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Gastkommentar: Der EU-Binnenmarkt: Protektionismus und Regulierungswut

Der Europäische Binnenmarkt ist in seiner Zukunftsfähigkeit bedroht. Die Beseitigung von Handelsschranken, die Auflösung von Monopolen sowie weit reichende Deregulierungen sind ihm zu verdanken – und damit unser heutiger Wohlstand. Er ist das Herz der europäischen Integration. Aber dieses Herz schlägt heute nicht mehr richtig.

von Frits Bolkestein und Lüder Gerken

Vier Befunde zeigen, dass sich die Binnenmarktpolitik in die falsche Richtung entwickelt. Am Ende könnte ein Scheitern des Binnenmarktprojekts – und dann vermutlich auch der europäischen Integration insgesamt – stehen.

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Erster Befund: Die Europäische Union verliert zunehmend an Kraft, den Binnenmarkt vor dem sich intensivierenden Protektionismus der Mitgliedstaaten zu schützen. Es gehört zum Selbstverständnis der EU, dass sie den schrankenlosen Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr im Binnenmarkt gegen protektionistische Unterminierungen der Mitgliedstaaten schützt. Zunehmend gelingt dies jedoch nicht.

Dies liegt zum einen an den immer unverhohleneren Versuchen der Mitgliedstaaten, explizit gegen die Binnenmarktregeln zu verstoßen. Ein Beispiel sind die gegen EU-Recht verstoßenden Versuche Spaniens, mit immer neuen Tricks die Übernahme eines nationalen Energieunternehmens durch ein ausländisches zu verhindern. Ein weiteres Beispiel ist die undifferenzierte Fernhaltung ausländischen Wettbewerbs in Deutschland unter dem Deckmantel der „Daseinsvorsorge“.

Zum anderen setzt die Europäische Kommission die Belange des Binnenmarkts oft nicht mit ausreichendem Nachdruck durch. Ein Beispiel ist ihr Vorgehen im Zuge der Rettung der Bankgesellschaft Berlin, die durch Korruption und Missmanagement in die Konkursreife geführt worden war. Die Sanierung auf Kosten des Steuerzahlers genehmigte die EU nur unter der Auflage, dass die Bankgesellschaft und ihre Tochter, die Berliner Sparkasse, in einem diskriminierungsfreien Verfahren verkauft werden.

Dem steht jedoch das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) entgegen: Es schreibt unmissverständlich vor, dass, mit Ausnahme der schon bestehenden freien Sparkassen, nur öffentlichrechtliche Institute die Bezeichnung „Sparkasse“ führen dürfen, so dass ein privater Käufer den Namen „Berliner Sparkasse“ aufgeben müsste. Zwar bietet das EU-Recht durchaus die Möglichkeit, das KWG zu ändern. Doch statt eine Änderung unnachgiebig durchzusetzen, gab die Kommission sich mit der fragwürdigen Zusicherung Deutschlands zufrieden, dass das Gesetz in Zukunft EU-rechtskonform „ausgelegt“ werden solle. Wie das angesichts des eindeutigen Wortlauts geschehen kann, steht in den Sternen. Und die Interpretation dieser Zusicherung durch deutsche Politiker zeigt, dass für eine solche Auslegung wohl auch die notwendige Bereitschaft fehlt.

Je öfter aber die Kommission den Binnenmarkt unzureichend schützt, umso schwächer ist sie bei späteren Konflikten. Und je öfter die Mitgliedstaaten den Binnenmarkt unterlaufen können, umso stärker verfällt ihr Respekt vor seinen Grundregeln. Die Erosion des Binnenmarkts ist zwingende Folge.

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