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30.07.2007 

Innerhalb der Unions-Bundestagsfraktion jedoch gehen den Finanzpolitikern die Pläne immer noch zu weit, obwohl Steinbrück den ursprünglichen Jahressteuergesetz-Entwurf seiner Beamten deutlich abgeschwächt hat. „Wir freuen uns über die Abschwächung, sind aber nicht sicher, ob das ausreicht“, sagte der Finanzexperte Otto Bernhardt (CDU).

Steinbrücks Beamte hatten anfangs geplant, alle Unternehmen und Privatleute dazu zu verpflichten, für jede Gestaltung, die zu einer niedrigeren Steuerlast führt, andere als steuerliche Gründe nennen zu müssen. In der neuen Fassung des Paragrafen 42 Abgabenordnung muss das Finanzamt zumindest noch beweisen können, dass eine Gestaltung ungewöhnlich ist, um sie zurückweisen zu können: „Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine zu einem Steuervorteil führende ungewöhnliche rechtliche Gestaltung gewählt wird, für die keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Wenn das Finanzamt den Missbrauch festgestellt hat, liegt die Beweislast also künftig beim Unternehmer, dass die Gestaltung andere wirtschaftliche Gründe hatte.

BDI-Steuerabteilungsleiter Welling ist erleichtert, dass jetzt zumindest weiter zwischen normalen legalen Gestaltungen und Missbrauch unterschieden wird. Er bezeichnete es als den richtigen Weg der Finanzverwaltung, sich auf den Missbrauch zu konzentrieren. „Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Finanzverwaltung nicht über einen pauschalen Hinweis auf eine außergewöhnliche Steuergestaltung die Beweislast dem Steuerpflichtigen aufbürden kann.“

Steinbrücks Sprecher beharrte aber darauf, einen Teil der Beweislast sehr wohl auf Unternehmen und Bürger zu verlagern. „Wir wollen das Hase-und-Igel-Spiel endlich beenden“, sagte er.

In der Wirtschaft werden die neuen Gesetzesverschärfungen als zusätzlicher Bürokratie- und Kontrollaufwand gewertet: Das Ziel der Unternehmensteuerreform, mit niedrigeren Steuersätzen ab 2008 die Rahmenbedingungen in Deutschland zu verbessern, werde konterkariert, argumentierten die Spitzenverbände in einer Stellungnahme an Steinbrücks Ministerium. Bereits mit der Unternehmensteuerreform sei flächendeckend der Zinsabzug erschwert worden, um einzelne Steuergestalter zu treffen. Die Bankenverbände wiederum laufen Sturm dagegen, dass Mittelständler ab 2009 nicht die Abgeltungsteuer für alle privaten Kapitalerträge nutzen dürfen, wenn sie bei derselben Bank einen Firmenkredit aufgenommen haben. „Legale Steuergestaltungen sind generell kein Missbrauch“, mahnte Jörg Schwenker von der Bundessteuerberaterkammer.

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