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22.02.2007 
Insolvenzrecht: Kommentar zum Fall Hans Brochier

Standpunkt: Der Gesetzgeber ist gefordert

Das deutsche Insolvenzrecht ist im internationalen Vergleich in der Defensive. Es gilt als zu rigide und zu kompliziert, als praxisfern und in seinen Möglichkeiten zu beschränkt.

Zwar haben die Gerichtsentscheidungen in Sachen Hans Brochier die Flucht aus dem deutschen Insolvenzrecht deutlich erschwert. Sie werden aber nichts daran ändern, dass Unternehmen auch in Zukunft versuchen, sich dem deutschen Insolvenzrecht durch Verlagerung ins Ausland zu entziehen.

In der überwiegenden Zahl der Fälle bietet das deutsche Recht ein ausreichendes Instrumentarium, um Insolvenzsituationen zu bewältigen. Doch gerade bei komplexeren Unternehmensgruppen oder bei Gesellschaften, die von internationalen Investoren oder über den Kapitalmarkt fremdfinanziert werden, bestehen erhebliche rechtliche Defizite. Nach dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz aus dem Jahr 1899 kann beispielsweise ein sog. Debt-for-Equity Swap nur mit Einstimmigkeit beschlossen werden. Im englischen Recht reicht dagegen eine qualifizierte Mehrheit aus. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

In Deutschland müssen die Rahmenbedingungen auch für komplexe, internationale Situationen an die Standards, die von anderen Ländern gesetzt worden sind, angepasst werden. Nur so kann die Flucht aus dem deutschen Insolvenzrecht nachhaltig gestoppt werden.

Autor: RA Alexander Ballmann (CMS Hasche Sigle)


Mehr zum Thema nationales und europäisches Unternehmensrecht finden sie unter: » www.status-recht.de
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