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10.04.2008 
Wahltarife

Kostenerstattung

Die Versicherten rechnen zunächst persönlich mit dem Arzt ab, reichen die Rechnung bei ihrer gesetzlichen Versicherung ein und die übernimmt die Kosten.

Soweit die Theorie, in der Praxis dräut häufig Ärger, weil die Kassen die Ansprüche der Doktoren – zu Recht oder zu Unrecht – für überzogen halten. Vorteil der Kostenerstattungstarife: Vorzugsbehandlung beim Arzt. Der kann je nach Tarif zu einem höheren Honorar als GKV-üblich abrechnen, und diese Summe belastet nicht sein Budget für Kassenärzte. Ob der freundliche Doktor den organisatorischen Mehraufwand wert ist, ist eine Frage der persönlichen Präferenz.

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Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 12, 17.03.2008

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