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HANDELSBLATT, Freitag, 9. Mai 2008, 16:19 Uhr
Arbeitslosengeld II

Machtkampf der Bürokraten


Bund und Länder streiten ab heute auf einer Konferenz über das Arbeitslosengeld II. Es geht um die Frage, wer künftig die Langzeitarbeitslosen betreuen soll. Drei Jahre nach ihrem Start droht der zentralen Sozialreform ein schwerer Rückschlag.



Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Hilfe für Langzeitarbeitslose wieder umgekrempelt werden. Foto: dpa
Bild vergrößernGemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Hilfe für Langzeitarbeitslose wieder umgekrempelt werden. Foto: dpa

BERLIN. Wenn die Regierung eines Zentralstaats Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen will, dann wird sie sich fragen, wie man die Betroffenen effektiv fördern und fordern kann. Und wenn die Regierung geeignete Konzepte gefunden hat, wird sie diese umsetzen. Das ist hierzulande anders: In Deutschland gibt es eine Bundesregierung, 16 Länder und das Bundesverfassungsgericht. Die vermeintlich wichtigsten Fragen lauten daher: Wer ist zuständig? Wer soll zahlen? Und was erlaubt das Grundgesetz?

Drei Jahre und vier Monate nach dem Start der Arbeitsmarktreform Hartz IV treffen sich heute in Berlin die Arbeits- und Sozialminister der Länder zu einer Sonderkonferenz mit dem Ziel, die Hilfe für Langzeitarbeitslose wieder umzukrempeln. Auslöser ist nicht etwa ein Befund, dass die wichtigste Sozialreform der vergangenen Jahrzehnte ihre arbeitsmarktpolitischen Ziele verfehlt habe. Anlass ist ein Verfassungsgerichtsurteil aus der Weihnachtszeit des vergangenen Jahres.

Danach verstößt es gegen das Grundgesetz, wenn Bund und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften kooperieren, um die Hilfe für Langzeitarbeitslose anzubieten. Und bundesweit 347 regionale „Argen“ sind nun einmal das tragende Organisationsprinzip von Hartz IV. Nach dem Karlsruher Urteil stellen sie eine unzulässige „Mischverwaltung“ dar, die spätestens Ende 2010 aufgelöst sein muss. Das Problem dabei: Reißen sich nicht alle Beteiligten von Bund, Ländern und Kommunen am Riemen, hebt eine scheinbar nur verwaltungstechnisch und staatsrechtlich interessante Frage womöglich die ganze Reform aus den Angeln.

Tatsächlich beschreiben Beteiligte das, was bisher hinter den politischen Kulissen läuft, als Ansammlung „strategischer Scharmützel, wie man sie selten erlebt hat“. Zugleich berichten Praktiker, ebenfalls hinter vorgehaltener Hand, dass bereits ernste Gefahren für die künftige Qualität der Hilfe für Langzeitarbeitslose erkennbar seien: Den Jobcentern mit ihren insgesamt mehr als 60 000 Mitarbeitern drohe eine Abwanderung ausgerechnet der besonders Qualifizierten. Schon heute nutzten zunehmend mehr Jobcentermitarbeiter passende Gelegenheiten, um auf andere Karrierewege in der öffentlichen Verwaltung zu wechseln, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) wie bei den Kommunen.

Rot-Grün hatte das umstrittene Konstrukt der Arbeitsgemeinschaft erfunden, um bei der Zusammenlegung der kommunalen Sozialhilfe mit der vom Bund finanzierten Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II eine koordinierte Betreuung sicherzustellen. Die BA bringt ihre Kompetenz für Arbeitsvermittlung ein, die Kommunen flankierende Angebote der Sozialämter, die für Benachteiligte am Arbeitsmarkt besonders wichtig sind – etwa Schuldnerberatung und Suchthilfe.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Hauptfinanzier von Hartz IV weiterhin der Bund


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