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HANDELSBLATT, Donnerstag, 16. August 2007, 14:28 Uhr
Pleite des Finanzkonzerns

Insolvenzverwalter hält Göttinger-Gruppe-Anlagen für verloren

Die Gläubiger des Finanzkonzerns Göttinger Gruppe müssen ihre Anlagen nach Ansicht des Insolvenzverwalters des Unternehmens komplett abschreiben. Doch damit nicht genug: Weil sich die Gesetze inzwischen geändert haben, wird der Fiskus die Anleger wohl für Geld zur Kasse bitten, das sie verloren haben.


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Der Firmensitz der Göttinger Gruppe in Göttingen. Foto: dpa
Bild vergrößernDer Firmensitz der Göttinger Gruppe in Göttingen. Foto: dpa

HB BERLIN. Er gehe davon aus, „dass die gesamten Anlagen der Göttinger Gruppe in Höhe von gut einer Milliarde Euro vollständig verloren sind“, teilte der Rechtsanwalt Rolf Rattunde am Donnerstag in Berlin mit. Dort hatte vor dem Amtsgericht Charlottenburg zuvor die erste Gläubigerversammlung stattgefunden. Von der Pleite sind wahrscheinlich mehr als 250 000 Anleger betroffen. Das Gericht hatte im Juni das Insolvenzverfahren gegen die Finanzholding der Göttinger Gruppe und zwei andere Gesellschaften des Konzerns mit Sitz in Berlin eröffnet.

An der Gläubigerversammlung für die Holding am Donnerstag nahmen nach Angaben Rattundes 44 Personen teil, die Forderungen von rund 70 Millionen Euro und einige tausend Investoren vertreten hätten. Der Insolvenzverwalter wies darauf hin, dass die Anleger auch noch mit Steuernachforderungen rechnen müssten. Das Steuersparmodell der Göttinger Gruppe habe vor allem auf stillen Einlagen basiert. In der Vergangenheit hätten Anleger so Verluste abschreiben können, jetzt aber sei es den Finanzämtern möglich, Steuerersparnisse zurückzufordern. In Verhandlungen mit dem zuständigen Finanzamt Göttingen bemühe er sich, „zusätzliche Schäden für die Anleger nach Möglichkeit zu mildern“.

Die Göttinger Gruppe hatte in den vergangenen Jahren im großen Stil so genannte atypische stille Beteiligungen als Altersvorsorge angeboten. Den Anlegern brachte ihr Engagement allerdings häufig nur Verluste.

Mitgründer Zacharias wieder frei

Der zwischenzeitlich verhaftete Mitbegründer des Konzerns, Erwin Zacharias, ist unterdessen wieder frei. Er war Mitte Juli in den Niederlanden gefasst und nach Deutschland ausgeliefert worden. Wie das Amtsgericht Göttingen am Donnerstag mitteilte, wurde ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, der auf ein Steuerstrafverfahren zurückgeht. Der Ex-Göttinger-Gruppe-Chef habe 240 000 Euro aus einem Grundstücksverkauf an die Justiz abgetreten, um damit große Teile einer Geldauflage zu bezahlen. Zudem habe er seine Aussagebereitschaft bei der Staatsanwaltschaft „ernsthaft deutlich gemacht“.

Nach Angaben des Gerichtssprechers darf der Mann die Bundesrepublik nicht verlassen und muss sich der Justiz zur Verfügung halten. Zacharias wurde vor einem Monat auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls in Amsterdam festgenommen, weil er eine Geldauflage von 400 000 Euro aus einem privaten Steuerstrafverfahren nicht bezahlt hatte. In dem Verfahren wurde er im Juni 2005 zu 16 Monaten Haft verurteilt, die gegen die Auflage zur Bewährung ausgesetzt wurden. Nachdem er zu einem Anhörungstermin über die Zahlung der 400 000 nicht erschien war, erließ das Amtsgericht Göttingen im Juni 2006 schließlich gegen ihn Haftbefehl.

Der langjährige Chef der Göttinger Gruppe hatte Ende 2001 sein letztes Aufsichtsratsmandat bei dem Finanzunternehmen niedergelegt. Bei den Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni gegen Verantwortliche der Gruppe einleitete, zählt er nicht zu dem Beschuldigten.


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