Kurz und schmerzhaft

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Kleinleins Klartext: Chaostage in der Versicherungswirtschaft

Die Einführung der Unisex-Tarife ist durch eine abenteuerliche politische Verquickung erst einmal verschoben. Das sorgt für Chaos. Dürfen Unisex-Tarife überhaupt angeboten werden? Und was wird aus den Bisex-Policen?

Axel Kleinlein gilt aktuell als einer der schärfsten Kritiker der Versicherer und war Vorsitzender des Vorstandes beim Bund der Versicherten.
Axel Kleinlein gilt aktuell als einer der schärfsten Kritiker der Versicherer und war Vorsitzender des Vorstandes beim Bund der Versicherten.

Zunächst einmal ist es fair, in Sachen „verspäteter Unisex“ nicht die Versicherungswirtschaft verantwortlich zu machen. Vielmehr ist die Schuld bei denen zu suchen, die durch ein sogenanntes Artikelgesetz unbedingt dafür sorgen wollten, dass der Unisex nur dann kommt, wenn auch die Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven vorgenommen wird. Die Parlamentarier – und letzten Freitag dann auch die Länder im Bundesrat – standen durch diese unglückliche Verquickung vor der Frage, ob sie dem Doppelpack „Unisex + Bewertungsreserven“ zustimmen wollten oder nicht. Im Bundestag ging das Gesetz glatt durch, im Bundesrat dann eben nicht.

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Hätte der Gesetzgeber den Parlamentariern die Möglichkeit gegeben, bei Unisex und Bewertungsreserven unterschiedlich zu entscheiden, dann hätten wir das Problem mit dem Unisex jetzt nicht. Böse Zungen behaupten, dass es von vornherein beabsichtigt war, die Abgeordneten und die Länder zur Zustimmung zur Kürzung der Bewertungsreserven eben genau durch diese Verquickung zu bewegen.

Diese Strategie ist nicht aufgegangen. Der Bundesrat hat sich erst einmal gegen die Kürzung der Überschussbeteiligung ausgesprochen und dabei billigend in Kauf genommen, dass die Regeln zum Unisex auch verschoben sind. Und damit haben die Unklarheiten nun begonnen …

Zunächst einmal die große Frage: Dürfen denn Unisex-Tarife überhaupt angeboten werden?

Aus Sicht des Versicherungsmathematikers gibt es da nur die Antwort „es kommt drauf an ...“. Und zwar kommt es drauf an, ob der Vertrag durch den Unisex teurer wird oder ob es gar zu einer Verbilligung kommt. Als Beispiel ein Rentenvertrag, bei dem der Mann bisher 100 Euro monatlich und die Frau 120 Euro zahlte und beide zukünftig nach Unisex 115 Euro zahlen sollen.

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Für den Mann steigt die Prämie an. Da gibt es kein Problem, denn dann ist die Prämie ja mindestens so hoch wie bisher auch. Die Kalkulation „passt“ also und hat sogar noch mehr Luft. Wird das Angebot durch den Unisex aber billiger, dann kann es sein, dass es nach den alten „Bisex“-Tarifen zu billig ist. Im Beispiel bekommt die Frau dann die Rente schon für 115 Euro. Heute, ohne Unisex, darf der Vertrag so nicht angeboten werden, denn er ist nicht „auskömmlich“ kalkuliert, weil zu billig. Erst wenn die Unisex-Regeln auch rechtskräftig sind, darf auch der „billige“ Frauentarif vertrieben werden.

  • 25.12.2012, 10:53 UhrStaun

    Es gilt für Lebensversicherungen folgender Grundsatz:

    Die einzige Möglichkeit mit Versicherungen dauerhaft Geld zu verdienen, ist der Kauf von Versicherungsaktien!

  • 21.12.2012, 08:24 UhrVersicherungsmaklerbureau

    Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Querverweis auf meine Kommentierungen zum gestrigen Artikel »Millionen neue Verträge beim Pflege-Bahr«

  • 20.12.2012, 07:50 UhrHanseNeptun

    Höhere Preise bei gleicher oder sinkender Kaufkraft führt zu reduzierter Nachfrage. Ergo: Der Kuchen wird dünner und die Alimentation der selbsterkannt Systemrelevanten gefährdet. Abhilfe wird der nachfolgende Schritt schaffen: der Zwangs zum Abschluss die Pflicht zur "Privaten"-Versicherung.

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