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Kommentar: Die Verleger stellen sich selbst ein Bein

Für die einen ist das Leistungsschutzrecht die Rettung der Zeitungsverlage – für andere Demokratie-gefährdend. Doch das Gesetz ist vor allem eins: überflüssig – und für die Verlage am Ende vielleicht sogar schädlich.

Die Bundesregierung plant mit dem Leistungsschutzrecht eine „Lex Google“ - am Ende möglicherweise zum Schaden der Verlage, die das Gesetz gefordert hatten. Quelle: dapd
Die Bundesregierung plant mit dem Leistungsschutzrecht eine „Lex Google“ - am Ende möglicherweise zum Schaden der Verlage, die das Gesetz gefordert hatten. Quelle: dapd

DüsseldorfNach den gescheiterten Netzsperren probt Schwarz-Gelb die nächste Auseinandersetzung mit dem Netz: Das umstrittene Leistungsschutzrecht wird konkret. Die Verlage hatten ein entsprechendes Gesetz zum Schutz ihrer Inhalte im Internet gefordert.

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Doch der Entwurf lässt viel Raum für Interpretationen. Da wäre beispielsweise das juristisch schwierige Wort gewerblich, das der Gesetzgeber offenbar eher weiter als enger auszulegen gedenkt. So wird ein privates Blog nicht nur durch Werbung, sondern bereits durch einen bei den Bloggern beliebten Flattr-Button gewerblich – Micropaydienste sind im Gesetzentwurf eindeutig genannt.

Viele Blogger fürchten daher, dass sie künftig keine Presseerzeugnisse mehr übernehmen dürfen. Allein: Das durften sie auch bislang nicht – und zwar egal ob gewerblich oder nicht. Erlaubt ist die Übernahme eines Textes nur als Zitat, wenn sich der Autor selbst sachlich mit dem Artikel auseinandersetzt. Dieses Zitatrecht soll dem Gesetzesentwurf zufolge nicht angetastet werden. An dieser Stelle wird die ganze Absurdität des geplanten Leistungsschutzrechts deutlich. Es schützt etwas, das längst geschützt ist: Texte und Bilder, die heute schon das Urheberrecht vor ungenehmigter Verbreitung schützt.

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Schon heute wird das Urheberrecht beispielsweise von der Bildagentur Getty Images oder der Nachrichtenagentur dapd dazu genutzt, auch private Blogger massenhaft abzumahnen, weil sie Bilder oder teils uralte Nachrichtentexte ganz oder in Teilen übernommen haben. Auch die Karl-Valentin-Erbin lässt Websites wegen der Verwendung von Valentin-Zitaten abmahnen. Noch immer fehlt dem deutschen Urheberrecht eine in den USA schon lange etablierte Fair-Use-Klausel für nichtkommerzielle Zwecke.

Unterm Strich bleibt das Leistungsschutzrecht daher ein „Lex Google“. Die Verlage wollen ein Stück vom großen Internet-Kuchen und schielen dabei auf die Milliarden-Gewinne des Suchmaschinen-Riesens. Gegen die Verwendung ihrer Texte durch Google und Google News können sie aber heute schon vorgehen. Das geht ganz ohne Gesetz, mit einer einzigen Zeile Code. Nur will das kein Verlag - im Gegenteil. Für viel Geld werden Suchmaschinenoptimierer beschäftigt.

Eine mögliche Konsequenz des Gesetzes zeigt das Beispiel Belgien. Nachdem dort die Verlage Google vor Gericht erfolgreich verboten hatten, die eigenen Inhalte bei Google News zu nutzen, sperrte Google sie kurzerhand aus – und zwar auch aus der normalen Google-Suche. So haben sich die Verleger am Ende selbst ein Bein gestellt.

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Mit dem Leistungsschutzrecht schafft der Gesetzgeber neue Zweideutigkeiten, wo Eindeutigkeiten gefragt sind. Auch das Justizministerium kann auf Anfrage strittige Punkte, die der Entwurf in jetziger Form aufwirft, nicht klären. Sind nun auch kleinste Satz-Schnippsel geschützt, wie Rechtsanwalt Thomas Stadler befürchtet? Das müssen Gerichte entscheiden, heißt es aus dem Justizministerium.

Das Leistungsschutzrecht wird damit nicht für Eindeutigkeit, sondern für jede Menge Streit sorgen. Froh können darüber eigentlich nur die sein, die vom Streit anderer gut leben: die Anwälte.

Der Autor auf Twitter

  • 04.07.2012, 15:06 UhrPendler

    Informieren Sie sich einfach bei den sogenannten Verschwöhrungstheoretikern.

    Falls ihnen allerdings der Schlüssel fehlt, um das wirklich zu verstehen, dann lesen Sie besser den Spiegel, oder Grimms Mächenbuch.

  • 17.06.2012, 12:28 UhrH2O

    EuroTanic liest zumindest Handelsblatt-Online, sonst hätte er hier nicht kommentieren können. "Seit Jahren keine Zeitung..." muß also relativiert werden.

  • 16.06.2012, 17:43 Uhrnkk

    „Unterm Strich bleibt das Leistungsschutzrecht daher ein „Lex Google““

    Eben nicht. Und das ist die Kritik am Entwurf. Und wenn die Verleger noch so sehr beteuern, dass es um solche Anbieter geht, der Entwurf spricht eine deutlich andere Sprache und bietet damit Rechtsunsicherheiten für alle Nutzer, bis runter auf die ganz private Ebene.

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