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Auktion: Klägerin verliert im Streit um Millionen-Teppich

Mit 7,4 Millionen Euro ist er der teuerste Teppich der Welt. Doch die einstige Besitzerin wusste nichts davon und verkaufte das gute Stück für 19.000 Euro. Daraufhin verklagte sie den Auktionator auf Schadenersatz.

Der Teppich stammt aus der Region Kerman im Iran. Bei der Versteigerung des Auktionshauses Christies erzielte er 7,2 Millionen Euro. Quelle: dapd
Der Teppich stammt aus der Region Kerman im Iran. Bei der Versteigerung des Auktionshauses Christies erzielte er 7,2 Millionen Euro. Quelle: dapd

AugsburgIm Rechtsstreit um die Versteigerung des teuersten Teppichs der Welt hat die Klägerin am Freitag vor dem Landgericht Augsburg eine Niederlage erlitten. Sie wollte von einem Auktionator 350.000 Euro Schadenersatz, weil er den später für 7,4 Millionen Euro versteigerten Teppich aus dem 17. Jahrhundert auf einen Wert von nur 900 Euro geschätzt hatte.

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Nach dem Urteil des Gerichts liegt aber keine Pflichtverletzung des Auktionators vor. Bei der Wertermittlung habe dessen Mitarbeiter auch in Fachbüchern nach dem Teppich gesucht, dort war dieser aber nicht aufgeführt. Ein spezielles Gutachten habe der Auktionator nicht einholen müssen.

Der angeklagte Auktionshausbetreiber Georg R. (l.) zeigt im Landgericht in Augsburg ein Foto des teuren Teppichs. Quelle: dapd
Der angeklagte Auktionshausbetreiber Georg R. (l.) zeigt im Landgericht in Augsburg ein Foto des teuren Teppichs. Quelle: dapd

Die aus dem Raum Starnberg stammende Klägerin hatte den Teppich geerbt und zur Versteigerung gebracht. Ursprünglich hatte sie sich nach der Auktion in Augsburg im Oktober 2009 noch gefreut, da ihr trotz der Schätzung auf 900 Euro die Auktion immerhin 19.000 Euro brachte.

Ein halbes Jahr später kam der Teppich aber bei Christie's in London erneut unter den Hammer und erzielte den Rekordpreis von 6,2 Millionen Pfund, umgerechnet 7,4 Millionen Euro. Christie's hatte den Wert mit mehreren hunderttausend Euro angesetzt, an der Schätzung von Christie's orientierte sich die Schadenersatzforderung von 350.000 Euro.

Der Teppich ist 3,39 Meter mal 1,53 Meter groß. Er gilt wegen seines Alters und seiner Herkunft als Besonderheit. So schätzte Christie's den Wert auch deshalb so hoch ein, weil der Teppich angeblich aus dem Nachlass der 1939 verstorbenen Comtesse de Behague stammt. Diese war eine Sammlerin iranischer Kunst. Diese Herkunft sei aber für den regionalen Auktionator nicht zu erkennen gewesen, urteilte das Gericht.

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