
In Unternehmen, in denen mehrere Arbeitnehmerorganisationen vertreten sind, besteht somit die Gefahr, dass es zu einem Überbietungswettbewerb bei Forderungen kommt, weil die Gewerkschaft, die die attraktivsten Konditionen aushandelt, dann die Chance hat, hierüber Mitglieder zu werben.
In großen Konzernen kann die Lage daher schnell unüberschaubar werden - für beide Seiten. Rivalisierende Gewerkschaften werden sich mehr miteinander beschäftigen, vielleicht auch befehden, und die Unternehmensführung muss im Auge halten, für welche Mitarbeiter gerade welche Konditionen gelten. Das schafft Aufwand - der sicherlich nicht das Problem der Richter ist.
Mit seinem Urteil trägt das BGA aber dem Trend zur Segmentierung der Gesellschaft und des Arbeitslebens Rechnung. Wenn immer kleinere Einheiten und Berufsgruppen entstehen, liegt es nahe, dass diese danach streben, sich eine Vertretung zu suchen, die mehr auf sie zugeschnitten ist. Das wäre mit Tarifverträgen, die sich auf eine kleinere Gruppe beziehen, natürlich möglich.
Wer weiß, vielleicht entsteht ja etwas Nützliches daraus. Ein Management, das die Arbeitnehmerinteressen stärker ins Auge fasst, gäbe den Gewerkschaften keinen Nährboden für Forderungswettkämpfe. Gewerkschaften, die das Ganze im Auge haben, müssten sich nicht gegenseitig beharken. Und die Belegschaften sollten sich verschwören, sich nicht wegen kleinerer Vorteile, die der eine oder andere auszuhandeln verspricht, in verschiedene Lager aufspalten zu lassen.
Wer die Jusitz durchschaut, bemerkt, dass Richter und Staatsanwälte in Europa bei den bürgern nur noch 50% Vertrauen geniesen. So READERS DiGEST, Juli 2009!
Zu glauben, dass diese Menschen besser sind als andere Mitbürger, ist gerade zu naiv. Man muss sich nur kritisch damit auseinandersetzen. Das tun leider
die Wenigsten und bleiben unkritisch!
Richter und Staatsanwälte vernichten Familien und
entschulidigen sich nicht einmal hinterher, sondern berufen sich auf §60 des Deutschen Richtergesetzes.
Erschreckend.
Gott sei Dank studieren meine Söhne nicht Jura.
Es gibt enorm viel Literatur über solche Fälle!
ich schließe mich dem Vorkommentator zu hundert Prozent an.
Danke
Es wäre längst an der Zeit Juristen (Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte) unter die Lupe zu
nehmen. Dafür ist die Presse da.
5 Kommentare
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