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US-Banken: Doppelte Verbriefungen: Ein kapitaler Einfall

Die Banken arbeiten mit großem Schwung daran, in Schwierigkeiten geratene Hypothekenanleihen über eine nochmalige Verbriefung neu zu verpacken. Doch an den zugrunde liegenden Vermögenswerten und den möglichen Verlusten ändert sich nichts – sie werden nur verschoben. Wieder einmal schenken die Aufsichtsbehörden den Ratings zu großes Vertrauen.

von Dwight Cass (breakingviews.com)

Die Banken nutzen den Zauber der doppelten Verbriefung, um das von den Aufsichtsbehörden vorgeschriebene Kapital, das sie gegen in Schwierigkeiten geratene forderungsbesicherte Wertpapiere vorhalten müssen, zu minimieren. Doch dass diese Instrumente neu verpackt werden, um ihre Bonitätseinstufung zu retten, ändert nichts an den zugrunde liegenden Vermögenswerten und deren möglichen Verlusten. Wieder einmal schenken die Regulierer den Ratings zu großes Vertrauen.

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Das Vorgehen der Banken wird "Re-Remic" genannt, kurz für Neugestaltung eines "Real Estate Mortgage Investment Conduit", also der Zweckgesellschaft für Immobilieninvestitionen, die das Zentrum der Hypothekenanleihe bildet. Dabei wird der mit der Bonitätsbewertung "AAA" versehene Bestandteil eines forderungsbesicherten Wertpapiers herangezogen, der Gefahr läuft, herabgestuft zu werden. Ein prozentualer Anteil seiner Vermögenswerte wird dann in eine neue nachrangige Mezzanin-Tranche verschoben. Damit wird der verbleibende "AAA"-Bond in seiner Kreditwürdigkeit gestützt und kann so einer Herabstufung entgehen.

Der Pool der Vermögenswerte und der potenzielle Verlust des Portfolios bleiben allerdings gleich. Doch der Gesamtbetrag der von den Aufsichtsbehörden festgelegten Mindestkapitalanforderung zur Absicherung des umstrukturierten Instruments kann beträchtlich niedriger ausfallen. Wenn zum Beispiel ein bankeigener, mit "AAA" bewerteter Bond auf "B" zurückgenommen wird, ist zwanzig bis dreißig Mal so viel Kapital erforderlich. Die Versicherungsregeln schreiben vor, dass unter vergleichbaren Umständen drei bis vier Mal so viel Kapital vorhanden sein muss.

Die Nettokapitalanforderungen so weit wie möglich zu reduzieren, liegt eindeutig im Interesse der Finanzfirma, der die Anleihe gehört. Aber ob dies auch aus der Sicht der Aufsichtsbehörden sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn die doppelte Verbriefung die Kapitalanforderung für das Wertpapier besser in Einklang mit den potenziellen Nettoverlusten des Pools an Vermögenswerten bringt, dann erfüllt sie ihren Zweck sowohl für den Inhaber des Instruments als auch für die Regulierungsbehörde. Aber wenn sie dazu führt, dass die Kapitalanforderung unter das angemessene Maß fällt, dann kann dieses Vorgehen dazu führen, dass der Eigentümer mit einem zu geringen Puffer arbeitet.

Idealerweise würden die Aufsichtsbehörden die Kapitalanforderungen für solche Produkte auf der Basis ihrer möglichen Nettoverluste festsetzen. Unglücklicherweise stehen den Branchenwächtern die Ressourcen für eine solch detaillierte Analyse nicht zur Verfügung. Sie lagern diese Aufgabe deshalb an die Rating-Agenturen aus. Wenn man bedenkt, was diese Unternehmen bei der Einschätzung strukturierter Finanzinstrumente jüngst so vorzuweisen hatten, kommt dies einem enormen Vertrauensvorschuss gleich.

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