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02.04.2007 
Fortbildung

Kurse im Ausland sind absetzbar

Wer sich im Ausland weiterbildet, kann die Ausgaben womöglich von der Steuer absetzen.

Erfolg vor Gericht hatte eine Teamassistentin, die einen Spanisch-Intensivkurs in Andalusien machte. Sie dürfe nicht nur die Kursgebühren, sondern auch Ausgaben für Flug, Unterkunft und Verpflegung absetzen, so das Finanzgericht Hamburg (2 K 25/06). Da sie im Job Telefonate auf Spanisch führen und Briefe in Spanisch verfassen müsse, sei der Kurs "beruflich veranlasst". Zudem habe er täglich fünf Stunden gedauert, "private Interessen" hätten im Hintergrund gestanden.


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Auch Ärzte, die in der Skisaison an einem Kongress in St. Anton teilnehmen, dürfen die Reisekosten absetzen - wenn sie belegen können, dass sie den Kongress tatsächlich besucht haben (BFH, VI R 8/05). Pech hatte eine Religionslehrerin, die Ausgaben für eine Studienreise mit dem Kollegium nach Israel absetzen wollte. Nach Ansicht des BFH diente die Reise "allgemeiner Information" - kein ausreichend beruflicher Anlass (VI R 36/02).

Quelle: Wirtschaftswoche


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