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Kommentar: Großes Ja, kleines Aber

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eines für den Erhalt des Euro und klar gegen jene gerichtet, die auf eine Auflösung der Währungsunion hoffen.

Das Bundesverfassungsgericht akzeptiert den Primat der Politik bei der Euro-Rettung. Seine Entscheidung über den dauerhaften Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt ist Rückenwind für die Euro-Rettungspolitik der Bundesregierung – und zwar ein stärkerer, als viele erwartet hatten. Mit einer Ja-Aber-Entscheidung hatte man in Berlin gerechnet. Es ist nun ein sehr großes Ja, und ein kleines, etwas merkwürdiges Aber geworden. Denn im Grunde verlangen die Karlsruher Richter nur, dass die Bundesregierung in einer Protokollerklärung auf europäischer Ebene festschreiben lässt, was ohnehin im ESM-Vertrag und im deutschen ESM-Finanzierungsgesetz steht: Das deutsche Garantievolumen beträgt maximal 190 Milliarden Euro. Und geändert werden darf an dieser Obergrenze nichts, ohne dass der Bundestag darüber entscheidet. Es ist also nicht einmal verboten, das ESM-Volumen auszuweiten. Erreichen wollen die Richter damit, dass jedes Risiko einer möglicherweise anderen Interpretation des ESM-Vertrages ein zweiter Riegel vorgeschoben wird. Diesen Bedenken der Kläger tragen sie damit Rechnung – allen anderen nicht.

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Donata Riedel ist Handelsblatt-Korrespondentin in Berlin.
Donata Riedel ist Handelsblatt-Korrespondentin in Berlin.

Darüber hinaus machten die Richter klar, dass zum Budget-Recht des Bundestages auch gehört, dass er die Verantwortung für die Folgen seiner Entscheidungen übernimmt: Wie hoch Risiken und Lasten sind, die Deutschland bei der Euro-Rettung tragen kann, wollen die Richter nicht beurteilen. Und der Gesetzgeber darf sich auch – mit dem Fiskalpakt – selbst in seinem Verschuldungsrecht beschränken, wenn dies der Stabilität der Währungsunion dient. In die Beurteilung, ob einzelne Beschlüsse der Europäischen Zentralbank der Sicherung der Geldwertstabilität dienen oder nicht, mag sich Karlsruhe erst gar nicht einmischen.

Damit ist das Urteil eines für den Erhalt des Euro und klar gegen jene gerichtet, die auf eine Auflösung der Währungsunion hoffen. An den Finanzmärkten dämpft dies die Unsicherheit über die Zukunft der Euro-Zone. Hätten die Karlsruher Richter ein Nein oder ein sehr großes Aber gewählt, wäre eine neue Welle der Spekulation gegen den Euro angerollt – mit der Folge einer tieferen Rezession, gegen die auch Deutschland nicht immun wäre. Wie groß diese Gefahr war, belegt die weltweite Erleichterung direkt nach dem Urteil.

Der ESM im politischen und juristischen Gegenwind

  • 21. Juli 2011

    Die Finanzminister der 17 Euro-Länder unterzeichnen den Vertrag zur Schaffung des permanenten Rettungsfonds ESM (Europäischer Stabilisierungsmechanismus). Er soll ab Mitte 2013 stehen, einen Umfang von 700 Milliarden Euro haben und im Notfall Eurostaaten vor der Pleite bewahren. Der Betrag soll sich aufteilen in 620 Milliarden Euro sogenanntes abrufbares Kapital oder Garantien und ein eingezahltes Grundkapital von 80 Milliarden Euro.

  • 10. Oktober 2011

    Die Mitglieder der FDP können über die Haltung ihrer Partei zum ESM entscheiden. Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler übergibt in der Parteizentrale die Unterschriften von mehr als 3800 Mitgliedern und bringt damit das Verfahren auf den Weg. Schäffler und seine Mitstreiter wollen den dauerhaften Rettungsschirm verhindern.

  • 16. Dezember 2011

    Der FDP-Mitgliederentscheid bestätigt den Kurs der Parteiführung. Den Antrag der ESM-Gegner unterstützten lediglich 44,2 Prozent.

  • 23. Januar 2012

    Die Finanzminister der Eurozone verständigen sich unter anderem darauf, dass der Krisenfonds am 1. Juli 2012 starten soll - und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant.

  • 14. März 2012

    Das Bundeskabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Ratifizierung des ESM-Vertrags und zur finanziellen Beteiligung an dem neuen Fonds. Deutschland finanziert den ESM mit Bareinlagen von 21,7 Milliarden Euro und übernimmt Garantien von 168,3 Milliarden.

  • 30. März 2012

    Die Euro-Finanzminister einigen sich, den neuen Rettungsfonds auf rund 800 Milliarden Euro aufzustocken, indem auch verschiedene Töpfe aus dem bisherigen Fonds EFSF hinzugezählt werden.

  • 19. Juni 2012

    Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei den ESM-Verhandlungen den Bundestag nicht ausreichend unterrichtet. Damit habe die Regierung die Informationsrechte des Parlaments verletzt, entscheidet Karlsruhe auf eine Klage der Grünen-Fraktion. Der Bundestag müsse frühzeitig und effektiv Einfluss auf die Willensbildung der Bundesregierung nehmen können.

