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27.04.2007 
Anleihenerträge

Die Finanzinnovations-Falle

Anleger müssen genau aufpassen, ob Wertpapiere nicht in der Gefahr stehen, vom Fiskus als Finanzinnovation eingestuft zu werden. Bei solchen sind die Erträge steuerpflichtig.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein wichtiges Urteil für Zinsanleger gefällt (VIII R 6/05). Eine Frau hatte seit 2002 nach und nach "Down-Rating-Anleihen" des US-Konzerns AT&T gekauft. Je schlechter die Ratingagenturen das Unternehmen einstuften, desto höher sollten die Zinsen sein. Das Finanzamt tat sich schwer mit der speziellen Anlageform und sah die formalen Voraussetzungen für eine "Finanzinnovation" erfüllt, die steuerlich anders behandelt wird.

Die Folge: Die Anlegerin sollte ihren Gewinn beim Verkauf der Papiere versteuern, obwohl die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen war, was sie eigentlich davon befreit hätte. Die Beamten waren im Unrecht, sagte jetzt der BFH und schloss sich dem Finanzgericht Niedersachsen an. Somit steht endgültig fest, dass solche Anleihen keine Finanzinnovationen sind.

Die Abgrenzung ist oft umstritten. So stuft die Oberfinanzdirektion Rheinland neuerdings Zertifikate auf den Rentenindex Rex als innovativ ein. Normalerweise reicht das theoretische Risiko des Totalverlusts, damit Wertpapiere nicht als innovativ gelten. Bei einem Rentenindex scheint den Beamten ein Verlust wohl zu unrealistisch.

Quelle: Wirtschaftswoche

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