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Autobahnrowdy vor Gericht: Bei Tempo 180 geschubst

Fünf Tage nach dem Berufungsurteil gegen den Karlsruher Autobahnraser hat in München der Strafprozess gegen einen anderen Autobahn-Rowdy begonnen.

HB MÜNCHEN. Der 52-Jährige hat laut Anklage im Juli 2003 binnen einer halben Stunde auf dem Münchner Autobahn-Ring (A 99) und der Autobahn München-Salzburg (A 8) mit Tempo 180 sieben langsamere Autos durch wiederholte Rammstöße von der Überholspur vertrieben. Zum Prozessbeginn gestand der Angeklagte am Dienstag die Vorfälle, an Details könne er sich aber nicht erinnern. Der Vorsitzende Richter sprach von einer regelrechten „Jagdstrecke“.

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Der Angeklagte ist laut Gutachten seelisch gestört, das Gericht muss über seine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt entscheiden. Die Staatsanwaltschaft will die dauernde Unterbringung in einer Nervenklinik erwirken.

Zur Amokfahrt des 52-Jährigen kam es am 22. Juli 2003 - nur acht Tage nach dem gerade in Karlsruhe verhandelten Fall, bei dem eine junge Mutter mit Kind starb. Das Landgericht Karlsruhe hatte den 35 Jahre alten Autobahn-Drängler am vergangenen Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, er muss außerdem 12 000 Euro Geldbuße zahlen und ist mindestens für ein Jahr seinen Führerschein los. Im Münchner Fall verhinderte die Geistesgegenwart der anderen Fahrer schwerere Unfälle.

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