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Kommentar: EZB soll Gewinn an Griechenland weiterreichen

Die EZB hätte besser die Finger von den Griechenlandanleihen gelassen. Jetzt sollte sie wenigstens auf potenzielle Gewinne verzichten, die sie mit griechischen Staatsanleihen realisieren könnte.

Der Vorstoß der Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, hat durchaus Charme: Die Europäische Zentralbank (EZB) soll auf künftige Gewinne aus den im Kampf gegen die Schuldenkrise erworbenen griechischen Staatsanleihen doch bitte verzichten und an Griechenland weiterreichen. Diese Gewinne erzielt die Notenbank, weil sie die Papiere des angeschlagenen Euro-Staats seit Mai 2010 mit deutlichen Abschlägen auf den Nennwert erworben hat. Hält die Notenbank die Bonds wie angekündigt bis zum Ende ihrer Laufzeit, macht sie Profit, da sie dann den Nennwert in voller Höhe ausgezahlt bekäme.

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Nicht einzusehen, wettern Bankenvertreter, warum private Gläubiger hohe Abschläge akzeptieren sollen und sich der öffentliche Gläubiger EZB gar noch bereichert. Damit erschwert die Zentralbank eine Einigung, da eine Lösung zur Rettung Griechenlands für alle anderen teurer wird, solange sie abseits steht.

Das Argument ist richtig - und spiegelt dennoch nur eine Seite der Medaille wider. Denn die EZB befindet sich in einem Dilemma, gefangen zwischen Prinzipientreue und finanzpolitischen Notwendigkeiten. Auf der einen Seite kann sie gar nicht anders, als sich gegen einen Beitrag zum Schuldenschnitt zu stemmen.

Gibt sie einen Teil ihrer Gewinne ab, verringern sich die Zahlungen an die Mitgliedstaaten des Währungsraums zugunsten Griechenlands. Damit erhält die Operation eine fiskalische Dimension, die die Bank zumindest in die Nähe der Staatsfinanzierung rückt. Nach Artikel 123 des EU-Vertrags ist ihr eine unmittelbare Staatsfinanzierung aber verboten. Deshalb kaufte sie die Griechen-Bonds im Volumen von schätzungsweise bis zu 50 Milliarden Euro auch am Sekundärmarkt und nicht direkt von der Regierung.

EZB

Auf der anderen Seite muss sich die EZB die Frage nach einer Beteiligung wohl gefallen lassen. Denn beim Kauf der Anleihen war es mit der Prinzipientreue auch nicht so weit her. Die EZB betrat eine Grauzone und verwischte die Grenzen zwischen Fiskal- und Geldpolitik. Nun ist die EZB einmal im Geschäft. Warum sollten da für ihre Anleihen so viel komfortablere Konditionen gelten? Sie hat sich auf politisches Terrain begeben und sollte jetzt auch die Konsequenzen tragen.

Ganz anders sieht es im Falle von Verlusten aus. Würde die griechische Regierung etwa nachträgliche Umschuldungsklauseln einführen, könnte die EZB von einer Mehrheit privater Gläubiger zu einem Schuldenschnitt gezwungen werden. Hier kann man nur hoffen, dass die Akteure zu einer freiwilligen Einigung kommen. Denn Notenbankverluste durch Staatsanleihekäufe, erzwungen durch eine laxe Fiskalpolitik, wären mehr als nur ein Kratzer an der Glaubwürdigkeit der EZB - dem höchsten Gut einer Zentralbank. Hätte sie doch die Finger von den Anleihen gelassen.

Der Autor ist Korrespondent in Frankfurt. Sie erreichen ihn unter: vits@handelsblatt.com

  • 03.02.2012, 00:24 UhrMary

    @Schlingel

    Kleine Ergönzung: "... beim Aufkauf französischer Staatsanleihen in 2010. Aber nicht doch. Herr Eads ist Karlsträger.

  • 27.01.2012, 20:01 UhrM.Deyanaron

    Schwachsinn-es ist erlaubt auf dem Sekundärmarkt und die der Bundesbank ist es auch erlaubt und zwar seit Jahrzehnten-es wurde jedoch nie angewendet.Wie auch immer die Anleihenkäufe müssen wider ausgesetzt werden.Die LTRO Operation war viel erfolgreicher und sie muss wiederholt werden.Wenn das Geld schön bei der EZB geparkt wird,weil in den nächsten Jahren nur Stagnation zu erwirtschaften ist,wird die Inflation in Grenzen bleiben.Sie müssen aber dann 2013 mit Zinsstegerungen anfangen und zwar von .50% um die kommende Dollar Inflation zu stoppen.Die Welle in dem Dollarraum wird 2014 einsetzen und um die Inflation nicht zu importieren muss die EZB in 2013 aktiv werden.

  • 27.01.2012, 19:03 UhrAnonymer Benutzer: schlingel

    Gewinne Weiterreichen? Wenn die Gläubiger einen Schuldenschnitt beschießen dann gilt der natürlich auch für die EZB. Und anschließend ist das EZB-Direktorium um Herrn Tricheur vor den EUGH zu stellen, wegen dem erfolgten Rechtsbruch beim Aufkauf der Staatsanleihen.

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