Kurz und schmerzhaft

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Kleinleins Klartext: Eine kleine Geschichte der Bewertungsreserven

Eine kleine Geschichte, in der es darum geht was Bewertungsreserven sind, wie das Bundesverfassungsgericht etwas Gutes tut, die Ziele des Gerichts aber ausgehebelt werden sollten und ein Parteitag Rettung verspricht …

Axel Kleinlein gilt aktuell als einer der schärfsten Kritiker der Versicherer und war Vorsitzender des Vorstandes beim Bund der Versicherten.
Axel Kleinlein gilt aktuell als einer der schärfsten Kritiker der Versicherer und war Vorsitzender des Vorstandes beim Bund der Versicherten.

Es war einmal ein Verbraucher, der eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hatte. Er hoffte, dass er durch den Vertrag für das Alter viel Geld zur Verfügung haben würde und seine Träume und Wünsche dann Wirklichkeit werden könnten. Es beglückte ihn zu sehen, wie das Unternehmen geschickt Zinsen erwirtschaftete und wie es die Prämien des Verbrauchers in kluge Kapitalanlagen investierte. So kosteten die Kapitalanlagen zu Beginn nur 1.000 DM. Doch sie gewannen an Wert, denn der Kurs stieg. Alsbald waren sie eigentlich 1.500 DM wert! Doch in der Bilanz führte der Versicherer diese Anlagen immer noch mit 1.000 DM.

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Eines Tages beschloss aber der Versicherer den Kunden zu verstoßen und zu einem anderen Versicherer zu schicken. „Noch viele Jahre sollst Du von nun an deine Prämien auf ein neues Konto überweisen und dereinst wirst du deine Ablaufleistung auch von diesem neuen Versicherer bekommen! Deshalb gebe ich diesem auch deine Kapitalanlagen“. Ob es dem Verbraucher gefiel oder nicht, war dabei nicht von Belang.

Doch Ach und Weh! Der neue Versicherer hatte zwar vom alten Unternehmen Kapitalanlagen bekommen. Doch übergab der gänzlich andere, als die klugen Anlagen, über die sich der Verbraucher zuvor so erfreute! Die neuen, schmuddeligen Anlagen hatten zwar auch einen Bilanzwert von 1.000 DM. Doch kamen die schmuddeligen Anlagen auch nach Kurswert nur auf 1.000 DM.

Kleinleins Klartext Der Teufelskreis der Altersvorsorge

Inflation beutelt die deutschen Sparer. Politik und Finanzdienstleister lassen die Anleger bei ihrer Altersvorsorge im Stich. In einem scheinbar endlosen Kreislauf bedienen sie sich an dem Vermögen der Bürger.

Kleinleins Klartext: Der Teufelskreis der Altersvorsorge

Der Verbraucher grämte sich, wähnte er sich doch um 500 DM betrogen. Bald erfuhr er, dass diese 500 DM bei der alten Versicherung von den Gralshütern des Geldes als „Stille Reserven“ oder „Bewertungsreserven“ verehrt wurden. Doch verweigerten die Gralshüter dem Verbraucher diese Reserven oder auch nur einen Anteil an diesen Werten. Aber der Verbraucher war nicht alleine. Mit einem großen und stolzen Verbraucherverein ging er gegen die Gralshüter vor.

Die Jahre gingen ins Land. Stritt man sich am Anfang nur vor einem Landgericht, so kam man Karlsruhe immer näher und schließlich sprachen die Weisen in den roten Roben Recht: „Bewertungsreserven sollen von nun an auch an die Verbraucher fließen“, so sprachen sie zur Königin. Diese nahm sich das Gesagte zu Herzen und verkündete: „Die Bewertungsreserven sollen alsdann zur Hälfte auch an die Verbraucher gehen.“ Dies wurde dann Gesetz, gegen den Willen der Versicherer, die neue verschlungene Pläne schmiedeten, um die Kunden weiter knapp zu halten.

So funktioniert der Teufelskreis der Altersvorsorge

  • 1. Schritt

    Kleinsparer investieren ihr Geld bei einem Finanzdienstleister.

  • 2.Schritt

    Der Finanzdienstleister kauft von dem Geld schlechtverzinste Bundesanleihen.

