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Gastkommentar: Wo die Kritiker der Verstaatlichung irren

Die Haftung der Steuerzahler bedroht die Marktwirtschaft mehr als die Enteignung der Aktionäre gescheiterter Banken. Denn die eigentlichen Gewinner einer Verstaatlichung sind die Gläubiger: Die Staatsgarantie schützt ihre Ansprüche, die im Falle einer Insolvenz teilweise untergehen würden.

Professor Clemens Fuest lehrt an der Universität Oxford. Quelle: Pressebild
Professor Clemens Fuest lehrt an der Universität Oxford. Quelle: Pressebild

Das neue Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung, das unter Umständen eine Enteignung und Verstaatlichung von Banken ermöglicht, ist als Verstoß gegen marktwirtschaftliche Prinzipien kritisiert worden. Versuche, gesellschafts- oder sozialpolitische Ziele durch Staatseigentum an Unternehmen zu erreichen, sind meist kläglich gescheitert. Mit diesem Gesetz werden aber ganz andere Ziele verfolgt. Es geht darum, die Belastungen der Steuerzahler durch die Finanzkrise zu begrenzen und eine Sanierung gescheiterter Banken zu ermöglichen.

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Der Fall Lehman Brothers hat gezeigt, dass Konkurse größerer Banken schwere Wirtschaftskrisen auslösen können. Um eine Verschärfung der Krise abzuwenden, hat die Bundesregierung sich verpflichtet, weitere Bankzusammenbrüche zu verhindern. Sie hat Staatsbürgschaften und Kapitalhilfen in Höhe von 500 Mrd. Euro bereitgestellt. Dieser Schritt war notwendig, setzt aber eine wichtige Regel der Marktwirtschaft außer Kraft: die Regel, dass die Eigentümer für Verluste haften. Wenn das Eigenkapital verloren ist, haften die Gläubiger.

Durch die Garantie des Staates werden die Risiken auf die Steuerzahler abgewälzt, während die Chancen auf Gewinne bei den Eigentümern bleiben und die Gläubiger geschützt werden. Das ist noch nicht alles. Behalten die Eigentümer einer staatlich abgesicherten Bank die Kontrolle über die Geschäftsführung, haben sie Anreize, spekulative Engagements einzugehen. Im Erfolgsfall können sie damit ihr Eigenkapital retten. Im Fall eines Misserfolgs haften die Steuerzahler. Um das zu verhindern, muss der Staat die Kontrolle über die Bank auch gegen den Widerstand der Alteigentümer übernehmen können. Als Ultima Ratio wird deshalb das Instrument der Enteignung benötigt.

Falls es zu einer Enteignung kommt, stellt sich die Frage der Entschädigung. Bei börsennotierten Unternehmen erscheint es naheliegend, den Unternehmenswert am Börsenkurs zu messen. Die Aktionäre der Hypo Real Estate verlangen sogar noch mehr. Tatsächlich wäre eine Entschädigung in Höhe des Börsenkurses in diesem Fall aber zu hoch. Denn der Börsenkurs der Hypo Real Estate ist nur deshalb nicht gleich null, weil der Staat Steuergelder eingesetzt hat, um die Bank zu retten.

Eine Entschädigung in Höhe des Börsenkurses würde bedeuten, dass der Staat zweimal zahlt. Das erste Mal, um den Konkurs zu verhindern, und das zweite Mal, um den Wert, der allein wegen der ersten Hilfe noch vorhanden ist, zu übernehmen. Kein privater Investor würde sich auf ein solches Geschäft einlassen. Wirtschaftlich gesehen wäre das keine Enteignung mit Entschädigung, sondern ein Geschenk der Steuerzahler an die Eigentümer.

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