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20.03.2007 
Mehr Flexibilität

Reits können kommen

von Frank M. Drost und Rolf Benders

Die Reits-Arbeitsgruppe der großen Koalition hat sich auf neue Eckdaten für das geplante Gesetz für börsennotierte Immobiliengesellschaften geeinigt. Damit steht der Einführung nichts mehr im Wege. Für die Finanzbranche positiv: Die Regelungen sind gelockert worden.

Mit der Einführung von Reits will die Bundesregierung deutschen Unternehmen insbesondere den Verkauf von Immobilien schmackhaft machen.Lupe

Mit der Einführung von Reits will die Bundesregierung deutschen Unternehmen insbesondere den Verkauf von Immobilien schmackhaft machen.

BERLIN/FRANKFURT. „Wir haben eine gute Grundlage für das geplante Reits-Gesetz gefunden“, sagte der Reits-Experte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, dem Handelsblatt. Am Freitag soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Reits sind börsennotierte Immobiliengesellschaften, die ihren Gewinn zu mindestens 90 Prozent an die Anleger ausschütten.

Mit der Einführung von Reits will die Bundesregierung deutschen Unternehmen insbesondere den Verkauf von Immobilien schmackhaft machen. Im Entwurf waren allerdings nur Immobilien vorgesehen, die sich länger als zehn Jahre im Unternehmensbesitz befunden haben. Die Arbeitsgruppe hat sich jetzt auf eine Halbierung dieser Frist geeinigt. Allein die 65 größten börsennotierten Gesellschaften in Deutschland verfügen nach Informationen des Bundesfinanzministeriums über Immobilienreserven von 80 Mrd. Euro.

Wie geplant, bleibt es bei der so genannten Exit-Tax. Für einen Zeitraum von drei Jahren wird die Bundesregierung demnach die Gewinne aus dem Verkauf betrieblicher Immobilien nur zur Hälfte besteuern. Nach dem Regierungsentwurf sollte die Exit-Tax dann gewährt werden, wenn Unternehmen ihre Immobilien an Reits oder offene Immobilienfonds verkaufen. Nun haben sich die Parlamentarier darauf verständigt, die Steuerbegünstigung nur für den Verkauf an Reits zu gewähren.

Ferner soll es deutschen Reits nach der gestrigen Einigung erlaubt sein, ausländische Wohnimmobilien zu erwerben. Die SPD hatte sich zuvor nach langem Streit mit der Forderung durchgesetzt, keine deutschen Wohnimmobilien in Reits aufzunehmen.

Branche ist erleichtert

In der Branche werden die avisierten Änderungen des deutschen Reits-Gesetzes begrüßt. „Die Verkürzung der Haltefrist im inländischen Anlagevermögen von zehn auf fünf Jahren als Voraussetzung für die so genannte Exit-Tax ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagte Michael Schmidt, Partner der Kanzlei Taylor Wessing, dem Handelsblatt. Die Zahl der Immobilien, die damit steuerbegünstigt in die neue Form der Immobilienaktiengesellschaft (Real Estate Investment Trust, kurz „Reit“) einbezogen werden kann, steigt damit deutlich. Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hatte sich in einer Anhörung für eine Halbierung der Mindesthaltedauer stark gemacht.

Auch bei Bankenexperten trafen die sich anbahnenden Änderungen am Reits-Gesetzentwurf auf Zustimmung. „Das sind Schritte in die richtige Richtung“, sagte Peter Barkow, Immobilienexperte der britischen Großbank HSBC. Die bisherigen Regelungen galten den Investoren als zu restriktiv.

Einer HSBC-Umfrage zufolge bewerteten 80 Prozent der befragten Immobilieninvestoren den bisherigen Entwurf als „unattraktiv.“ Einige Fondsmanager sagten sogar, die Bundesregierung riskiere, dass das Gesetz eine „Totgeburt“ werde. Schließlich stehe das deutsche Gesetz in Konkurrenz um Anlegergelder mit den Reits-Varianten in vielen anderen Ländern.

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