| HANDELSBLATT, Freitag, 9. Mai 2008, 12:51 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Schmiergeld-Affäre | ||||||||||||||||||||||||
Siemens-Chef bleibt Strafverfahren erspart | ||||||||||||||||||||||||
Von Axel Höpner | ||||||||||||||||||||||||
Im Siemens | ||||||||||||||||||||||||
HB MÜNCHEN. Zwei Zeugen hatten massive Vorwürfe gegen Pierer erhoben. Er habe darauf gedrängt, eine dubiose Zahlung nach Argentinien zu überweisen. Nach Prüfung der Vorwürfe erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld nun: Es gebe "keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten". Allerdings leitete die Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Pierer und andere Ex-Manager hätten ihre Aufsichtspflichten verletzt, lautet der Vorwurfe. Genau darauf könnten nun auch Schadenersatzansprüche des Unternehmens gründen. Das hatten Aufsichtsratskreise gegenüber dem Handelsblatt angekündigt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft war mit Spannung erwartet worden. Derzeit gibt es rund 270 Beschuldigte im bisher größten deutschen Schmiergeldskandal. Heinrich von Pierer wäre der prominenteste Beschuldigte gewesen. Zu den Beschuldigten gehören unter anderem Ex-Finanzchef Heinz Neubürger-Joachim und Thomas Ganswindt, der früher im Vorstand für die korruptionsverseuchte Kommunikationssparte Com verantwortlich war. Im Fall Pierer entschied sich die Staatsanwaltschaft angesichts der neuen Informationslage für einen Mittelweg. Die Grundlage für ein Strafverfahren gegen Pierer sehen die Ermittler nicht gegeben. Anders sehe dies beim Thema Ordnungswidrigkeit aus. Schmidt-Sommerfeld verwies auf Paragraph 130 des Ordungswidrigkeitengesetzes. "Hiernach hat die Unternehmensleitung alle durchführbaren und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verhinderung einer Begehung von Straftaten notwendig und erforderlich sind." Nach Handelsblatt-Informationen sind dem Siemens Bei Siemens Lesen Sie weiter auf Seite 2: Chronik: Siemens | ||||||||||||||||||||||||
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