Recht + SteuernWirtschaftsrechtMeldungen
WebNewsDieser Artikel als DruckversionSchlagzeile per E-Mail verschicken
HANDELSBLATT, Freitag, 9. Mai 2008, 12:28 Uhr
Swap-Geschäfte

Erneute Schlappe für die Deutsche Bank

Von Hans G. Nagl

Im Rechtsstreit um den Verkauf hochriskanter Zinswetten hat die Deutsche Bank erneut eine Niederlage kassiert. Der Branchenprimus muss Schadensersatz an einen Mittelständler aus Südhessen zahlen. Mit dem Urteil wird die Auseinandersetzung um die umstrittenen Swap-Geschäfte erneut angeheizt.



Nach Meiung des Landgerichts Frankfurt hat die Deutsche Bank nicht nachvollziehbar über Risiken informiert. Foto: dpa
Bild vergrößernNach Meiung des Landgerichts Frankfurt hat die Deutsche Bank nicht nachvollziehbar über Risiken informiert. Foto: dpa

FRANKFURT. Gemäß einem Urteil des Landgerichts Frankfurt muss die Deutsche Bank wegen hochriskanter Zinswetten einem Mittelständler aus Südhessen 240 000 Euro Verlust ersetzen. Zudem muss der Finanzkonzern weitere Belastungen über maximal 560 000 Euro freistellen.

Damit wird die Auseinandersetzung um die umstrittenen Swap-Geschäfte, die bislang zu rund 20 Klagen von Firmen und Kommunen geführt hat, erneut angeheizt. Zumal die 4. Zivilkammer neue Angriffspunkte gegen die hundertfach verkauften Kontrakte ausgemacht hat. Die Vertreter der klagenden Firma, die Anwaltskanzlei Kälberer & Tittel, sprach von einem „doppelten Grundsatzurteil“ und bereitet nach eigenen Angaben nun ähnliche Klagen gegen IKB und Berenberg Bank vor.

Experten gehen allerdings davon aus, dass die Auseinandersetzung letztlich vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wird. Die Deutsche Bank hat bereits Berufung eingelegt. „Die in dem Urteil angesprochenen Punkte sind von anderen Gerichten nicht moniert worden“, stellte ein Sprecher klar.

Mit den Swap-Geschäften hatten Stadtkämmerer und Manager versucht, ihre Zinslast zu drücken. Sie setzten auf den Abstand zwischen kurz- und langfristigen Zinsen, der sich aber ab 2005 stetig verringerte. In der Konsequenz führte dies zu harschen Verlusten. Das Landgericht Frankfurt kam nun zu dem Schluss, dass die Deutsche Bank nicht nachvollziehbar über die Risiken informiert, sondern sie „vielmehr unterdrückt“ habe. Zudem bestehe eine Pflicht des Verkäufers, angemessen über sein wirtschaftliches Eigeninteresse zu informieren – also praktisch seine Marge offenzulegen.

In einem ähnlichen Verfahren mit einem kommunalen Betrieb in Würzburg hatte die Bank zumindest eine Teilschuld hinnehmen müssen. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Kläger leer ausgegangen sind. Branchenkreisen zufolge gibt es zudem mehrere außergerichtliche Einigungen mit Mittelständlern. Der Druck auf die Bank, sich zu vergleichen, dürfte durch das Urteil eher gewachsen sein.


WebNewsDieser Artikel als DruckversionSchlagzeile per E-Mail verschicken
Weitere News und Tools
Weitere News sowie Tools zu dieser Rubrik finden Sie hier

MEHR ARTIKEL AUS DER RUBRIK:

Artikel AGG-Hopper scheitern vor Gericht (16.05. 20:15)
Artikel Warten auf die GmbH-Alternative(14.05. 19:00)
Artikel Zementkartell dohen Millionen-Forderungen(14.05. 16:57)
Artikel Raucherclubs in Frankfurter Lokalen laut Amtsgericht rechtswidrig(14.05. 17:12)
Artikel Polizei muss sichergestellte Gegenstände nicht immer zurückgeben(14.05. 13:32)

Suche im Web:


Seitenanfang


Homepage | Site Map | Hilfe | FAQ | Kontakt | Partnerprogramm | Mediadaten

Abo | Bücher | Veranstaltungen | Webtipps

MARKTINFORMATIONEN
 DAX 7.156,55 +1,07%
 L-Dax 7.163,20 +0,80%
 TecDAX 866,04 +0,54%
 L-TecDAX 865,33 +0,46%
 Dow 12.986,80 -0,05%
 Nasdaq 2.031,27 +0,00%
 Nikkei 225 14.219,48 -1,00%
 DJGTitans 194,62 +0,01%
 Euro(USD) 1,5579 +0,89%
 Euro-Bund 113,63 +0,40%
 Gold NY 881,25 +1,88%
 Rohöl ($/B) 123,25 +1,22%
INTRADAY CHARTS
Dax TecDax DowJones Nasdaq
DAX 30 TOPS+FLOPS
 Continental 82,50 +4,17%
 Henkel 30,58 +3,42%
 Adidas AG 46,70 +2,64%
 E.ON 130,55 -0,46%
 Commerzbank 22,75 -4,01%
 Dt. Telekom 11,21 -5,96%
UNTERNEHMEN AKTUELL
Liste aller Unternehmen und Organisationen, über die wir aktuell berichten zum Beispiel:
 Goldman Sachs
 MERCK KGAA O.N.
 ARCANDOR AG O.N.
Alle Unternehmen 
ZINSESZINS

Die Vorsorgekolumne
Auf morgen verschoben


Mit dem Sparen anzufangen, fällt vielen Bürgern schwer. Das Unterbewusstsein kann sich die weite Zukunft nicht vorstellen. Auch reagiert der Kopf in erster Linie emotional. Es gibt jedoch Wege, sich selbst ein Schnippchen zu schlagen.

Von Gertrud Hussla

ANALYSTENMEINUNG
ArtikelAktienanalysen des Tages
Artikel Analye: Ölpreis steigt im zweiten Halbjahr 2008 auf 141 Dollar
Artikel dpa-AFX Überblick: Analysten-Einstufungen in der Woche vom 12.5. bis 16.5.2008
Artikel dpa-AFX Überblick: Analysten-Einstufungen vom 16.05.2008
DIE FINANZPROFIS

Experten beziehen Stellung zu aktuellen Börsen-Themen
Schweizer Geheimnisse


Oft sind es die kleinen Meldungen, die den größten Ärger machen. Diese Erfahrung könnte Ihnen, lieber Marcel Rohner, bald in den USA blühen. Vergangene Woche sorgte zunächst die Nachricht für Aufregung, einer Ihrer leitenden Angestellten, der UBS-Banker Martin Liechti, sei von amerikanischen Steuerfahndern festgesetzt und vernommen worden. Eine E-Mail an marcel.rohner@ubs.com.

Torsten Riecke


Handelsblatt.com
VideoAudioMobilJobsNewsletterForumWeblogShopArchiv / wirtschaftspresse.bizAbo / Leserservice
Generation 50+

Wie finanzstarke Menschen „im besten Alter“ professionell vorsorgen.
Mietrecht

Aktuelle Urteile im Überlick: Ihre Rechte und Pflichten als Mieter und Vermieter.
Anleger-Akademie

Wie Sie Ihr Geld vermehren können – eine Anleitung.
VorschauVorschau

Alle wichtigen Termine für die Wirtschaft im Überblick