
Die wirtschaftliche Zukunft der EU steht und fällt mit der Fähigkeit der europäischen Unternehmen, regelmäßig Innovationen auf den Weg zu bringen. Dazu werden entsprechende Finanzierungsmittel benötigt. Dies hat auch die EU-Kommission erkannt. In der Binnenmarktakte aus dem April 2011 formuliert sie deshalb das Ziel, dem Mittelstand einen besseren Zugang zu Risikokapital zu ermöglichen. Dort wird auch angekündigt, dass zukünftig die Pflichten für mittelständische, börsennotierte Unternehmen stärker an dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet werden sollen. Die Ratio, die hinter diesen Vorgaben steht, ist klar: Eine Entschlackung der Anforderungen würde die Kosten der Börsennotiz reduzieren, was wiederum den Mittelständlern den Sprung an den organisierten Aktienmarkt und damit den Zugang zu Kapital erleichtern würde. Die tatsächliche Kapitalmarktpolitik der EU wird diesem Anspruch aber leider allzu oft nicht gerecht. Stattdessen befinden sich zahlreiche, widersprüchliche, wenn nicht gar schädliche Vorhaben in der Regulierungswarteschlange. So will die EU im Rahmen der Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie künftig auf die Pflicht zur Veröffentlichung von Quartalsberichten beziehungsweise – wie es formal richtig heißt – „Zwischenmitteilungen“ verzichten. Dadurch würde sich zwar die Berichtsfrequenz verringern, was in der Tat eine Erleichterung bedeuten würde - gerade für den börsennotierten Mittelstand.
Das ersparte Geld könnte jedoch weniger lang in der Tasche der Unternehmen verbleiben als erhofft. Denn parallel zu der genannten Erleichterung bei den Quartalsberichten wird eine verpflichtende Berichterstattung im Bereich der Corporate Social Responsibility (CSR) vorangetrieben. So sollen börsennotierte Unternehmen bestimmter Branchen, wie zum Beispiel dem Rohstoff- und vielleicht auch dem Bankensektor, nach der Transparenzrichtlinie über Zahlungen berichten, die sie an Regierungen geleistet haben. Man verspricht sich dadurch mehr Transparenz für Investoren und eine Verringerung der Korruption, insbesondere in Ländern der Dritten Welt. Die so entstehenden Kosten überwiegen im Zweifel die Einsparungen durch den Wegfall der Quartalsberichterstattung.
Auch die Revision der EU-Markmissbrauchsverordnung ist in Bezug auf das Ziel des erleichterten Börsenzugangs von mittelständischen Unternehmen inkonsistent. Die Richtlinie definiert ein neues Wachstumssegment für den Mittelstand, die sogenannte SME Growth Markets, die an den europäischen Multilateral Trading Facilities (MTF), in Deutschland also dem Freiverkehr, angesiedelt werden. Diese SME Growth Markets - ein Lieblingsprojekt von Binnenmarktkommissar Michel Barnier - sollen den Anforderungen der kleinen und mittleren Unternehmen besonders Rechnung tragen.

Christine Bortenlänger ist Chefin des Deutschen Aktieninstituts und sollte wissen daß man egal was man verkaufen will auch einen Käufer benötigt.
Käufer gibt es genug...durch die lange Wartezeiten auf ein Ende der Krise werden weitere Bedürfnisse entstehen...auch die immer wiederkehrender Bedarf an der kaputt gegangene Ware ist einen Verbraucherzyklus daß bedient werden muß...
...WAS DER KUNDE BENÖTIGT IST EINKOMMEN...
...DASS MAN AN DEN MENSCHEN GENOHMEN HAT.
Durch die Euro-Einführung und durch zuviele 400€ sowie zuviele Leiharbeit wird den Menschen die Kaufkraft genohmen die dann die Krise nicht bremsen kann sondern es verschlimmert während die Politiker es nur hin und her schieben.

Die Initiative der sog. EU Komission ist in etwa so ueberfluessig wie die Komission selbst. Nur konsequent.

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