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26.06.2007 
Immobilien bauen

Beispiel Bauträger

Ein cleveres Geschäftsmodell, das zwangsläufig immer mehr Kunden findet – vor allem in Großstädten und deren Umland.

Der Bauträger schnappt sich gern die letzten freien Grundstücke, parzelliert sie in Häppchen, bebaut sie so eng wie möglich, verkauft das Haus so teuer wie möglich – und wenn alles gutgeht, verdient er sich eine goldene Nase. Dafür bietet er auch alles aus einer Hand. Der Kunde vereinbart mit dem Auftraggeber, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Achtung: Der Bauträger, nicht der Kunde, ist dann der Bauherr. Anschließend kauft der Kunde dem Bauträger Haus und Grund ab. Ansprechpartner für den Kunden und auch für die Handwerker ist nur der Bauträger. Nochmal Achtung: Mit dem Verkauf nach Standardvertrag tritt der Bauträger sämtliche Rechte an den Käufer ab, das heißt, der Kunde selbst muss sich unter Umständen bei späteren Mängelfragen mit den Handwerkern einigen.

Schlüsselfertig heißt nicht immer: Die Möbelpacker können kommen, moniert der Verband privater Bauherren. In gut zwei Dritteln aller Bauverträge fehlten wichtige Planungsleistungen, die anschließend extra bezahlt werden müssen. Gerne tauchen Bodenbelag und Sanitäranlagen nur unvollständig im Text auf. Das gehe bis zum Anschluss ans Kanalnetz und der ausreichenden Wärmedämmung (siehe Glossar: ABC der Gemeinheiten). So schlittern Bauherren von einem Nachtragsangebot ins nächste.


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Eine nützliche Liste des Bundesbauministeriums, mit der Sie einen Bauträgervertrag gegenchecken können, eine Liste unzulässiger Vertragsklauseln, zusammengestellt vom Verband privater Bauherren, und weitere Informationen zum Thema finden Sie in zahlreichen Portalen, die in diesem Special unter "Links für Bauherren" zusammengefasst sind.

Bauträger genießen nicht den besten Ruf. Immer wieder kommt es zu Insolvenzen, die Kunden stehen dann allein im Rohbau. Der Rat von Heike Rath, Fachanwältin für Baurecht aus Frankfurt: "Prüfen Sie: Seit wann existiert der Bauträger? Ist er ins Handelsregister eingetragen? Kann er eine Eigenauskunft vorlegen? Welche Tätigkeiten führt er selbst aus, welche vergibt er an Subunternehmer? Und: Können Sie Referenzimmobilien sehen und mit deren Bauherren sprechen?"

Sie plädiert für "eine Gewährleistungsabsicherung: Entweder gleich fünf Prozent der Bausumme auf einem Konto einbehalten oder eine Bürgschaft vom Unternehmen fordern." Wichtig: Der Handwerker hat immer zunächst das Recht, den Schaden selbst zu beheben. Rath: "Wer klagt, braucht einen langen Atem – manche Haftpflichtversicherung des Bauträgers sitzt das in zwei Instanzen aus." Eine Rechtsschutzversicherung, die Bauklagen übernimmt, ist auch der Anwältin nicht bekannt. Da fürchtet die Versicherungsbranche einfach zu viel Ärger.

Quelle: Wirtschaftswoche

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