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02.11.2006 
Gesundheitsreform

Krankenkassen halten Verband für verfassungswidrig

von Peter Thelen

Nach den privaten Krankenversicherungen haben am Mittwoch auch die gesetzlichen Krankenkassen verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen zentralen Teil der Gesundheitsreform angemeldet. Es geht um die Absicht der Bundesregierung, die Aufgaben der bisher sieben Kassenartenverbände einem neuen Spitzenverband Bund zu übertragen.

BERLIN. Nach einem Rechtsgutachten des Ex-Verteidigungsministers und renommierten Verwaltungsrechtlers Rupert Scholz (CDU), verstoßen die Pläne der Bundesregierung, die Aufgaben der bisher sieben Kassenartenverbände einem neuen Spitzenverband Bund zu übertragen, in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Das Gutachten hatten die Bundesverbände der Betriebs- und der Innungskrankenkassen in Auftrag gegeben.

Schon die „Konzentration und Zentralisierung“ der bisher von den sieben Verbänden erledigten Aufgaben auf einen Spitzenverband stehe im Widerspruch zum Ziel der Reform, den Wettbewerb unter den Kassen zu stärken. Sie durchbreche das System der gegliederten Krankenversicherung, ohne dass der Gesetzgeber dafür sachliche Gründe anführen könne. Sie sei somit „evident ungeeignet und damit rechtsstaatswidrig“, heißt es in dem Gutachten. Letztlich handele es sich um den „Einstieg in die Einheitsversicherung durch die Hintertür“, sagte Scholz.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der neue Spitzenverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 1. August 2008 an nahezu alle Aufgaben der heutigen Spitzenverbände übernimmt, nicht aber die Sachmittel und das Personal. Die rund 2000 Beschäftigten sollen vielmehr bei den bisherigen Spitzenverbänden bleiben, die außerdem in Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts umgewandelt werden sollen.

Damit würden, so das Gutachten, die Verbände zu nahezu funktionslosen Beschäftigungsgesellschaften gemacht. Nur die rund 70 bis 80 beamtenähnlichen „Dienstordnungsangestellten“ hätten einen Anspruch, in einen der Kassenartenverbände auf Landesebene zu wechseln. Die Tarifangestellten könnten dagegen betriebsbedingt gekündigt werden, zumal nach dem Gesetzentwurf die alten Spitzenverbände jederzeit geschlossen werden könnten.

Dadurch entledige sich der Bund seiner Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter. Dies sei einmalig in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte, kritisierte der Mitautor des Gutachtens, Reimar Buchner. Sowohl bei der Privatisierung von Post und Bahn als auch bei der Zusammenfassung der Rentenversicherungsträger zur Deutschen Rentenversicherung habe es eine klare Überleitung aller Rechten und Pflichten auf die neuen Unternehmensstrukturen gegeben. Schon nach dem Rechtsstaatsprinzip wäre der Bund dazu auch beim neuen Spitzenverband der Kassen verpflichtet gewesen.

Nun blieben die funktionslos gewordenen Verbände neben laufenden Kosten von rund 350 Mill. Euro pro Jahr auch auf Altersversorgungsansprüchen von mehreren hundert Millionen Euro sitzen, erläuterte IKK-Chef Rolf Stuppardt. Zugleich müssten die Kassen den neuen Spitzenverband finanzieren. Auch diese sachlich nicht begründbare Verteuerung der Verbändearbeit sei nicht zumutbar, sagte Scholz. Zusammen mit der Rechtlosstellung der bisherigen Beschäftigten sehen die Gutachter darin sogar eine „missbräuchliche Ausübung gesetzgeberischer Gestaltungsfreiheit“.

Der Gesetzgeber, so Scholz, müsse damit rechnen, „ dass dieser Teil des Gesetzes am Ende vor dem Verfassungsgericht landet“. Zwar könnten die Kassen nicht direkt klagen. Klagen könnten aber von Angestellten kommen, die ihren Job verlieren. Zudem könnten jede Landesregierung oder die im Bundestag vertretenen Parteien über eine Normenkontrollklage eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht erzwingen.

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