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28.10.2006 
Umweltschadensgesetz der EU

Risiko der Umwelthaftung steigt

von C. Gesellensetter

Vor wenigen Tagen wurde die neue Umweltschadensrichtlinie der EU verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten haben nun Zeit bis Ende April 2007, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Bei zahlreichen Unternehmen macht sich schon jetzt Unruhe breit, denn sie sehen ein kaum kalkulierbares Kostenrisiko auf sich zukommen.

DÜSSELDORF. Es hat gedauert. Fast zwanzig Jahre lang. Doch nun hat Brüssel auf die Katastrophe reagiert. Beim Brand der Schweizer Chemiefirma Sandoz im Jahr 1986 strömten riesige Mengen Giftstoffe in den Rhein. 30 Tonnen Chemikalien, davon 10 Tonnen hochtoxische Pestizide sorgten dafür, dass auf einer Länge von vierhundert Kilometern stromabwärts nahezu alles Leben im Wasser ausgerottet wurde.

Heute ist Sandoz die weltweite Nummer zwei im Generikamarkt, der Rhein hat wieder Badequalität - und die EU blickt stolz auf ihre neue Richtlinie 2004/35/EG "über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden". Deren Vorgaben müssen die Mitgliedstaaten bis zum 30. April 2007 in nationales Recht umsetzen.

Mit dem Umweltschadensgesetz, das das Kabinett Ende September beschlossen hat, hat Deutschland einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Das neue Regelwerk scheint dem Bundesgesetzgeber allerdings nicht gerade sympathisch zu sein. Bei wesentlichen Fragen hat er die Entscheidung an die Länder weitergegeben. Auch die Zustimmung des Bundestages steht noch aus. Fest steht jedoch schon so viel: "Das Risiko einer Inanspruchnahme erhöht sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage auf ein Vielfaches", so Lars Diederichsen, Umweltrechtler bei der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München. "Unglücksfälle wie der Sandoz-Brand sind künftig ebenso erfasst wie Gestaltungen, in denen ein Betrieb bewusst einen Umweltschaden in Kauf nimmt."

Bislang machte sich ein Unternehmen nur schadensersatzpflichtig, wenn es beispielsweise durch eine Wasser- oder Luftverschmutzung ein fremdes Rechtsgut verletzt hatte. So musste es etwa für Beeinträchtigungen am Fischereirecht eines Land-wirtes geradestehen, nicht jedoch für die Schädigung des Teiches als Ökosystem bzw. der darin lebenden Pflanzen- und Tierarten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Nicht nur Unternehmen müssen mit steigenden Kosten rechnen.

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