Weimers Woche

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Weimers Woche: Zwangsanleihen sind Sozialismus

Das DIW bringt den Vorschlag ins Spiel, die Staatsschulden durch Zwangsanleihen zu finanzieren. Die linke Flanke der Politik ist begeistert. Dabei bedeutet die Idee den Einstieg in die kaltschnäuzige Enteignung.

Wolfram Weimer ist Handelsblatt-Kolumnist („Weimers Woche“) und Buchautor. Zum 50. Jahrestag will er eine Sonderausgabe des legendären Satiremagazin "Pardon" herausgeben.
Wolfram Weimer ist Handelsblatt-Kolumnist („Weimers Woche“) und Buchautor. Zum 50. Jahrestag will er eine Sonderausgabe des legendären Satiremagazin "Pardon" herausgeben.

“Den Sozialismus in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf”, schwadronierte einst DDR-Obersozialist Erich Honecker. Nachdem die Mauer gefallen und das sozialistische Völkergefängnis endlich befreit war, haben wir jahrelang darüber schmunzeln können. Doch nun vergeht einem das Lachen. Denn der Sozialismus hat wieder einen Lauf in Europa, dass Honecker entzückt wäre. In Griechenland treiben die neo-kommunistischen Syriza-Linken das Land vor sich her. In Frankreich versucht sich Hollande mit den Sozi-Rezepten der siebziger Jahre und in Rumänien sind Sozialisten sogar dabei einen Staatsputsch unter Abschaffung der demokratischen Grundordnung zu organisieren. Es ist, als dämmere das Zeitalter des Schuldensozialismus herauf.

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Da paßt es in die rötlich schimmernde Stimmung, dass nun auch Deutschland sein Stück Neo-Sozialismus diskutiert. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin schlägt allen Ernstes Zwangsanleihen zur Finanzierung der galoppierenden Staatsschulden vor – so etwas kannte man hierzulande bislang nur zur Finanzierung von Weltkriegen. Und für Europa gilt seit Jahrhunderten: Je moralisch verdorbener und wirtschaftlich kaputter ein Regime war, desto eher wurden Zwangsanleihen eingeführt – vom Stadtstaat Venedig, der wieder einmal auf Raubzug gehen wollte, über Englands Karl I., der mit Zwangsanleihen einen Bürgerkrieg auslöste, bis zum bankrotten Griechenland der zwanziger Jahre, als die Banknoten in der Mitte zerschnitten werden sollten: Die rechte Hälfte blieb Zahlungsmittel (zum halben Wert, womit die Geldmenge halbiert wurde) und die linke Hälfte musste zwangsweise gegen Staatsanleihen eingetauscht werden.

Historische Vorbilder für Zwangsanleihen in Deutschland

  • Wehrbeitrag

    Als Wehrbeitrag führte das Reich 1913 eine einmalige Abgabe auf höhere Vermögen und Einkommen ein. Die Abgabenbelastung wurde über einen dreijährigen Zeitraum verteilt erhoben. Das gesamte Aufkommen machte etwa 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1913 aus und wurde zur Finanzierung der hohen Rüstungsausgaben verwendet.

  • Reichsnotopfer

    Im Jahr 1919 wurde das Reichsnotopfer im Rahmen der Erzbergerschen Finanzreformen als allgemeine außerordentliche Vermögensabgabe eingeführt. Das Nettovermögen der Steuerpflichtigen wurde breit erfasst und nach Abzug eines Freibetrages von 5000 Mark (für Verheiratete 10.000 Mark) progressiv besteuert. Die Steuersätze begannen bei zehn Prozent und stiegen stufenweise bis auf 65 Prozent für abgabepflichtige Vermögen über sieben Millionen Mark.

    Die Vermögensabgabe scheiterte in den Folgejahren weitgehend. Die Finanzverwaltung war kaum in der Lage, die Vermögen umfassend zu ermitteln, die hohen Abgabesätze lösten politische Empörung sowie starken Steuerwiderstand und Steuerflucht aus.

  • Allgemeine Vermögensteuer

    Ab 1923 wurde das Reichsnotopfer durch die allgemeine Vermögensteuer ersetzt, die dann in Deutschland bis 1996 erhoben wurde. Parallel zur Einführung der Vermögensteuer erhob das Reich 1922/23 eine Zwangsanleihe. Zeichnungspflichtig waren alle am 1. Januar 1923 vermögensteuerpflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark.

