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Kommentar: Das öffentlich-rechtliche Bezahlfernsehen

Ab kommendem Jahr verlangen ARD und ZDF eine Haushaltsabgabe – unabhängig davon, ob jemand die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen nutzt oder nicht. Das benachteiligt das Bezahlfernsehen.

Markus Lanz bei der Pressekonferenz zur Neuauflage von „Wetten dass...“. Die ZDF-Sendung wird mit öffentlichen Geldern finanziert. Quelle: dpa
Markus Lanz bei der Pressekonferenz zur Neuauflage von „Wetten dass...“. Die ZDF-Sendung wird mit öffentlichen Geldern finanziert. Quelle: dpa

Wer in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks blättert, merkt mit Erschrecken, wie aus einer kleinen Abgabe mittlerweile ein 7,5 Milliarden Euro schweres Geschäft geworden ist. Zu Beginn der Bundesrepublik musste der Bürger umgerechnet rund zwölf Euro pro Jahr zahlen. Mittlerweile verlangt die GEZ im Auftrag von ARD und ZDF einen jährlichen Obolus von 215,76 Euro – falls der Bürger ein entsprechendes Empfangsgerät besitzt. Im nächsten Jahr schlägt das System von ARD und ZDF noch härter zu. Dann wird die bisherige Gerätegebühr abgeschafft. Stattdessen wird jeder Bürger zur Kasse gebeten, egal ob er die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen im Fernsehen, Radio oder Internet nutzt. So wollen es ARD und ZDF, so haben es die Landtage der 16 Bundesländer beschlossen.

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Hans-Peter Siebenhaar ist Medienexperte des Handelsblatts. Quelle: Pablo Castagnola
Hans-Peter Siebenhaar ist Medienexperte des Handelsblatts. Quelle: Pablo Castagnola

Die flächendeckende Einführung eines öffentlich-rechtlichen Bezahlfernsehens hat wirtschaftliche Folgen. Dem Markt wird auf diese Weise noch mehr Geld entzogen, das er dringend benötigt. Hinter vorgehaltener Hand sprechen Experten von einer halben bis zu einer Milliarde an GEZ-Mehreinnahmen. Offiziell werden lieber keine Zahlen genannt, um beim Bürger nicht noch mehr Unmut über das teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Welt zu schüren.

Die Einführung der Haushaltsgebühr, die nichts anderes als eine ARD/ZDF-Steuer ist, schadet dem privaten Bezahlfernsehen. Denn in wirtschaftlich schwer einzuschätzenden Zeiten sitzt das Geld für Bezahlangebote wie die des Bezahlsenders Sky alles andere als locker. Nur millimeterweise robbt sich das seit vielen Jahren defizitäre Tochterunternehmen des amerikanischen Medienkonzerns News Corp. an die Gewinnzone heran. Ein positives Nettoergebnis kann das Münchener MDax-Unternehmen nach eigenen Angaben frühestens 2014 schreiben.

Die Sendung mit den Mäusen Wofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen

  • Die Sendung mit den Mäusen: Wofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen
  • Die Sendung mit den Mäusen: Wofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen
  • Die Sendung mit den Mäusen: Wofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen
  • Die Sendung mit den Mäusen: Wofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen

Ist das überhaupt zu schaffen? Sky verfügt derzeit nur über etwas mehr als drei Millionen Kunden. Zum Vergleich: ARD und ZDF können künftig mehr als 40 Millionen Haushalte zur Kasse bitten. Sky-Chef Brian Sullivan träumt unterdessen von fünf Millionen Abonnenten. Doch der Amerikaner sollte sich nicht täuschen. Eine Erfolgsgeschichte von Sky wie einst in Großbritannien wird es in Deutschland so lange nicht geben, wie die Politik ARD und ZDF finanziell den Rücken stärkt.

Die Hoffnungen auf einen Wechsel sind gering. Denn die Parteien betrachten die Anstalten seit Jahrzehnten als ihr Eigentum.

TV-Sender

Das große, werbefreie Fernsehangebot der Öffentlich-Rechtlichen war schon immer ein Grund dafür, dass der private Bezahlfernsehmarkt Deutschland nicht richtig funktioniert. Schließlich liefern ARD und ZDF bereits 22 Fernsehsender ins Haus. Die Einführung einer für alle Haushalte verpflichtenden GEZ-Gebühr vergiftet den Markt weiter. In Deutschland kann der Bürger aus der katholischen oder evangelischen Kirche austreten, wenn er den Glauben nicht teilt oder die Serviceangebote nicht in Anspruch nehmen möchte. Bei ARD und ZDF gibt es kein Entrinnen. Dieses Bezahlfernsehen muss er lebenslang bezahlen.

