Das Bundesverfassungsgericht akzeptiert den Primat der Politik bei der Euro-Rettung. Seine Entscheidung über den dauerhaften Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt ist Rückenwind für die Euro-Rettungspolitik der Bundesregierung – und zwar ein stärkerer, als viele erwartet hatten. Mit einer Ja-Aber-Entscheidung hatte man in Berlin gerechnet. Es ist nun ein sehr großes Ja, und ein kleines, etwas merkwürdiges Aber geworden. Denn im Grunde verlangen die Karlsruher Richter nur, dass die Bundesregierung in einer Protokollerklärung auf europäischer Ebene festschreiben lässt, was ohnehin im ESM-Vertrag und im deutschen ESM-Finanzierungsgesetz steht: Das deutsche Garantievolumen beträgt maximal 190 Milliarden Euro. Und geändert werden darf an dieser Obergrenze nichts, ohne dass der Bundestag darüber entscheidet. Es ist also nicht einmal verboten, das ESM-Volumen auszuweiten. Erreichen wollen die Richter damit, dass jedes Risiko einer möglicherweise anderen Interpretation des ESM-Vertrages ein zweiter Riegel vorgeschoben wird. Diesen Bedenken der Kläger tragen sie damit Rechnung – allen anderen nicht.
Darüber hinaus machten die Richter klar, dass zum Budget-Recht des Bundestages auch gehört, dass er die Verantwortung für die Folgen seiner Entscheidungen übernimmt: Wie hoch Risiken und Lasten sind, die Deutschland bei der Euro-Rettung tragen kann, wollen die Richter nicht beurteilen. Und der Gesetzgeber darf sich auch – mit dem Fiskalpakt – selbst in seinem Verschuldungsrecht beschränken, wenn dies der Stabilität der Währungsunion dient. In die Beurteilung, ob einzelne Beschlüsse der Europäischen Zentralbank der Sicherung der Geldwertstabilität dienen oder nicht, mag sich Karlsruhe erst gar nicht einmischen.
Damit ist das Urteil eines für den Erhalt des Euro und klar gegen jene gerichtet, die auf eine Auflösung der Währungsunion hoffen. An den Finanzmärkten dämpft dies die Unsicherheit über die Zukunft der Euro-Zone. Hätten die Karlsruher Richter ein Nein oder ein sehr großes Aber gewählt, wäre eine neue Welle der Spekulation gegen den Euro angerollt – mit der Folge einer tieferen Rezession, gegen die auch Deutschland nicht immun wäre. Wie groß diese Gefahr war, belegt die weltweite Erleichterung direkt nach dem Urteil.
Bekräftigt hat das Gericht im Grunde seine bisherigen Entscheidungen: Nichts darf auf europäischer Ebene ohne den Bundestag entschieden werden. Und damit der Bundestag alles kontrollieren kann, hat er unbeschränkte Informationsrechte – und die Regierung die Pflicht, die Abgeordneten umfassend zu informieren. Im ESM-Gouverneursrat bedeutet dies, dass Schäuble nichts wird sagen können, was nicht der Bundestag und damit jeder erfährt. Klar ist damit, dass der ESM sein theoretisch vorhandenes Instrument, an den Finanzmärkten mit Sekundärmarktkäufen tätig zu werden, praktisch nicht anwenden kann: Ohne Überraschungsmoment wirken solche Interventionen nicht.
Die Begrenzungen des ESM waren der Anlass für die EZB, ergänzend zu ESM-Hilfsprogrammen mit Anleihekäufen am Sekundärmarkt einzugreifen. Es ist eine Rettungs-Architektur, die der Politik bei der Lösung der Euro-Krise die notwendige Zeit verschafft, um die Euro-Zone zu einer stabilen Finanz- und Wirtschaftsunion weiterzuentwickeln. Die Euro-Regierungen müssen diese Zeit jetzt aber auch nutzen.