    Im Zuge der Hyperinflation im Jahre 1923 wurde die Zwangsanleihe zu einer Vermögensabgabe, soweit sie angesichts der sich stark beschleunigenden Inflation nennenswerte Belastungswirkungen auslöste.

  • Vermögensabgabe

    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ab 1949 eine Vermögensabgabe auf den Vermögensbestand von 1948 erhoben, die1952 im Rahmen des Lastenausgleichs abschließend geregelt wurde. Die Bemessungsgrundlage orientierte sich grundsätzlich an der Vermögensteuer, juristische Personen waren gesondert steuerpflichtig. Abgabepflichtig waren vor allem Grund- und Betriebsvermögen entsprechend den steuerlichen Einheitswerten.

  • Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft

    Das Investitionshilfegesetz von 1952 sah eine Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft zugunsten von Investitionen in einzelnen Grundstoffindustrien vor. Hintergrund waren Finanzierungsprobleme der Grundstoffindustrien, die noch Bewirtschaftungsvorschriften und Preisregulierungen unterlagen. Bei den aufbringungspflichtigen Unternehmen wurde auf Grundlage der Gewinne und Umsätze 1950/51 ein Betrag von einer Milliarde DM (1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1952) erhoben.

    Als Gegenleistung erhielten die leistenden Unternehmen Aktien oder Schuldverschreibungen der begünstigten Unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte diese Zwangsanleihe später als vereinbar mit den Kompetenzen des Bundes zur Wirtschaftsregulierung  und sah darin auch keinen Verstoß gegen die Grundrechte.

  • Investitionshilfeabgabe

    Im Herbst 1982 führte die neugebildete schwarz-gelbe Bundesregierung eine Investitionshilfeabgabe zur Förderung des Wohnungsbaus ein, die später unverzinslich zurückgezahlt werden sollte. Die Abgabe betrug fünf Prozent der festzusetzenden Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld der Jahre 1983, 1984 und 1985, wobei sie auf die Einkommensteuer nur erhoben wurde, soweit die Steuerschuld 15.000 DM (30.000 DM bei Verheiratenden) überstieg.

    Bei Gewinneinkünften ermäßigte sich der Abgabesatz um 20 Prozent der inländischen Investitionen des Abgabepflichtigen. Die Abgabe sollte in den Jahren 1990 bis 1993 zurückgezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abgabe 1984 für verfassungswidrig. 

Der Freundeskreis kommunistischer Betonköpfe könnte sich die Idee kaum schlechter ausgeheckt haben – so weitsichtig ist sie. Denn wenn ausgerechnet Deutschland, das bei der Refinanzierung seiner Kredite so gar keine Probleme hat, nun Zwangsanleihen einführte und damit sowohl die Kapitalfreiheit wie das Eigentumsrecht verletzen würde, dann stünde Europa eine historisch schwere Erschütterung ins ohnedies wankende Haus. Deutsche Zwangsanleihen würden eine massive Kapitalflucht auslösen, sie trieben Europas Vertrauenswürdigkeit in Kollapsnähe, sie vergraulten Anleger auf der ganzen Welt aus Europa, weil sie sich ihrer Kredite bei uns nicht mehr sicher sein könnte, die Zinssätze würden emporschießen, eine schwere Rezession einleiten und das Wohlstandsniveau absacken lassen. Obendrein würden Zwangsanleihen (wie einst die Invesitionshilfeabgabe) gegen das Grundgesetz verstoßen – aber da scheinen Sozialisten ohnedies nicht so zimperlich.

Zwangsanleihen

  • Was sind Zwangsanleihen?

    Die jetzt vom DIW ins Spiel gebrachten Zwangsanleihen sind öffentliche Anleihen, die der Staat bestimmten Personengruppen oder Unternehmen zur Zeichnung zuteilt. Sie werden zumeist niedrig oder gar nicht verzinst. Besonders in Krisenzeiten haben sich Regierungen seit der Antike auf diese Weise zusätzliche Einnahmen verschafft.

  • Wann wurden Zwangsanleihen schon mal eingesetzt?

    Ja. Sie wurden in Deutschland 1922 eingeführt, um die Schuldenberge nach dem Ersten Weltkrieg abzutragen. Weil die Einzahlung während der Hochinflation erfolgte, waren die Anleihen im November 1923 kaum noch etwas wert.

