„Tokugawa spekuliert darauf, dass die Aktie vielleicht bei 20 oder 30 Cent gehandelt wird, falls der Handel wieder aufgenommen wird“, sagt Marcus Sühling von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. „Dann hätten die schon einen riesen Schnitt gemacht.“ Ein Sprecher der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz bezeichnete Angebote wie jenes von Tokugawa als Bauernfängerei. Andererseits müssten die Aktionäre damit rechnen, bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ganz leer auszugehen. Oliver Gothe, der Gründer des Unternehmens will das Angebot nicht annehmen. Er hält noch immer ein beträchtliches Aktienpaket, obwohl er bereits 2005 nach einem Streit mit der polnischen Unimil aus dem Vorstand ausschied.
Steinhauer sagte gegenüber dem Handelsblatt, der Unternehmenszweck von Tokugawa sei keinesfalls die Übervorteilung von Aktionären. Vielmehr mache er den Anteilseignern angesichts der oft bedrohlichen Lage der betroffenen Unternehmen faire Angebote. Tokugawa biete den Aktionären einen Ausweg und gehe selbst ins Risiko. So habe er bei der Goldzack AG ein Verlustgeschäft gemacht, weil er Aktien kaufte und es anschließend doch nicht zu einer Wiederbelebung der Gesellschaft kam.
Tokugawa hat laut Steinhauer Ende 2005 mit Angeboten für nicht gehandelte Aktien begonnen, aktuell gibt es Offerten für Eurotunnel und die Bezugsrechte der Kampa AG. Den Name Tokugawa habe er gewählt, weil er eine Vorliebe für japanische Geschichte und Kultur hat. Die Tokugawa waren eine Shogun-Dynastie, die Japan mehr als 200 Jahre lang beherrschte und das Land nach Meinung Steinhauers zu wirtschaftlicher und kultureller Blüte führte. Ähnliches wünsche Steinhauer auch für seine Firma.
Für Tokugawa ist das Condomi-Angebot auch deshalb reizvoll, weil es vorab kaum Kosten verursacht. Eine Anzeige im Bundesanzeiger für 50 bis 200 Euro reicht aus, um die Banken der betroffenen Aktionäre in Gang zu setzen. „Wir sind nach unseren Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet, wichtige Informationen, die das Wertpapier unserer Kunden betreffen, in deren Interesse an diese weiterzuleiten“, sagt Georg Baur, ein Rechtsexperte des Deutschen Bankenverbandes. „Nicht alle Angebote sind aber im Kundeninteresse.“ Die Kosten für Druck, Abwicklung und Porto würden nur dann die Banken tragen – bzw. in der Folge die Kunden selbst.

