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B.wertet: Strafsteuer für Kinderlose?

Die Strafsteuer für Kinderlose erscheint auf den ersten Blick absurd. Doch es geht gar nicht um Bestrafung, sondern um nichts weniger als die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

Christine Bortenlänger – B.wertet. Christine Bortenlänger ist Geschäftsführerin der Börse München.
Christine Bortenlänger – B.wertet. Christine Bortenlänger ist Geschäftsführerin der Börse München.

Kinderlose sollen mehr Steuern zahlen und schnell wurde ein Begriff für diese Steuer gefunden: „Strafsteuer“. Auch wer nur ein Kind aufzuweisen hat, fiele nach dieser Idee unter die strengen Regeln des Fiskus und müsste die Steuer hälftig zahlen. Die Rede war von einem Prozent auf die Einkommensteuer für Kinderlose und einem halben Prozent für Einkindfamilien.

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Auf den ersten Blick erscheint diese Idee absurd und irgendwie geschmacklos. Persönliches Schicksal mit Steuern zu bestrafen, das scheint ethisch und moralisch nicht wirklich vertretbar. Kinderlosigkeit empfinden viele als Strafe genug, die Gründe, keine Kinder zu haben, sind vielfältig. Auf der anderen Seite Kinder in irgendeiner Form mit Geld aufzurechnen widerstrebt zutiefst unseren Gefühlen und unserer Erziehung.

Aber, die so angestoßene Diskussion hat den Nerv der Zeit getroffen, das beweist die gewaltige Reaktion: Allein auf einen Bericht in der Bild-Zeitung meldeten sich per Facebook 800 Kommentatoren zu Wort. Vielleicht ist es doch nicht so absurd, über eine Steuer nachzudenken, die für  diejenigen, die von der Gesellschaft mehr einfordern als sie zu deren Erhalt beitragen, einen „Solidaritätszuschlag“ bedeutet.

Insofern lohnt es sich, die Diskussion auf eine etwas abstraktere Ebene zu heben und darüber nachzudenken, wozu Steuern vom Staat überhaupt erhoben werden. Steuern dienen, ganz banal aber fundamental, in erster Linie dazu, den Staat mit den notwendigen Mitteln zu versorgen, damit er seine zahlreichen und wichtigen Pflichten erfüllen kann. Erziehung, Ausbildung, Infrastruktur, Sicherheit nach innen und außen und vieles mehr. Über die Art und Weise der Pflichten und die Höhe der Zuwendungen mag es immer wieder Kontroversen geben und nicht jeder Bürger wird mit jedem Zweck einverstanden sein. Wer das ändern möchte, kann dies mit seinem Kreuzchen auf dem Wahlzettel tun.

Was passiert, wenn ein Staat nicht ausreichend Steuern zu seiner Finanzierung eintreibt, können wir gerade am Beispiel Griechenland erleben. Prinzipiell sind Steuern nicht an bestimmte Ausgaben gebunden – es gilt das Nonaffektationsprinzip. Die Höhe der eigenen Steuern steht also in keinerlei Verbindung zu den Leistungen, die vom Staat eingefordert werden können. Typisches Beispiel ist die Hundesteuer: Sie ist, anders als oftmals angenommen, keinesfalls der Beitrag des Hundebesitzers dafür, dass das „Geschäft“ des eigenen Hundes vom Staat entfernt werde. Vielmehr will der Staat damit die generelle Verbreitung von Hunden – zum Wohle der Allgemeinheit – zumindest begrenzen.

Die Steuer besitzt also „Lenkungsfunktion“. Diese Art von Steuern sollen das Verhalten der Bürger oder auch von Unternehmen im Sinne des Staates beeinflussen. Von der Ökosteuer bis zur Tabaksteuer haben die Bürger oftmals den Eindruck, der Staat bestrafe ihre Handlungen.Tatsächlich haben diese Steuern die Eigenschaft, die Einnahmen des Staates umso mehr zu mindern, je konformer sich die Menschen oder Unternehmen verhalten. Der Staat wiederum ist in der moralisch misslichen Lage, vom Laster seiner Bürger zu profitieren.

  • 24.02.2012, 15:23 UhrAnonymer Benutzer: ggfrank

    Lieber Nachdenker,
    die These ist schon sehr weit hergeholt, hier werden Kinder als Gelddruckmaschine für die Unterschicht deklassiert - ein sehr befremdliches und trauriges Argument. Als ob nur Ungebildete und/oder Geringverdiener Kinder bekommen würden!

    Bzgl. Familienversicherung, das Argument mag ja vor der Einführung der PkVs einen Hauch von tragkraft gehabt haben ...

    Wie absurd der Einwand ist, merkt man wenn man Ihren Gedankengang auf die Spitze treibt: Man könnte doch alle Kindergärten, Schulen und Universitäten schließen - einfach keine Kinder mehr bekommen - was für ein enormes Einsparungspotential liegt hier!

    Ob so eine Gesellschaft überlebensfähig ist?

  • 24.02.2012, 10:28 UhrAnonymer Benutzer: Wertschoepfungsabgabe

    Das Grundproblem unserer Sozialversicherung ist doch, dass die Finanzierung einseitig auf Arbeitnehmereinkünfte beschränkt ist. Das reicht heute schon nicht, wie man am Bundeszuschuss sehen kann.
    Vielleicht sollte doch endlich eine Wertschöpfungsabgabe eingeführt werden. Dann sind die Finanzen der Sozialkassen gesichert, unabhängig davon, ob denn ein Unternehmen Roboter oder Menschen beschäftigt. Eigentümer von Mietshäusern und Kapitalvermögen wären damit erstmals an der Finanzierung der Sozialkassen beteiligt.
    Die negativen Wirkungen für Investitionen ließen sich über recht einfache Deckelungsklauseln dämpfen.

    Die ganze Hetze gegen die bösen Kinderlosen wäre damit erledigt.

  • 24.02.2012, 10:22 UhrAnonymer Benutzer: Fragezeichen

    "Vielleicht ist es doch nicht so absurd, über eine Steuer nachzudenken, die für diejenigen, die von der Gesellschaft mehr einfordern als sie zu deren Erhalt beitragen, einen „Solidaritätszuschlag“ bedeutet."

    Oh ja, und dann erklären Sie mir bitte, warum Beamte keinen adäquaten Arbeitnehmerbeitrag (bzw. Solidarsteuer mit Lenkungsfunktion) für ihre Pensionen zahlen müssen. Ebenso müssen sie nicht in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bzw. die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Der Beitrag von Beamten und Pensionären zur Gesellschaft beschränkt sich damit rein auf das Steuersystem.

    Alle sind gleich, aber manche sind gleicher als andere...

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