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Kommentar zum MAN-Prozess: Gefährlicher Kuhhandel in deutschen Gerichten

Die Einigung im Schmiergeld-Verfahren gegen Ex-MAN-Vorstand Anton Weinmann zeigt die rechtsstaatsfeindliche Praxis des Deals in deutschen Gerichten. Die gründliche Aufklärung des Falls wurde einer schnellen Abwicklung des Prozesses geopfert.

Ex-MAN-Manager Anton Weinmann im Verhandlungssaal des Landgerichts München. Quelle: dapd
Ex-MAN-Manager Anton Weinmann im Verhandlungssaal des Landgerichts München. Quelle: dapd

Größere Wirtschaftsprozesse in Deutschland enden heutzutage fast ausschließlich mit einem Deal. Hat der Angeklagte noch die Chance auf eine Bewährungsstrafe und ist die Beweislast nicht erdrückend, aber zumindest schwach belastend, sind Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gern bereit, das Kriegsbeil schnellstens zu begraben. Die Angeklagten meiden damit einen möglichen Knast-Aufenthalt, Staatsanwälte eine lange und schwierige Beweisführung, der Richter spart sich das Schreiben eines komplizierten Urteils. Ob Hartz-Verfahren oder Zumwinkel-Prozess: Milde Strafe gegen Geständnis lautet längst die gebräuchliche Formel. Das kann man prozessökonomisch finden. Man kann es auch für den Niedergang des auf Beweisführung ausgerichteten Strafprozesses halten.

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Jan Keuchel ist Redakteur beim Handelsblatt.
Jan Keuchel ist Redakteur beim Handelsblatt.

Unerträglich und rechtsstaatsfeindlich ist es jedoch, wenn das Gericht erst gar nicht an Aufklärung interessiert ist, sondern den Angeklagten von Anfang an mit der Drohung eines unangenehmen Urteils zum Dealen zwingt – wie nun im Fall des Ex-MAN-Vorstands Anton Weinmann geschehen. Dort streckte Weinmann gestern die Waffen, nachdem ihm der Vorsitzende Richter Joachim Eckert von Anbeginn recht ungeniert seine Voreingenommenheit präsentierte – und ihm vor dem gestrigen Termin noch einmal beschied, den Prozess doch „möglichst schnell zu beenden“. Sein Wunsch war Weinmann nun offenbar Befehl: Er gestand, Bestechungsbeihilfe „durch Unterlassen mit bedingtem Vorsatz“ geleistet zu haben. Das ist eine höchst seltene Konstellation, es ist ein rechtliches Konstrukt.

Gerade so ein Konstrukt aber hätte einer konkreten Ausfüllung bedurft. Ob Weinmann, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, wirklich straffällig wurde, bleibt nun von ihm „nur“ behauptet – aber nicht per Beweisführung geklärt. Zumal die bis dato aufgetretenen Zeugen die Version der Staatsanwaltschaft nicht wirklich überzeugend untermauern konnten. Der Rechtsstaatlichkeit und dem Vorbildcharakter von Strafverfahren in Deutschland hat das Weinmann-Verfahren damit einen Bärendienst erwiesen.

  • 27.10.2012, 09:22 Uhrgutmenschensucks

    Die Gesetze werden immer komplizierter und der Personalabbau in den Behörden,der Polizei und der Justiz schreitet weiter voran. Sind sie doch willkommene Sparschweine der Politik. Also ich kann die Richter verstehen. War mal jemand in einem Büro eines Staatsanwalts bzw. Richters? Da türmen sich die Rotakten bis zur Decke. Und im Nebenzimmer das gleiche Bild. Also regt euch nicht auf.

  • 19.09.2012, 15:09 Uhrmondahu

    Nicht nur Staatsanwälte und Richter haben andere Interessen als die unbedingte Wahrheitsfindung. Daselbe muß man auch dem Angeklagten zubilligen. Der steht da allein der geballten Staatsmacht und erheblichen wirtschaftlichen Interessen gegenüber. Seine Nervenkraft ist begrenzt. Im übrigen ist die Karriere sowieso schon perdu, selbst mit einem Freispruch ist nur noch beruflicher Abstieg in Aussicht. Da macht eine Bewährungsstrafe auch nicht mehr viel Unterschied.
    Hinzu kommt der wirtschaftliche Aufwand für die Verteidigung. Wenn überhaupt strafbare Tatbestände vorlagen, war ja der eigentliche Nutznießer der Arbeitgeber (MAN) und nicht er persönlich, vielleicht von einem vergoldeten Drehbleistift abgesehen. Aber ob MAN seine Verteidigung finanziell unterstützt hat?? Auch MAN hat größtes Interesse, daß da nicht öffentlich alle Umstände erörtert und bewertet werden. Also Schwamm drüber, mit allen Mitteln, die hinter den Kulissen zu Verfügung stehen.

  • 19.09.2012, 14:43 Uhrlensoes


    Es gibt in bestimmten Fällen erheblichen Druck von aussen.
    Siehe Augsburg und die Affaire um die Straussclique. Da verschwanden sogar Festplatten aus der Asservatenkammer... So what. Ein EU Abgeordnetenposten ist immer noch drin. Der wird , wie bekannt, schlichtweg geschaffen. Selbst Karl Theodor schluckte seinrzeit zwangsweise aus der Pulle.
    Justiz-Karriere ist nur mit Anpassung möglich.
    Das System Merkel/ Steinmeier freut sich.

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