0 Bewertungen
29.05.2007 
Abgeltungssteuer bei Verkäufen

Staat hält bei Lebensversicherungen Hand auf

Der Bundestag hat am Freitag die Unternehmensteuerreform beschlossen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich dadurch auch eine Änderung für Privatleute ergeben: Künftig wird der Verkauf gebrauchter Lebensversicherungen besteuert. Das kann richtig teuer werden. Wer schnell ist, entkommt dem Fiskus aber noch.

Meist sind Lebensversicherungen als Aufbesserung der Rente gedacht. Wer sie vorzeitig verkauft, wird bestraft. Foto: apLupe

Meist sind Lebensversicherungen als Aufbesserung der Rente gedacht. Wer sie vorzeitig verkauft, wird bestraft. Foto: ap

lie/fmd KÖLN/BERLIN. Betroffen sind Policen, die vor 2005 abgeschlossen worden sind und innerhalb der ersten zwölf Jahre veräußert werden. Zudem geht es um Verträge, die im Wesentlichen der Finanzierung fremdgenutzter Immobilien dienen. Diese Änderung komme im Zuge der Umternehmensteuerreform, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, dem Handelsblatt. Auf die härtere Besteuerung hatte die Versicherungswirtschaft hingewirkt. Die Unternehmensteuerreform soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

In Deutschland wird runde jede zweite Kapitallebensversicherung vorzeitig gekündigt (Storno). Für den Versicherungsnehmer ist dies meist ein schlechtes Geschäft, weil die Anbieter die ersten Jahresprämien mit den Provisionen verrechnen. Zudem ziehen sie die Kosten für Verwaltung und Absicherung ab. Kündigt der Kunde in den ersten zwölf Jahren der Laufzeit, vermindert sich sein Guthaben zudem noch um die Kapitalertragssteuer von rund sieben Prozent. Das Verkaufen der Police ist für den Kunden meist attraktiver, weil er vom Aufkäufer mehr Geld als vom Versicherer erhält. Kurzfristig rechnen die Policenaufkäufer nun mit einem Schlussverkauf nach den alten Regeln.

Künftig fällt beim Policenverkauf eine Abgeltungssteuer an. Besteuert wird die Differenz aus Kaufpreis und gezahlten Beiträgen. „Doch auch nach Einführung der Abgeltungssteuer zu Jahresanfang 2009 fahren Verbraucher mit dem Policenverkauf stets besser als mit dem Storno. Der Mehrwert nach Abzug der Steuer ist für Versicherte auf dem Zweitmarkt immer größer als nach Kündigung beim Versicherer“, sagte der Chef des Branchenführers Cash-Life, Stefan Kleine-Depenbrock.

Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) hält der Assekuranzlobby entgegen, ihr Vorstoß sei nicht uneigennützig. Schließlich profitierten die Versicherer bei gekündigten Policen im Wert von rund zwölf Mrd. Euro im Jahr von den so genannten Stornogewinnen. Zudem bezweifelt der BVZL, dass der Staat durch die Neuregelung mehr Geld einnimmt. Das Gegenteil werde der Fall sein, weil die Bemessungsgrundlage an die heute schon steuerpflichtigen Verträge ab 2005 angelehnt werden müsse. Danach vermindert sich der steuerplichtige Betrag um die berechneten Kosten sowie die kalkulatorische Gewinne der Risikoabsicherung. Die so berechneten Rückkaufswerte fallen dann laut BVZL mehrheitlich negativ aus – und eine Steuererstattung wäre die Folge.

Zweitmarkthändler wie auch Lebensversicherungs-Fonds erwarten allerdings keine negativen Auswirkungen auf ihr Geschäft, seien es Preise oder Umsatz.

Cash Life sieht sogar zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten. Die Steuerfreiheit galt seit 1997 nur noch für den Verkauf an einen gewerblichen Policenhändler. Für Privatleute war der Handel untereinander aufgrund einer umfassenden Zinsbesteuerung seither unattraktiv. Künftig werde der Policenkauf für diese Klientel lukrativer, weil der Gewinn aus der Ablaufleistung nach Abzug des gezahlten Kaufpreise sowie der Prämien besteuert werde. „Da sich der Absatz für Privatleute verbessert, wird Cash Life das Geschäftsmodell um den Verkauf von Einzelpolicen an Privatleute erweitern“, sagte Aufsichtsratschef Gerd Bühler.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne

Beiträge zum Thema

Anzeige
Anzeige

weiter Thema: Abgeltungsteuer

Folge 2: Die Eckpunkte der Abgeltungsteuer 

20.08.2008

Ordentliche Erträge, beispielsweise Zinsen, und die so genannten außerordentliche Erträge, beispielsweise Kursgewinne, werden künftig gleich behandelt. Statt des jetzigen Sparerfreibetrags wird es ab 2009 einen Sparerpauschbetrag in gleicher Höhe geben. Video


weiterAnlegerakademie

Indizes: Suche nach dem rechten Maßstab  Artikel in Merkliste

24.08.2008Holzfäller in Brasilien: Die Anbieter von Indizes und Indexfonds haben alternative Anlagen wie Holz für sich entdeckt. Foto: Reuters

Die Einfallsreichtum der Indizes-Anbieter scheint nahezu grenzenlos und lässt den Indexmarkt stetig wachsen. Allein das in Indexfonds angelegte Kapital erreichte im zweiten Quartal 2008 ein neues Rekordhoch. Zwar wird derzeit noch am meisten in Aktienprodukte investiert. Immer populärer werden jedoch Indizes und Indexfonds auf alternative Anlageklassen wie Rohstoffe oder Immobilien. Artikel


Anzeige