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15.01.2008 
Steuerparadiese

Steuerfrei in Dubai

Das Emirat am Golf ist das jüngste Steuerparadies. Die boomende Wirtschaft lockt Unternehmen aus aller Welt - und mit ihnen Tausende ausländische Manager.

Wieviel netto in Asien übrig bleibt. Tabelle: Wirtschaftswoche, Nr. 1/2, 07.01.2008Lupe

Wieviel netto in Asien übrig bleibt. Tabelle: Wirtschaftswoche, Nr. 1/2, 07.01.2008

Laut Statistischem Bundesamt sind 2006 allein 1 144 Deutsche in die Vereinigten Arabischen Emirate komplett ausgewandert, der Großteil davon nach Dubai. Damit sind die Emirate hinter China die zweitbeliebteste Destination deutscher Auswanderer in Asien. Die Neuankömmlinge genießen in Dubai nahezu unschlagbare Steuervorteile: Eine Einkommensteuer gibt es nicht, und die Sozialabgaben sind niedrig.

Einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Mercer zufolge landen stolze 95 Prozent des Bruttogehalts in den Taschen der Arbeitnehmer - egal, ob sie ledig oder verheiratet sind. In Deutschland sind es bei Ledigen gerade mal 54,3 und bei Verheirateten 64,3 Prozent (siehe Tabelle). Die hohen Nettolöhne ködern vor allem junge, ungebundene Manager, nach Dubai aufzubrechen, sagt Mercers Dubai-Chef Marcus Wiesner. Expatriates könnten mit dem Ersparten aus "drei bis fünf Jahren Arbeit" in der deutschen Heimat ein Haus bauen.


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Bis dahin müssen sie aber auch vor Ort in Dubai wohnen, sonst vermasselt der deutsche Fiskus die schönsten Pläne. So verdonnerte das Finanzgericht Baden-Württemberg Ende 2006 einen Piloten dazu, weiter die hiesigen Steuern zu zahlen (7 K 211/03). Der Mann hatte sich zwar ein Apartment in Dubai gekauft. Die Richter rügten aber, er habe seinen Wohnsitz in Deutschland nur zum Schein aufgegeben, indem er seiner Lebensgefährtin den Anteil an der gemeinsamen Wohnung übertrug. In Wahrheit sei er weiter meist bei der Liebsten und nicht in Dubai gewesen. Ein wichtiges Indiz dafür: Sein erster Flug zum Dienstantritt startete immer von Frankfurt.

Besser haben es derzeit noch Konzernmanager, die regelmäßig eine Niederlassung in Dubai oder den anderen Emiraten besuchen. Sie können trotz Wohnsitz in der Heimat von der Steuerfreiheit profitieren, wenn sie nicht nur mit der deutschen Mutter, sondern auch mit der Unternehmenstochter einen Arbeitsvertrag abschließen. Für das dort kassierte Gehalt gelten dann die Dubai-Regeln. Noch, denn Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat das Steuerabkommen mit den Emiraten zum 9. August 2008 gekündigt; die neue Variante, über die derzeit verhandelt wird, dürfte keine Steuerfreistellung für Einkünfte in Dubai mehr vorsehen.

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Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 1/2, 07.01.2008

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