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15.12.2007 
Steuerparadiese

Ehrliche vermögende Zuwanderer willkommen

Luxemburg: Das Großherzogtum war in den vergangenen Jahren das Paradebeispiel, wie man statt auf Schwarzgeld auf ehrliche Investoren und Zuwanderer setzt.

Zwar wirkt der Spitzensteuersatz von 38 Prozent auf den ersten Blick wenig paradiesisch. Doch für Angestellte, die samt Familie in den Kleinstaat ziehen, stellt sich die Sache anders dar. So greift der hohe Spitzensatz etwa bei einer Familie mit zwei Kindern dank hoher Freibeträge erst ab einem Jahreseinkommen von 125 000 Euro.

Noch interessanter ist der kleine Nachbar für Vermögende. Um sie wirbt die Regierung von Ministerpräsident Jean Juncker-Claude besonders entschlossen: 2006 wurde die Vermögensteuer abgeschafft, und die Erbschaftsteuer ist sowieso längst passé. Zudem forderte der Fiskus von Zinsen nicht den Einkommensteuersatz, sondern pauschal zehn Prozent. Für Dividenden sind maximal 19 Prozent fällig, und Spekulationsgewinne werden nach sechsmonatiger Haltefrist gänzlich verschont (siehe Tabelle: "Günstige Angebote"). In Deutschland müssen Anleger ab 2009 von sämtlichen Gewinnen 26,4 Prozent abgeben, die einjährige Spekulationsfrist entfällt.


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Darüber hinaus punktet Luxemburg vor allem mit flexiblen Regeln für Anleger. So können sich dort zehn Sparer zu einem "Spezialfonds" zusammenschließen, wenn jeder mindestens 125 000 Euro mitbringt. Der Vorteil: Die betuchten Anleger können Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen - und kommen trotzdem in den Genuss einiger Steuerprivilegien für Fonds.

Teamfähige Anleger, die von Deutschland aus Kommandos geben, haben jedoch Pech: Wer jetzt in einen Spezialfonds investiert, kann Kursgewinne nach 2008 nicht mehr unbegrenzt steuerfrei einstreichen, sobald die einjährige Haltefrist abgelaufen ist. "Die Bundesregierung hat die Übergangsregelung bei der Abgeltungsteuer für solche Fonds drastisch verschärft", sagt Idler. Anders als bei normalen Fonds können sich Sparer deshalb keine steuerfreien Spekulationsgewinne sichern, indem sie bis zum 31. Dezember 2008 einsteigen.

Die Last-Minute-Änderung zeigt: Solche Wettkampfvorteile sind deutschen Politikern ein Dorn im Auge. Auch in anderen Bereichen setzen die großen EU-Staaten Luxemburg unter Druck, einmal musste Premier Juncker vergangene Woche bereits nachgeben: Von 2015 an gilt bei Online-Geschäften der Mehrwertsteuersatz des Käuferlandes statt der luxemburgischen 15 Prozent. Für große Online-Händler gibt es dann keinen Anreiz mehr, ihren Sitz in Länder mit niedrigen Mehrwertsteuern zu verlagern.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 50, 10.12.2007

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