0 Bewertungen
12.03.2008 
Steuerrecht

Kommentar: Liechtenstein – zwei Aufträge

von Paul Kirchhof

Die öffentlich bewusst gewordenen Fälle von Steuerverkürzung stellen die staatlichen Organe vor zwei Aufgaben:

Einmal sind Strafverfahren in selbstverständlicher rechtsstaatlicher Gelassenheit und Unbefangenheit durchzuführen. Die deutsche Gerichtsbarkeit wird diese Aufgabe trotz nachdenklich stimmender Anfangsprobleme (Erwerb der Diskette, Prangerwirkung) erfüllen.

Die zweite Aufgabe richtet sich an den Gesetzgeber, der Steuerrecht in die Bedingungen des Rechtstaates zurückführen muss. Viele Steuertatbestände, jüngst etwa über die Funktionsverlagerung, sind so unklar, dass der Steuerpflichtige sie nicht verstehen, sie jedenfalls kaum als hinreichend bestimmte Grundlage für eine Bestrafung anerkennen kann.

Vor allem aber entwickelt das Steuerrecht keine allgemeinverständlichen Belastungsprinzipien, die jedermann bewusst machen, dass die Steuer um der Freiheit willen zum Verfassungsstaat gehört, der anständige Mensch deshalb die Steuern - zwar nicht gern, aber verlässlich - zahlt.

Wenn ein freiheitlicher Staat strukturell auf Staatsunternehmen verzichtet, also Kapital und Arbeit in privater Hand belässt und nicht die Herrschaft über Preise und Löhne übernimmt, muss er sich durch Teilhabe am Erfolg privaten Wirtschaftens, also durch Steuern, finanzieren.

Dieses Belastungsprinzip ist einsichtig, wenn es insbesondere bei der Einkommensteuer einfach vermittelt wird: Ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent, wie ihn die Abgeltungsteuer vorsieht, ein Grundfreibetrag von 10 000 Euro pro Person, eine weitere Entlastung der Anfangseinkommen und ein Verzicht auf alle Ausnahmen schaffen allgemeines Rechtsbewusstsein.

Der Rechtsstaat steht zudem vor der Aufgabe, den Erben bisher verborgenen Geldes einen Weg zurück in die Legalität zu ebnen, möglichst ohne das Andenken der vererbenden Eltern zu berühren und ohne die Substanz des Familiengutes zu verlieren. Die Übergangswege sind stets unbefriedigend. Unerträglich allerdings wäre es, wenn das Gesetz den gutwilligen Erben sich selbst überließe, dieser dann in der Illegalität verharrte und sie später an seine Erben weitergäbe.

Manche Abgeordneten charakterisieren Beschuldigte, für die bis zum richterlichen Urteil die Unschuldsvermutung gilt, mit Begriffen, die ausgrenzen, Verächtlichkeit bekunden, Feindseligkeiten provozieren. Auch hier gilt: Ohne staatliche Gelassenheit sind freiheitliche Distanz und Menschenwürde für jedermann gefährdet.

Der Autor, Paul Kirchhof, ist Professor für Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Forum Diskussionen zu diesem Beitrag im Forum
  Alle anzeigen

Beiträge zum Thema

Anzeige
Anzeige

weiter Thema: Abgeltungsteuer

Folge 4: Sparerpauschbetrag und Verlustverrechnungstöpfe 

18.09.2008

Nach Einführung der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge mit dem Inhalt von so genannten Verlustverrechnungstöpfen verrechnet. Was dann übrig bleibt, wird mit dem neuen Sparerpauschbetrag verrechnet. Und erst wenn dieser ausgeschöpft ist, erfolgt der Abzug der Abgeltungsteuer auf den restlichen Betrag. Video


weiterAnzeige - Aktuelle Umfrage

Umfrage zum Thema "Bankpräferenzen" 

Welche Bankgeschäfte wickeln Sie privat online ab und wie zufrieden sind Sie mit dem Online-Angebot? Was erwarten Sie von Ihrer Bank? Unter allen Teilnehmern der Umfrage wird ein iPod nano (8GB) von Apple im Wert von 149 Euro verlost. Machen Sie jetzt mit! Hier geht es zur Umfrage WEB-Link


Anzeige: Abgeltungsteuer bei Konz

Konz Infopaket: Abgeltungsteuer 

2009 steht den Anlegern ein großer steuerliche Systemwechsel ins Haus: Die Abgeltungsteuer. KONZ stellt die wichtigsten Neuregelungen vor. Artikel


weiterAnlegerakademie

Zertifikate: Eine Garantie für (fast) alle Fälle  Artikel in Merkliste

28.09.2008Garantiezertifikate haben Besonderheiten, die Anleger beim Kauf beachten sollten. Foto: dpa

Das Wort Garantie hat etwas Verpflichtendes, etwas Endgültiges. Es steht für Sicherheit. Entsprechend hoch sind die Ansprüche von Anlegern, wenn sie Garantiezertifikate kaufen. Sie erhoffen sich von den Produkten attraktive Renditen, zumindest aber den vollständigen Schutz des eingesetzten Kapitals. Dass die Sache einen Haken hat, mussten Anleger in den vergangenen Tagen erleben. Artikel


Anzeige