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30.04.2008 
Im Gespräch mit: Hartmut Kilger

„Wir wollen 15 Prozent mehr Honorar“

von Thomas Sigmund

Morgen beginnt in Berlin die größte deutsche Anwaltskonferenz. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, fordert für seine 148 000 Kollegen mehr Geld. Im Handelsblatt-Interview spricht er über seine konkreten Forderungen und die Qualität der Rechtsberatung.

DAV-Präsident Hartmut Kilger: „Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat mit der Realität nichts mehr zu tun."Lupe

DAV-Präsident Hartmut Kilger: „Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat mit der Realität nichts mehr zu tun."

Herr Kilger, warum hat der Deutsche Anwaltstag das Motto "Die Anwaltschaft - auf der Seite der Freiheit" gewählt?

Die derzeitige Sicherheitsdebatte trifft die Anwaltschaft bis ins Mark. Statt Freiheit wird vor allem die Sicherheit im Kampf gegen den Terror betont. Das gefällt uns nicht, wir wollen die Freiheit stärken. Wir befürchten, dass sich Deutschland nicht nur zum Überwachungs-, sondern auch zum Gängelstaat entwickelt. Das war in den letzten 50 Jahren anders.

Inwiefern ist die Anwaltschaft bis ins Mark getroffen?

Nehmen Sie die Schweigepflicht der Anwälte. Aus Sicht unserer Mandanten ein wichtiges und hohes Rechtsgut. Darauf basiert das Vertrauen mit der Anwaltschaft. Doch der Gesetzgeber rüttelt an diesen Festen und höhlt die Schweigepflicht beispielsweise bei der Telefonüberwachung oder der heimlichen Onlinedurchsuchung immer weiter aus. Dies zeigen auch die Pläne für ein BKA-Gesetz. Das wollen wir nicht länger hinnehmen.

Ohne Sicherheit gibt es aber keine Freiheit.

Der Staat muss für Sicherheit sorgen. Das will auch die Anwaltschaft, und wir kritisieren das grundsätzlich nicht. Aber wenn der Staat in die Rechte der Bürger eingreift, dann muss er schon eine richtige Abwägung vornehmen. Das ist derzeit nicht der Fall.

Bewegt das Thema die Anwaltschaft wirklich?

Ja. Denn es betrifft nicht nur Strafverteidiger, sondern jede Rechtsanwältin, jeden Rechtsanwalt. Bei der Schweigepflicht im Interesse der Rechtsuchenden ist die Anwaltschaft nicht teilbar.

Interessieren sich die Anwälte nicht eher für die Neuregelung bei den Erfolgshonoraren?

Grundsätzlich dazu: Gebühren sind auch eine Frage der Freiheit. Der Zugang zum Recht ist nur mit einer leistungsfähigen und qualifizierten Anwaltschaft möglich.

Sind Sie mit der Regelung bei den Erfolgshonoraren zufrieden?

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Weichen in diese Richtung gestellt. Und es war richtig, dieses jahrzehntelange Tabuthema in der Anwaltschaft aufzubrechen. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss ist der DAV zufrieden.

Die Anwaltschaft ist enttäuscht, dass sich seit 2004 an den Margen bei den gesetzlichen Gebühren nichts mehr geändert hat.

Das wollen wir ändern. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat mit der Realität in bestimmten Bereichen nichts mehr zu tun.

Was stellen Sie sich konkret vor?

Die Anwälte haben einen erheblichen finanziellen Nachholbedarf. Allein seit 2004, dem Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, haben wir einen Preisverfall von acht Prozentpunkten. Wenn wir also nur auf demselben Level bleiben wollen wie im Jahr 2004, brauchen wir also acht Prozent. Die aktuelle Gebührentabelle stammt aber aus dem Jahre 1994! Der Preisindex ist seitdem um ca. 20 Prozentpunkte gestiegen, die Löhne und Gehälter um 30 Punkte.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: "Wir müssen mit Qualität überzeugen"

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