens Fuest ist Professor an der Universität Oxford. Quelle: dpa

Am 12. September wird das Bundesverfassungsgericht verkünden, ob Deutschland sich am Rettungsschirm ESM beteiligen darf. Nach der mündlichen Verhandlung vom 10. Juli hat das Gericht sich zwei Monate Zeit genommen, um sorgfältig analysieren zu können, ob diese Beteiligung grundgesetzwidrig ist. Das Urteil wird eine Reihe wichtiger Fragen beantworten. Zu der wichtigsten Frage, die sich die Richter eigentlich stellen müssten, werden sie aber vermutlich schweigen: zur Frage, ob ihr Urteil durch die aktuellen Pläne der EZB schon heute irrelevant wird.

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Das Verfassungsgericht muss vordergründig Antworten zu diesen Komplexen finden:

Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Deutschland noch einmal mit bis zu 190 Milliarden Euro haftet, um den Krisenstaaten Kredite zu verschaffen?

Oder bedeutet diese Haftung, dass der Bundestag seine Budgethoheit de facto aufgibt? Muss man davon ausgehen, dass mit dieser Haftung die finanzielle Zukunft Deutschlands von den Entscheidungen ausländischer Regierungen bestimmt wird, beispielsweise davon, ob die spanische Regierung bereit ist, Reformen durchzuführen und Staatsausgaben zu kürzen?

Ist es sogar so, dass die Haftung Deutschlands 190 Milliarden Euro übersteigen könnte, wenn die Gremien des ESM Klauseln über eine Kapitalerhöhung geschickt ausnutzen?

EZB-Rat Die heimlichen Herrscher der Euro-Zone

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Ob die Haftung die Budgethoheit des Bundestags gefährdet, ist schwer zu beurteilen, denn Deutschland hat in der Krise bereits für viel Geld gebürgt. Die Bundesregierung argumentiert allerdings, dass eine Verweigerung der Milliarden die Krise verschärfen und das Risiko steigern würde, dass das bereits verliehene Geld verloren geht. Dem wird das Gericht wohl folgen.

Aus früheren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu Problemen der Euro-Rettung kann man aber schließen, dass die Richter durchaus Korrekturen verlangen könnten, und zwar in zwei Punkten: Erstens ist jeder Zweifel daran auszuräumen, dass der maximale Beitrag Deutschlands zum ESM auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist. Zweitens muss sichergestellt sein, dass der Bundestag hinreichende Kontrolle über die Kreditvergabe des ESM hat.

EZB

Viel wichtiger aber noch ist die Frage, der die Richter wahrscheinlich ausweichen werden: ob ihr Urteil durch die Pläne der EZB irrelevant wird. EZB-Präsident Mario Draghi hat angekündigt, dass er Anleihen von Krisenstaaten aufkaufen wird, sofern diese Staaten wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen.

Er hat versichert, dass die Interventionen ausreichen werden, um ein Zerbrechen der Euro-Zone zu verhindern. Wenn man das wörtlich nimmt, spielt es keine Rolle, ob das Verfassungsgericht den ESM stoppt oder nicht. Da die EZB ohnehin vorhat, Krisenstaaten gegen Auflagen Kredite zu geben, wenn auch indirekt über Sekundärmarktkäufe, wird sie das Kreditvolumen eben ausdehnen, wenn der ESM nicht kommt.

Das wirtschaftliche Ergebnis ist das gleiche. Allerdings wäre nicht nur das Urteil des Verfassungsgerichts irrelevant. Auch Beschlüsse des Bundestages würden keinen nennenswerten Einfluss mehr haben.

  • 07.09.2012, 20:35 Uhrsysiphos

    Werther "Rechner" wie schätzen Sie denn die Maßnahme ein, die Draghi da verkündet hat. Geht es ja hier nicht nur einfach um den Aufkauf von Staatsanleihen, sondern um ganz bestimmte Anforderungen, die Staaten zunächst erfüllen müssen. Insoweit hat sich an dem Austeritätsdruck ja nicht das Geringste geändert. Im Gegenteil, die Staaten werden weiter verpflichtet ihre Haushalte zu ruinieren. Implizit hat Draghi gesagt, dass tatsächlich das Problem der Eurozone bei den Staatshaushalten liegt, weswegen weiterhin oder sogar noch konsequenter eine Politik des Gürtel-enger-Schnallens bei den Staatshaushalten (unter dem Schirm) angesagt sei. Inzwischen müsste auch dem Letzten klar sein, dass man Staatshaushalte mitten in einer Rezession, in der die privaten Haushalte und die Unternehmen zu sparen versuchen, nicht durch Sparversuche sanieren kann. Wer jetzt die staatlichen Ausgaben senkt oder die Steuern erhöht, treibt die Wirtschaft nur weiter in die Rezession und den Staat weiter ins Defizit. Man muss aber nur heute Morgen in die deutschen Zeitungen und sonstige „Leitmedien“ schauen, um zu verstehen, dass eine unbegreifliche Mischung aus Unwissen, bewusster Ignoranz und plumper Interessenvertretung schon verhindert, dass diese Fragen in Deutschland überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt und diskutiert werden. Stattdessen wird – mit Schaum vor dem Mund – der „Rechtsbruch“ der EZB oder die Überschreitung „von roten Linien“ angeprangert. Selbst wenn es ein Rechtsbruch wäre: Wie kann man unkonditioniert die Durchsetzung von Recht verlangen, das von denen, die dem Recht unterliegen, fordert, etwas zu tun, was objektiv unmöglich ist? Wo es gegen die Logik verstößt, hat auch das Recht sein Recht verloren.

  • 07.09.2012, 19:11 Uhrsteveross

    Mein lieber Freund und Kupferstecher. Eines muss man Ihnen lassen. Sie haben bei der Rhetorikschulung des BND nicht geschlafen. Vielleicht ist Ihr fachwissen aber auch noch älter. Für mich gehören Sie zu beruflich veranlassten Fornetrollen, die geziehlt Desinfomation betreiben und inhaltliche Verwirrung stiften. Der Stil und Methodik sind eindeutig - ich kenne sie: Von der anderen Seite.....

  • 07.09.2012, 10:55 UhrDrCoaleonesErbengemeinschaft

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    Its valid for underdogs only; its real, its only fair!

  • Kommentare
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