  • Wann Zwangsanleihen nicht eingesetzt werden durften

    In der Bundesrepublik beendete das Bundesverfassungsgericht 1984 einen Versuch, über das Investitionshilfegesetz mit Zwangsanleihen die Staatskassen zu füllen. Mit dem Geld sollte der Wohnungsbau gefördert werden, der unter der Rezession litt. Karlsruhe erklärte das Gesetz jedoch für nichtig. Zwangsanleihen seien nur „unter engen Voraussetzungen“ zulässig. Dem Gesetzgeber ist untersagt, „Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf (...) zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden“.

  • Wann Zwangsanleihen bisher gefordert wurden

    Auf die 1992 diskutierte Zwangsanleihe zur Finanzierung von Kosten der deutschen Einheit wurde auch verzichtet, um eine Konfrontation der Bundesregierung mit Karlsruhe zu vermeiden. 2008 forderten Gewerkschaften und SPD-Politiker eine Zwangsanleihe bei Reichen als Beitrag für ein Konjunkturpaket.

  • 17.07.2012, 11:00 Uhrnobody0

    Bisher kamen nur die Arbeiter für die Kosten der Krise auf. Aufgrund diverser nichtretroaktiver Gesetze dürfen die größten Nutzniesser nicht direkt zur Kasse gebeten werden bzw. sind bereits über alle Berge/nicht nachweisbar. Dennoch der Allgemeinheit die Bürde aufzubinden und der Oberschicht das Geld zuzuspielen, was bisher passiert ist, ist schon extrem nahe der Diktatur und des Faschismus. Tolle Gesetze die die Bereicherung auf Kosten anderer Erlauben. Und hörts endlich auf mit den Griechen und Spaniern, das wusste jeder vorher und ohne sie wäre das deutsche Exportwunder nie möglich gewesen. Und auch jetzt profitieren Unternehmer wieder durch den billigeren Export aus der Eurozone.

  • 16.07.2012, 14:12 Uhrzarakthuul

    Zwangsanleihen sind sicher nicht das Mittel der Wahl. Herr Weimer (...) ist sicher auch ein Verteidiger der Schweizer konten. Statt eine angemessene Beteiligung der hohen Einkommen zu fordern, schürt er lieber Angst und Sozialneid. Er fordert aber nicht die Bankenrettung zu beenden, es könnte ja sein eigenes Geld weg sein.
    (...)
    +++ Beitrag von der Redaktion editiert +++

  • 16.07.2012, 14:05 UhrDoppelmoral

    Ist der Politiker oder der höhere Beamte gerecht, der eine Vermögensabgabe z.B. auch von selbstständigen, nicht gesetzlich rentenversicherten Kleinunternehmern fordert, sich selbst aber davon ausnimmt? Warum werden die millionenschweren, fiktiven Vermögenswerte, die hinter den unglaublich hohen Pensionsansprüchen der Politiker stehen, ausgenommen?
    Beispiel: Ein ehem., Selbstständiger ohne Rentenansprüche ist allein auf sein selbst erspartes und ordentlich versteuertes Kapital als Rentengrundlage angewiesen. Angesichts der schwierigen Kapitalmarktbedingungen, einer negativen Realverzinsung, einer der höchsten europ. Abgeltungssteuersätze, ständig steigenden PKV-Beiträgen etc. ist dies nicht einfach. Zu erwähnen bleibt noch, daß dieser Selbstständige niemals Leistungen des Staates in Anspruch genommen hat und in seinem Leben ca. 1 Mill. Steuern gezahlt hat. Frau Wieczorek-Zeul z.B. soll abgezinst bzw kapitalisiert einen Pensionsanspruch von 2,7 Mio haben, d.h. sie wird eine risikolose, staatsgarantierte Pension erhalten, deren Höhe i.d.R. auch noch an die Kaufkraftentwicklung angepaßt wird.
    Warum muß der ehem. Selbstständige eine Vermögensabgabe zahlen, der höhere Beamte aber auf seinen fiktiven Vermögenswert nicht? Schließlich könnte man ja den Pensionsanspruch entsprechend den Sätzen einer Vermögenssteuer bzw. Vermögensabgabe reduzieren.

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