  • 3. Schritt

    Die Schuldenquote Deutschlands sinkt; der Finanzminister jubelt.

  • 4. Schritt

    Die Politik gewährt dem Finanzdienstleister Vergünstigungen; Unternehmen und Aktionäre jubeln.

  • 5. Schritt

    Die Sparergebnisse sind schlecht, die Kleinsparer jubeln nicht.

  • 6. Schritt

    Die Politik fordert die Bürger auf, noch mehr Altersvorsorge zu betreiben, weil die Sparergebnisse ja so schlecht sind und nicht ausreichen.

  • 7. Schritt

    Kleinsparer investieren noch mehr Geld bei einem Finanzdienstleister. Danach geht es zurück zum 1. Schritt.

Von alters her sollten nämlich die Verbraucher eigentlich stets zum Ende ihres Vertrages auch Schlussüberschüsse erhalten. Doch wähnten sich einige Versicherer nach dem Spruch der Königin besonders gescheit. Das was früher der Schlussüberschuss war, sollte alsbald „Beteiligung an den Bewertungsreserven“ heißen. Flugs waren diese Pläne umgesetzt. Die Verbraucher erhielten nun zwar Geld, das bezeichnet war als „Beteiligung an den Bewertungsreserven“. Im Gegenzug minderten sich aber Schlussüberschüsse. Und so erhielten die Versicherten meist keinen Cent mehr als zuvor und die Versicherer vermieden zusätzliche Zahlungen an die Kunden.

  • 01.02.2013, 13:50 UhrFripul

    Eine klassische Lebensversicherung ist nun mal kein Investmentfonds, der jedem Sparer genau seine in seiner Sparzeit erwirtschafteten Erträge zuordnet, sondern ein generationenübergreifendes Investment, das auch einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Sparergenerationen vornimmt (Glättungsfunktion der Kapitalanlage). So gibt es Phasen (wie jetzt) in denen die Ausscheidenden etwas weniger bekommen sollten, als es dem Stand der Bewertungsreserven entspricht, damit in anderen Phasen (zukünftig (wegen der geringen Zinsen) oder auch schon mal in der Vergangenheit (z.B. in den Jahren 2001 bis 2003 wegen der Stillen Lasten nach dem Aktiencrash)nicht Geld weggenommen werden muss. Dieses Grundprinzip wird leider immer wieder von den Verbraucherorganisationen vergessen und leider von den Versicherern nicht genügend erklärt. Diese Glättungsfunktion und damit Risikoreduktion war für mich das Hauptmotiv in Lebensversicherungen zu investieren. Ich fände es für den überwiegenden Teil der Versicherten tragisch, wenn man diese Funktion der klassischen lebensversicherung kaputt machen würde. Eigentlich wäre das der Fall für Karlsruhe. Aus meiner Sicht gäbe es ein einfaches Mittel um die Diskussion zu beenden und eine gerechte Lösung zu erreichen. Jede Lebensversicherung muss die stark Bewertungsreserven enthaltenden und lang gehaltenen Anlagen (Immobilien, Aktien) regelmäßig (z.B. nach 10 Jahren) neu in der HGB-Bilanz bewerten. Dann gehen die Zuschreibungen in den Gewinn und kommen den Policenbesitzern über die Gewinnbeteiligung zugute. Bei Anleihen, die sowieso eine endliche Laufzeit haben, passiert die Auflösung der stillen Reserven bzw. lasten sowieso automatisch über die Laufzeit. Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven wäre dann nicht mehr notwendig. Bleibt die Geschichte mit dem Verkauf der Versicherer und Verträge an eine andere Versicherung. Hier ist die BaFin natürlich gefordert, darauf zu achten, dass stille Reserven mit übertragen werden.

  • 29.01.2013, 20:05 Uhrmondahu

    @ORR
    Sie sollten schon wissen, daß Versicherungen praktisch nur in Nennwertpapieren (bonds) anlegen dürfen, und auch da nur in den langweiligsten.

  • 29.01.2013, 20:02 Uhrmondahu

    Fünfzig Jahre Erfahrung: Juristen können nicht rechnen! Richter noch weniger! Und Politiker? Können nicht bis 10 zählen.

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