Kurz und schmerzhaft

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Kleinleins Klartext: Wenn es im Kleingedruckten um Milliarden geht

Bei der Absicherung von Milliardenschäden zeigten sich die Versicherer äußerst lax. Warum Großaufträge per Handschlag besiegelt werden und Privatkunden sich durch unverständliche Klauselsammlungen quälen müssen.

Axel Kleinlein gilt aktuell als einer der schärfsten Kritiker der Versicherer und war Vorsitzender des Vorstandes beim Bund der Versicherten.
Axel Kleinlein gilt aktuell als einer der schärfsten Kritiker der Versicherer und war Vorsitzender des Vorstandes beim Bund der Versicherten.

Immer wieder warnen Verbraucherschützer aber auch Vermittler und Versicherungsunternehmen: Bevor die Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt wird, sollte man immer genau die Versicherungsbedingungen, das sogenannte „Kleingedruckte“ lesen und prüfen.

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Und auch die Versicherungsunternehmen sind sehr penibel im Umgang mit den Versicherungsbedingungen. Da ist es eben nicht möglich, dass ein Kunde einfach mal nach Gutdünken eine Passage ändert oder ausstreicht.

Uns ist klar, dass wir für eine Gebäudeversicherung mehr in den Händen haben sollten, als nur den Händedruck des Maklers oder einen Zettel auf dem steht, dass man sich an den Versicherungsbedingungen der „Pfefferminzia“ orientieren will. Schließlich müssen die Feinheiten des Vertrages auch berücksichtigt werden. Wann greift der Selbstbehalt? Was wird maximal gezahlt? Was passiert mit Folgeschäden, wenn etwas passiert? Alles Sachverhalte die im Kleingedruckten geklärt sein sollten. Viele Versicherungsnehmer haben schmerzhaft die Erfahrung gemacht, dass das, was nicht geklärt wurde, dann oft zugunsten des Versicherungsunternehmens ausgelegt wird.

Selbstverständlich geht jeder davon aus, dass das Kleingedruckte besonders dann ganz genau auseinandergenommen wird, wenn es um große und besonders wichtige Verträge geht. Wenn im Schadensfall etwa eine Selbstbeteiligung in Höhe einer Million vereinbart werden soll, dann wird das schriftlich ganz genau fixiert, würde man meinen. Wenn der Maximalschaden in Milliarden bemessen wird, dann erwartet man ein Heer von Rechtsanwälten, die jeden Paragrafen der Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen.

Dem ist aber nicht so. Gerade wenn es um sehr hohe Versicherungssummen und damit auch sehr hohe Prämien geht, dann kann man in den Augen der Versicherer und Rückversicherer auch mal auf den Papierkram verzichten. Da reichen ein Händedruck und ein Schmierzettel um den Vertrag „perfekt“ zu machen. Da stört sich dann auch keine Rückversicherung daran, dass es womöglich Unklarheiten geben könnte. Und da kann es dann passieren, das erst mal unklar ist, wann überhaupt das Schadenereignis eintritt und wann nicht.

Das glauben Sie nicht? Genau das ist passiert! Als am 11. September 2001 das erste Flugzeug in den ersten der beiden New Yorker Twin Tower krachte, da war aus versicherungstechnischer Sicht alles noch so einigermaßen klar. Das heißt: Die Selbstbeteiligung muss angerechnet werden und ansonsten läuft es wohl auf die versicherte Höchstsumme heraus.

Als dann kurze Zeit später das zweite Flugzeug in den zweiten Turm flog begannen die versicherungstechnischen Probleme: Ist das jetzt eine „Fortsetzung“ des ersten Schadenfalls? Ist dieser Schaden in den ersten einzuordnen und damit durch die erste Maximalsumme mit abgedeckt? Ist das ein gesonderter neuer Schadensfall und führt zur Zahlung einer zweiten Höchstsumme? Ein oder zwei Versicherungsfälle?

  • 23.05.2013, 01:07 UhrOmarius

    fakt ist am WTC haben einige gut verdient..... wie gut das kurz vorher die Policen aufgestockt wurden...^^ was für ein zufall..^^

  • 23.05.2013, 00:54 UhrSchuischel

    Herr Kleinlein, so polemisch wie eh und je. Natürlich werden Milliardenrisiken nicht einfach mal so abgeschlossen. Es wird zuerst gerechnet und das Risiko geprüft. Aber das passiert auch bei Gebäuden der "normalen" Industrie und der Gewerbetreibenden. Aber auch bei Privatpersonen. Sagt Ihnen denn als angeblicher Versicherungsexperte die vorläufige Deckungszusage überhaupt nichts? Natürlich muss man sich ZUERST einig werden, das Risiko überhaupt einzudecken, BEVOR man Vertragsdetails klärt. Denn es wäre sehr unpraktisch, wenn die erwähnten Heerscharen an Rechtsanwälte von mehreren hundert Gesellschaften anrufen und alle mit den Anwälten des Eigentümers des WTC verhandeln möchten. Und natürlich gibt es immer offene Punkte. So gibt es die Klausel Anprall von Flugzeugen bzw. Teile davon auch heute in praktisch jedem aktuellen Privatvertrag. Ich wüsste auch nicht, ob das nun ein oder zwei Schadenfälle wären. Auch ich müsste bei aktuellem Vertrag erst mal gehörig stutzen. Denn Versicherer regeln viel. Aber alles perfekt und zu 100% zu regeln ist ein netter Wunsch, praktisch aber nie möglich. Das wissen Sie, das weiß ich und das weiß jeder halbwegs juristisch gebildete Mensch. Es gibt nicht umsonst unzählige Kommentierungen. Anders gefragt: Wo, nach Ihrer Meinung, hört bei Ihnen ein Rohr auf und wo fängt bei Ihnen die Einrichtung an? Die Allianz meint, dass dies bei einem Wasserverteiler schon anfängt. Obwohl dieser Verteiler nur ein Rohr mit eingehenden Querverbindungen ist. Nichts anderes, keine Ventile, nur aneinandergeschraubte Y-Verbinder. Dazu gibt es einige Sichtweisen. Bis heute aber keine einzige sichere Vorgehensweise. Es kann bei Großrisiken und Rahmenverträgen nicht jedes kleinste Detail geklärt werden. Die Kosten wären schon allein zur Ausarbeitung eines komplett neuen Bedingungswerks viel zu hoch.

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