| HANDELSBLATT, Sonntag, 16. Dezember 2007, 00:00 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Betriebsausgaben | ||||||||||||||||||||||||
Firmenjet ist absetzbar | ||||||||||||||||||||||||
Privatvergnügen oder Prestigegewinn bei Kunden und Geschäftspartnern – eine wichtige Unterscheidung, wenn es um die Frage geht, ob ein Firmenjet steuerlich absetzbar ist. Richter schlugen sich nun auf die Seite eines Unternehmers. | ||||||||||||||||||||||||
Die Geschäfte eines Mittelständlers liefen gut, und so kaufte er für sein aufstrebendes Unternehmen eine Cessna. Doch als er die laufenden Ausgaben für das Firmenflugzeug als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen wollte, schoss das Finanzamt quer: Angesichts der seltenen und kurzen Flüge wäre es viel billiger gewesen, je eine Maschine zu chartern, so die Beamten. Dem Unternehmer gehe es offenbar vor allem um sein Privatvergnügen; er dürfe deshalb nur einen kleinen Teil der Ausgaben für den Firmenjet von der Steuer absetzen. Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, die Ausgaben seien voll absetzbar (6 K 16/05). Dass regelmäßiges Chartern billiger wäre, reiche nicht, um Privatmotive zu unterstellen. Schließlich bringe der Jet auch schwer messbare Vorteile wie Flexibilität und einen Prestigegewinn bei Kunden und Geschäftspartnern. Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 49, 03.12.07
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