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12.04.2007 
Filbinger-Debatte

Oettinger muss sich Inkompetenz vorhalten lassen

Der baden-württembergische CDU-Ministerpräsident Günther Oettinger hat mit seiner Rede auf der Trauerfeier für seinen verstorbenen Vor-Vor-Vorgänger Hans Filbinger alte Wunden neu aufgerissen: Der Zentralrat der Juden ist empört, die SPD schlägt die Hände über dem Kopf zusammen - und der Autor Rolf Hochhuth, der Filbinger einst zu Fall brachte, wird am deutlichsten.

Oettinger bei seiner Rede auf der Filbinger-Trauerfeier. Foto: dpaLupe

Oettinger bei seiner Rede auf der Filbinger-Trauerfeier. Foto: dpa

HB STUTTGART. Der amtierende Regierungschef hatte dem einstigen Marinerichter Filbinger am Mittwoch bei der Trauerfeier bescheinigt, kein Nationalsozialist gewesen zu sein. Der frühere Bundesentwicklungsminister Eppler sagte dagegen: „Es ging 1978 überhaupt nicht darum, welches Verhältnis Filbinger zum Nationalsozialismus hatte, sondern darum, ob die Urteile, die er gefällt hat, verantwortbar waren.“ Oettingers Äußerungen seien „in der Sache nicht kompetent“.

Eppler fügte an, er könne sich nicht vorstellen, dass jemand aus der Generation Oettingers ein endgültiges Urteil über Filbinger sprechen könne. Filbinger sei in manchen Dingen mit dem NS-Regime einig gewesen und und in anderen nicht. „Er war wahrscheinlich weder ein wirklicher Nazi, noch war er ein entschiedener Gegner. Das war das Normale damals.“

Filbinger war 1978 zurückgetreten, als bekannt geworden war, dass er am Ende des Zweiten Weltkriegs als Marinerichter an Todesurteilen gegen deutsche Soldaten beteiligt war. Oettinger sagte dazu am Mittwoch: „Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte. Hans Filbinger war kein Nationalsozialist.“

Der Dramatiker Hochhuth, der Filbingers Todesurteile einst öffentlich machte, nannte Oettingers Behauptung „eine unverfrorene Erfindung“. Hochhuth verweis auf die Tragödie des Matrosen Walter Gröger, den „Filbinger persönlich noch in britischer Kriegsgefangenschaft ermordet“ habe. Hochhuth erklärte, die Briten hätten in ihren Gefangenenlagern den deutschen Offizieren die Gerichtsbarkeit über ihre Mit-Gefangenen nicht entzogen. Deshalb habe Filbinger noch darauf bestehen können, dass das Urteil gegen den Mitgefangenen Gröger wegen Fahnenflucht vollstreckt werden konnte. „Wozu nichts Filbinger genötigt hat als die Tatsache, dass er ein sadistischer Nazi war“, sagte Hochhuth.

„Filbinger musste sich denn auch, um diesen 21-Jährigen zu erschießen, von den Briten zwölf Gewehre ausleihen, denn selbstverständlich hatten die Engländer ihre deutschen Gefangenen entwaffnet.“ Dann habe Filbinger die Mannschaft für die Erschießung zusammengestellt. „Und sich selber, für den Ablauf dieser im Wortsinne mörderischen Veranstaltung als der „Feuer!“ befehlende Vollstrecker, ins Protokoll gesetzt.“ Hochhuth sagte, er habe die Akte des Matrosen Gröger im Bundesarchiv in Koblenz gefunden.

Zentralrats-Vizepräsident Dieter Graumann sagte zu Oettingers Rede: „Ich finde die Äußerung grauenhaft. Sie transportiert auch die falsche Botschaft, sie bemäntelt die doch vorhandene Schuld eines Mannes wie Hans Filbinger.“ Tatsache sei, dass Filbinger an Urteilen mitgewirkt habe, durch die Menschen zu Tode kamen. Nach Graumanns Meinung hat Filbinger das NS-Regime „sehr wohl getragen“. „Er hat es bis zum Schluss nicht eingesehen und offenbar sieht es sein Nach-Nach-Nachfolger auch nicht ein“.

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