Die neuen GEZ-Regeln ab 2013

  • Wie viel muss gezahlt werden?

    Ab dem 1. Januar 2013 wird eine Grundpauschale pro Haushalt in Höhe von 17,98 Euro erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen im Haushalt leben und ob ein Fernseher, Radio oder Handy vorhanden ist.

  • Wer ist vom Beitrag befreit?

    Nach wie vor befreit von den GEZ-Gebühren werden sein: Studierende, die Bafög beziehen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, die unter das Markenzeichen "RF" fallen, zahlen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,99 Euro. Taubblinde zahlen keine GEZ-Pauschale.

  • Fallen auf eine Zweitwohnung Gebühren an?

    Mit der neuen Regelung ist für die Zweitwohnung ein eigener Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro zu zahlen.

  • Was kommt auf die Unternehmen zu?

    Der zu zahlende Rundfunkbeitrag richtet sich bei den Unternehmen nach der Anzahl der Mitarbeiter. Bei drei Mitarbeitern beträgt die Gebühr 5,99 Euro. Unternehmen mit 250 Mitarbeitern zahlen den zehnfachen Beitrag in Höhe von 179,80 Euro. Die Maximalgebühr beträgt 3.236,40 Euro und wird in Unternehmen ab 20.000 Mitarbeitern erhoben.

  • Was ändert sich bei den Firmenwagen?

    Auf betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge fallen ebenfalls GEZ-Gebühren an. Allerdings ist pro Betriebsstätte ein Fahrzeug davon befreit – ganz gleich wo es zugelassen ist. Jedes weitere Fahrzeug muss mit 5,99 Euro bezahlt werden. Für Unternehmen ergibt sich somit eine einfache Formel, wie viele Fahrzeuge beitragspflichtig sind: Die Summe der Firmenwagen minus der Summe der Betriebsstätten.

  • Was zahlen Hotelbesitzer?

    Die Höhe der Rundfunkgebühr für Besitzer von Hotel- und Gästezimmern sowie von Vermietern von Ferienwohnungen richtet sich nach der Anzahl der Zimmer beziehungsweise Wohnungen. Dabei ist das erste Zimmer frei, auf jedes weitere fällt eine Gebühr von 5,99 Euro an.

  • Was zahlen Saisonbetriebe?

    Saisonbetriebe, die mehr als drei Monate hintereinander vollständig geschlossen sind, zahlen keine Rundfunkgebühren.

  • 03.01.2013, 18:57 Uhrxyz

    Dass es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag um Steuern handeln soll, ist so nicht gan richtig.
    Steuern sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
    Bei dem neuen Rundfunkbeitrag erhält man jedoch eine Gegenleistung: die Fernseh- und Radioprogramme und Internetauftritte der öffentlich-rechtlichen Sender. Egal, ob man diese persönlich nun nutzen möchte oder nicht.
    Aber genau dies stellt keine Steuern, sondern Beiträge dar. Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Dies ist hier der Fall.
    Nur weil eine Abgabe von allen Menschen bzw. hier Haulhalten gezahlt werden muss, bedeutet dies nicht, dass es sich automatisch um eine Steuer handelt.

    Das Gesetz kann höchstens aufgrund anderer Aspekte (z.B. der Verletzung des Gleichheitsgrundrechts) gekippt werden.

  • 31.12.2012, 20:00 UhrARD-ZDF-Fan

    Ich zahle gerne GEZ. Weil ich das Programm mit all seinen Sparten alles in allem weit besser finde als alles, was ich im Private TV hier oder sonstwo auf der Welt jemals gesehen habe. Eine Meinung, die selten formuliert wird in Online-Kommentaren, deswegen mal zum Jahresausklang: Prost auf ARD und ZDF, und mögen sie uns noch lange erhalten bleiben.

  • 31.12.2012, 17:54 UhrSayTheTruth

    Nicht zu vergessen den hochgelobten Psychiatrie-"Tatort" mit umherirrenden Frauen und nicht-migrierten Migranten. Regie und Drehbuch könnten von Klaus Kinsky stammen - absolut irre jedesmal - und unglaublich teuer (GEZ finanziert zur Verblödung der Deutschen).

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