  • 21. Juni 2012

    Die Bundesregierung einigt sich mit SPD und Grünen auf ein Kompromisspaket zur Ratifizierung von europäischem Fiskalpakt und ESM. Für die Verabschiedung des Fiskalpakts ist die Regierung wegen der nötigen Zweidrittelmehrheit auf Stimmen der Opposition angewiesen. Gauck teilt mit, er werde die Gesetze auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts wegen angekündigter Klagen zunächst nicht unterzeichnen.

  • 29. Juni 2012

    Bundestag und Bundesrat verabschieden jeweils mit Zweidrittelmehrheit die Gesetzentwürfe zum Fiskalpakt und zum ESM. Bei den drei Abstimmungen zum ESM verfehlt die schwarz-gelbe Koalition aber die Kanzlermehrheit. Im Bundesrat lehnt nur das von SPD und Linken regierte Brandenburg die Verträge ab. Beim Bundesverfassungsgericht gehen mehrere Klagen gegen die Gesetze ein.

  • 10. Juli 2012

    In Karlsruhe findet die mündliche Verhandlung über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt und zum ESM statt. Die Kläger - darunter die Bundestagsfraktion der Linken, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler - sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Sie befürchten, dass das Haushaltsrecht des Bundestags ausgehöhlt wird. Sie wollen verhindern, dass Gauck die Gesetze unterzeichnet, bevor das Gericht im Hauptsacheverfahren über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat.

  • 11. September 2012

    Es bleibt dabei: Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zum dauerhaften Eurorettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt wie geplant. Der Termin bleibe trotz des neuen Eilantrags des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler bestehen, entschied das Gericht. Gauweiler hält den am 6. September gefassten Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für mögliche unbegrenzte Ankäufe von Staatsanleihen finanzschwacher Staaten für verfassungswidrig. Er hatte beantragt, den Urteilstermin vom 12. September zu verschieben, falls das Gericht nicht bis zu diesem Termin über seinen Antrag entscheiden könne.

  • 12. September 2012

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnt die Eilanträgen gegen den Rettungsschirm ab, der Weg ist frei.

Bekräftigt hat das Gericht im Grunde seine bisherigen Entscheidungen: Nichts darf auf europäischer Ebene ohne den Bundestag entschieden werden. Und damit der Bundestag alles kontrollieren kann, hat er unbeschränkte Informationsrechte – und die Regierung die Pflicht, die Abgeordneten umfassend zu informieren. Im ESM-Gouverneursrat bedeutet dies, dass Schäuble nichts wird sagen können, was nicht der Bundestag und damit jeder erfährt. Klar ist damit, dass der ESM sein theoretisch vorhandenes Instrument, an den Finanzmärkten mit Sekundärmarktkäufen tätig zu werden, praktisch nicht anwenden kann: Ohne Überraschungsmoment wirken solche Interventionen nicht.

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Die Begrenzungen des ESM waren der Anlass für die EZB, ergänzend zu ESM-Hilfsprogrammen mit Anleihekäufen am Sekundärmarkt einzugreifen. Es ist eine Rettungs-Architektur, die der Politik bei der Lösung der Euro-Krise die notwendige Zeit verschafft, um die Euro-Zone zu einer stabilen Finanz- und Wirtschaftsunion weiterzuentwickeln. Die Euro-Regierungen müssen diese Zeit jetzt aber auch nutzen.

  • 12.09.2012, 21:32 Uhrobjektivgesehen

    Frau Riedel, Sie haben einen sehr umsichtigen und zutreffenden Kommentar geschrieben. Kompliment.

  • 12.09.2012, 19:39 UhrOmarius

    Pro euro kann nur wer sein der 2500,- und mehr verdient...
    für die untern Lohngruppen ist der Euro ne mogelPackung

  • 12.09.2012, 18:22 Uhrhagadi

    Mit dem JA des Bundesverfassungsgerichts zum ESM steht jetzt unwideruflich fest, daß die Politik verantwortlich ist für alle Nachteile, die sich für Deutschland aus dieser blinden, nicht mehr zu kontrollierenden Schuldenpolitik zwecks EURO-Rettung ergibt. Eigentlich geht es hierbei letztlich gar nicht mehr um die EURO-Rettung, sondern um die Rettung von EURO-Mitgliedsländern, welche sich durch Misswirtschaft selbst in die Lage drohender Staatsinsolvenz gebracht haben. Ohne die Existenz des EURO (Währungsunion) wäre diese wenig Erfolg versprechende Staatenrettung durch Billionenkredite per Gelddruckmaschine der EZB gar nicht von nöten, denn es wäre jedes Mitgliedland mit eigener Währung selbst für dessen Stabilität verantwortlich geblieben. Auch wenn die Börsen den Schritt zu weiterer Verschuldung scheinbar begrüssen, wird der Abgrund in den alles abstürzt um so tiefer sein. Wirtschaft funktioniert nicht wie die 3 Musketiere - einer für alle, alle für einen - Wirtschaft braucht Wettbewerb. Es funktioniert nicht nach dem Motto, der Trottel der vernünftig arbeitet und wirtschaftet zahlt eben am Ende für alle anderen mit.

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