Gastbeiträge

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Kommentar: Die Politik der Politik überlassen

Das Bundesverfassungsgericht soll das Volk auf den Pfad verfassungsgemäßer Tugenden führen. Doch es steht stets im Konflikt zwischen Politik und Rechtswissenschaft und muss nun in seine Grenzen gewiesen werden.

Klaus von Dohnanyi war Bundesminister und Erster Bürgermeister von Hamburg. Quelle: dpa
Klaus von Dohnanyi war Bundesminister und Erster Bürgermeister von Hamburg. Quelle: dpa

Eine bunte Mischung aus Politikern, Wissenschaftlern und engagierten Bürgern hat sich aufgemacht, um von acht Richtern in Karlsruhe zu hören, dass am 30. Juni 2012 in Sachen Fiskalpakt und ESM etwa 80 Prozent des Bundestages und 90 Prozent des Bundesrates unsere Rechtsordnung verlassen hätten. Das Gericht soll diese Leute nun wieder auf den Pfad verfassungsgemäßer Tugenden führen.

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Es ist nicht Schuld des Bundesverfassungsgerichtes, dass es in solche Zwangslagen gebracht wird, die das Gericht de facto zu einem "Ersatzgesetzgeber" - wie Helmut Schmidt es nannte - machen. Denn so war das Gericht konzipiert: Nach den Erfahrungen der Nazidiktatur sollte es die Verfassung notfalls auch vor dem Zugriff einer "demokratisch" gewählten Mehrheit schützen. Doch das ist heute keine Gefahr!

Der Konflikt zwischen Politik und Rechtswissenschaft hat das Gericht seit Bestehen begleitet. Und gelegentlich sogar - wie in Zeiten der Ostverträge - zu verbalen Entgleisungen der Politik geführt, deren Wortlaut hier nicht wiederholbar ist.

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Hätte das Gericht nicht von den Erfahrungen des amerikanischen Supreme Court lernen können? Dessen erster Vorsitzender, Chief Justice Marshall, hatte 1803 seine Zuständigkeiten in "politischen Fragen" (den "political questions") eingeschränkt, um den Souverän, das Volk, die Wähler und das Parlament vor juristischen Aufpassereien zu bewahren. "Judicial restraint", richterliche Zurückhaltung, lautet dort die Devise.

Auch unsere Demokratie kennt eigentlich nur einen Souverän: das Volk. Regelmäßig wählen wir Bundestag und Landtage. Diese beschließen dann die Gesetze. So auch geschehen am 30. Juni 2012, als nach eingehender Debatte und einer Reihe namentlicher Abstimmungen beide Häuser den Fiskalpakt und den dauerhaften europäischen Rettungsfonds (ESM) verabschiedeten.

Bundesverfassungsgericht

Aber der deutsche Souverän ist eben dann doch nicht so souverän. Das Grundgesetz setzt Regeln, die niemand ändern darf. Grundrechte wie "Menschenwürde", "Meinungsfreiheit", "Gleichheit vor dem Gesetz", "Glaubens- und Gewissensfreiheit" - sie alle sind ebenso "unveräußerlich" wie zum Beispiel auch der föderale Aufbau unserer Republik. Sie haben "Ewigkeitscharakter" (Art. 79 Grundgesetz) und können auch durch verfassungsändernde Zweidrittelmehrheiten nicht aufgehoben werden. Das ist gut so. Das gibt es auch in den USA.

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