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04.04.2007 
Versteigerung im Internet

450 Euro Schadenersatz wegen Fälschung

Falsche Angaben über die angebotene Ware können Verkäufer bei Versteigerungen im Internet teuer zu stehen kommen: In solchen Fällen könne der Anbieter zu einem Schadenersatz verpflichtet werden, der wesentlich höher ausfallen könne als der für die Ware gezahlte Betrag. Dies entschied das Landgericht Frankfurt in einem Zivilverfahren (Aktenzeichen 2-16 S 3/06).

dpa FRANKFURT. In dem Verfahren erhielt der Käufer eines angeblich aus Silber bestehenden Teeservice 450 Euro Schadenersatz. Er hatte das Set für 30,50 bei einer Online-Auktion erworben. Der Verkäufer hatte in der Beschreibung versichert, das Service sei aus Silber. Dies war aber nicht der Fall. Der Käufer forderte daraufhin 450 Euro Schadenersatz - den ihm das Gericht nun auch zubilligte. Die Rückgabe des Geschirrs und die Erstattung des Kaufpreises hatte er abgelehnt.

Es müsse der Schaden ausgeglichen werden, der dem Käufer entstanden sei, weil er nicht die versprochene Ware - das echt silberne Teeservice - geliefert bekam, hieß es in der Begründung des Gerichts vom Mittwoch. "Der Kläger ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Schuldner den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte."

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