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Kommentar: Die Schuldengrenze: Härter als gedacht

Die geplante Schuldengrenze im Grundgesetz verhindert Politik auf Pump – und entlastet zukünftige Generationen. Ihre Wirkung wird von vielen unterschätzt. Warum eine zügige Verabschiedung dennoch dringend notwendig ist.

Die einzigen Politiker, die bisher die Wirkung der neuen Schuldengrenze im Staatshaushalt begriffen haben, sind linke SPD-Abgeordnete: Politikgestaltung auf Pump wird es, wenn Bundestag und Bundesrat der gestern vom Kabinett beschlossenen Grundgesetzänderung zustimmen, nicht mehr in gewohnter Weise geben. Union und FDP, die im Gegensatz zu den SPD-Linken genau diese Wirkung der Neuregelung wollen, kritisieren die Änderung zu Unrecht: Sie unterschätzen sie völlig.

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Es scheint zwar auf den ersten Blick nicht besonders ehrgeizig zu sein, wenn der Bund erst in sieben Jahren seine jährlichen Neuschulden unter die Grenze von acht Milliarden Euro drücken muss. In Wirklichkeit aber ist der scheinbar lange Übergang keineswegs ein gemütlicher Spaziergang, sondern ein ziemlich anstrengender Hürdenlauf. Denn die Finanzkrise hat schon jetzt die Ausgangslage erheblich verschlechtert. Für das Jahr 2010 sind 50 bis 60 Mrd. Euro Neuverschuldung des Bundes absehbar, die nach dem Plan der Föderalismuskommission ab 2011 Jahr für Jahr verringert werden müssen. Selbst wenn, wie die Regierung hofft, ab 2011 ein kräftiger Wirtschaftsaufschwung wieder zu höheren Steuereinnahmen des Bundes führen sollte, schwindet ein so großes Defizit ohne Ausgabenkürzung oder Steuererhöhung nicht über Nacht.

Unterschätzt wird die Grundgesetzreform, weil mit ihr eben kein totales Schuldenverbot verhängt, sondern ein atmendes System etabliert werden soll. In Abschwungphasen wird die Neuverschuldung auch in Zukunft steigen; in einem anschließenden starken Aufschwung aber müssen zum Ausgleich Überschüsse erwirtschaftet werden. Im Fall von Naturkatastrophen und Notsituationen wie der derzeitigen Finanzkrise darf es auch wieder sehr hohe Schulden geben, allerdings nur mit Tilgungsplan. Für Politiker, egal welcher Couleur, bedeutet dies für den nächsten Aufschwung, dass sie nichts verteilen können, sondern erst einmal die Staatsfinanzen sanieren müssen.

Im Gegensatz zu dieser Legislaturperiode, in der die Kanzlerin, der Finanzminister und die Haushaltspolitiker bis 2007 einen gemäßigten Sparkurs auf quasi freiwilliger Basis mit den übrigen Ministern aushandelten, wird es künftig den Zwang der Verfassung geben. Hinzu kommt ein Stabilitätsrat, der den Konsolidierungskurs ab übernächstem Jahr überwachen und alle Verstöße nach eindeutigen Kriterien aufzeichnen muss.

Gerade die Strenge in den Details wird jedes Ausweichen in die Schuldenpolitik nahezu unmöglich machen. Nicht einmal Schattenhaushalte, mit denen die schwarz-rote Koalition die riesigen Rettungspakete aus dem laufenden Etat heraushalten kann, werden noch erlaubt sein.

Das bedeutet: Im nächsten Aufschwung wird es für die neue Bundesregierung hart. Sie hat nicht mehr die Möglichkeit, Steuermehreinnahmen nur zum Teil in die Sanierung der Staatsfinanzen zu stecken, um mit dem Rest Spielräume für Wahlgeschenke aller Art zu erhalten. Die geplante Grundgesetzänderung verteufelt Schulden also nicht generell, aber sie wird Steuersenkungen und neue Sozialleistungen auf Pump verhindern. Genau das ist ökonomisch vernünftig. Das einzige Risiko ist, dass Bundestag und Bundesrat das Konzept doch noch aufweichen.

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