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28.03.2007 
Börse will an ihrer jetzigen Ordnung festhalten

Porsche-Klage gegen Börse gescheitert

Der Sportwagenbauer ist mit seiner Klage gegen die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gescheitert.

Porsche Targa: Auch ohne Quartalsberichte gut unterwegs.Lupe

Porsche Targa: Auch ohne Quartalsberichte gut unterwegs.

ap KASSEL. Niederlage für Porsche: Der erfolgsverwöhnte Sportwagenbauer ist mit seiner Klage gegen die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gescheitert. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied am Mittwoch in Kassel, dass das Regelwerk nicht zu beanstanden sei. Porsche hatte gegen die Deutsche Börse geklagt, um in den so genannten Prime Standard aufgenommen zu werden, ohne die nach der Börsenordnung vorgeschriebenen Quartalsberichte veröffentlichen zu müssen.

Die Deutsche Börse hatte das Stuttgarter Unternehmen aus dem MDax gestrichen, weil es sich seit seinem Börsengang 1984 geweigert hatte, diese Zwischenabschlüsse mit Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der VGH die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu.

Der Sportwagenhersteller Porsche hatte im Vorfeld des Urteils die Regeln der Deutschen Börse zu Quartalsberichten scharf kritisiert. Wenn die Börse die Unternehmen im Segment "Prime Standard" zwinge, weiterhin alle drei Monate einen Zwischenbericht zu präsentieren, bedeute dies für die Anleger eine "kaum zu bewältigende Zahlenflut", sagte Porsche-Anwalt Reinard Menkel. "Man wird auf Zahlen festgelegt und jede langfristige Planung ist unmöglich."

Die Deutsche Börse will an ihrer jetzigen Ordnung festhalten. Sie befinde sich im Einklag mit nationalem und europäischem Recht. "Die Informationspflicht ist zum Schutze der Anleger eingerichtet worden. Wenn jemand einem anderen sein Geld gibt, will er das Risiko kennen", sagte Börsen-Anwalt Thomas Mayen. Porsche sei überaus erfolgreich. Der Prime Standard sei hochwertig, nicht aber Voraussetzung für erfolgreiche Geschäfte.

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