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08.02.2007 

Beamte

Die Staatsdiener stellen rund 50 Prozent aller PKV-Kunden. Bei einigen Unternehmen wie der Debeka beträgt die Quote gar 80 Prozent.

Bisher zahlen die öffentlichen Arbeitgeber in Bund und Ländern über die Beihilfe zur PKV auch Leistungen, die über den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Das könnte sich mit dem Basistarif 2009 ändern. In den Ministerien wird schon an Sparprogrammen bei der Beihilfe gearbeitet, wie der Vorstand einer großen Krankenversicherung bestätigt. Das Bundesinnenministerium schließt jedenfalls Kürzungen nicht aus.

Dafür spricht vieles: Das Bundesverfassungsgericht entschied schon 2003, nachdem Niedersachsen den Rotstift angesetzt hatte, dass die Kürzungen rechtens waren. Die obersten Richter stellten klar: "Jedenfalls gegenwärtig gebietet es die Fürsorgepflicht nicht, einem Beamten als Krankenhausversorgung mehr zu gewährleisten als den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung."

Michael Zach, Fachanwalt für Medizinrecht in Mönchengladbach, sieht in dem Urteil einen Hebel, den Basistarif für die Beamten als Regelversorgung umzusetzen. "Vor allem die Beamten der unteren und mittleren Laufbahn werden sich die privaten Zusatzversicherungen als Ersatz für die wegfallende Beihilfe nicht leisten können", sagt Debeka-Vorstandsmitglied Roland Weber.

Das muss aber nicht so kommen. Jürgen Wasem, Professor für Medizinmanagement an der Universität Duisburg/Essen, würde nicht auf die Realisierung aller Pläne wetten: "Ob die Reform 2009 wirklich so umgesetzt wird, hängt ganz davon ab, wie hoch der Beitragssatz wäre, den das Ministerium Ende 2008 beschließen müsste. Ist der sehr hoch, wird sie das Inkrafttreten womöglich noch mal um ein Jahr verschieben - bis nach der nächsten Bundestagswahl."

Quelle: Wirtschaftswoche

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