
KielFacebook darf von seinen Nutzern zumindest vorerst weiter die Anmeldung mit ihren echten Namen verlangen. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht im Streit zwischen dem weltgrößten Online-Netzwerk und dem Kieler Datenschützer Thilo Weichert. Für den Datenschutz in dem sozialen Netzwerk sei hierzulande Irland zuständig, obwohl das Unternehmen in Deutschland auch ein Büro hat. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung von Facebooks Widersprüchen gegen eine Verordnung Weicherts wieder her. Der Datenschützer will gegen die Beschlüsse von Donnerstag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Weicherts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein habe seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt, argumentierte das Gericht. Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz finde das deutsche Recht keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten durch eine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhoben und verarbeitet würden. Und das geschehe im Fall von Facebook in Irland.
Warren Buffett (Star-Investor)
„Die Idee, dass eine frisch an den Markt gebrachte Firma unter tausenden und abertausenden Firmen weltweit die günstigste Gelegenheit ist, ist einfach dümmlich."
Michael Pachter (Analyst bei Wedbush)
„Die platzierenden Banken haben es völlig vergeigt.“
Phillip Goldberg (Investor)
"Orders von Investoren, die am ersten Handelstag Facebook- Aktien kaufen wollten, wurden häufig erst Stunden später ausgeführt. In der Zwischenzeit hatten die Investoren, die diese Aktien kaufen wollten, keine Ahnung, ob ihre Geschäfte ausgeführt worden waren und daher keine Ahnung, ob sie überhaupt Facebook-Aktien hielten."
Goldberg hat Klage gegen den Börsenbetreiber Nasdaq eingereicht.
Mary Schapiro (SEC-Chefin)
„Es gibt einige Probleme, die wir uns anschauen müssen, vor allem im Zusammenhang mit Facebook.“
Robert Greifeld (Nasdaq-Chef)
„Es hat ganz klar Fehler gegeben.“
Jim Cramer (Ex-Börsenhändler und TV-Moderator)
„Es ist unbestritten, dass (Facebook) ein schnell wachsendes und gut geführtes Unternehmen ist und es könnte ein guter Deal sein (…) Nur nicht am Eröffnungstag“.
Henry Blodget (Chef der Analyseplattform “Business Insider”)
“Wenn sich das Wachstum nicht wieder zulegt, ist es schwer zu sehen, wie die Aktie groß zulegen soll“
David Rolfe (Investmentchef von Wedgewood Partners)
„Die Wall Street ist ein strenger Lehrmeister. Nun wird von Facebook erwartet, dass das Unternehmen regelmäßig seine Ziele anhebt, um sie dann zu übertreffen.“
Simon Lee (Analyst bei der Navy Federal Credit Union)
„Für Facebook ist immer noch eine Menge mehr Platz, und es wird weiterhin mehr Nachfrage nach der Aktie als Angebot geben
Yves Maillot (Head of Investments von Robeco Gestions)
„Facebooks Preisgestaltung erscheint recht teuer zu sein" Der Börsengang dränge darüber hinaus in ein „sehr schwieriges Umfeld für den US-Aktienmarkt."
Tom Taulli (IPO-Experte für Tech-Aktien)
„Banker werden das Beispiel als Erinnerung für Firmen nutzen, dass sie beim Preis nicht zu hoch greifen sollten. Die Devise 'der Himmel ist die Grenze' gilt nicht mehr.“
John Scandalios (Leiter Franklin Templeton Technologiefonds)
„Bei den Geschäftsmodellen gibt es noch viele offene Fragen"
Nick Einhorn (Analyst der Beratungsfirma Renaissance Capital)
"Es war nicht so aufregend, wie es hätte sein können. Aber ich denke nicht, dass wir den Börsengang als Misserfolg werten sollten."
Larry Page (Gründer und Konzernchef von Google)
„Wir haben versucht, mehr einfache Leute teilhaben zu lassen.
In einer Talkshow äußerte sich Page über die Unterschiede zwischen den Börsengängen von Google und Facebook.
Da das Gericht die Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten in Deutschland für Facebook grundsätzlich in Frage stellt, geht die Bedeutung des Urteils über den Streit um die Klarnamenpflicht bei Facebook hinaus. Der Service von Facebook in Europa wird von der irischen Firma Facebook Ltd. betrieben.
Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß dem deutschen Telemediengesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz den Nutzern auch eine Registrierung mit Pseudonymen zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von Klarnamen. Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20 000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen den „Gefällt mir“-Knopf des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.
Wer ein Profil in einem Netzwerk anlegen möchte, muss persönliche Daten preisgeben. Wichtig sind dabei zwei Entscheidungen: Welche Daten gebe ich an – und wer darf diese Daten lesen? Wer soziale Netzwerke zur Jobsuche nutzt, sollte einen kleinen Einblick in seine persönlichen Interessen geben. Kritisch können aber etwa Fotos aus dem Privatleben sein: Denn so weiß schnell auch der Arbeitgeber, was auf der Feier am vergangenen Wochenende geschehen ist. Der beste Datenschutz ist natürlich, Daten gar nicht erst zu veröffentlichen. Und: Das nachträgliche Löschen von Daten nützt nicht immer etwas – häufig finden sich irgendwo Spuren der alten Informationen oder Fotos.
Seiten wie das Technikportal Heise.de binden den „Gefällt mir“-Knopf nicht direkt ein, sondern laden ihn erst, wenn der Nutzer das wünscht. Diese Funktion gibt es aber nur auf wenigen anderen Seiten. Wer die Datensammlung abwehren will, kann verhindern, dass der Facebook-Knopf geladen wird. Nutzer des Browsers Firefox können dazu den Werbeblocker AdBlock-Plus nutzen. Wie sie die Filterregeln richtig einstellen, lässt sich leicht mit einer Suchmaschine herausfinden. Das Verfahren funktioniert auch mit anderen Netzwerken wie Google+. Facebook-Mitglieder können auch ihre Cookies löschen, sodass der Server nicht erkennt, dass er ein Mitglied vor sich hat.
Viele Websites binden den „Gefällt mir“-Button von Facebook ein. Ob das Soziale Netzwerk beim Besuch einer solchen Seite Daten sammelt, hängt davon ab, ob der Nutzer ein Facebook-Konto hat. Von Nicht-Mitgliedern wird die IP-Adresse an das Unternehmen übertragen. Diese eindeutige Zahlenkombination bekommt ein Internetnutzer zugewiesen, wenn er sich ins Internet einwählt – sie funktioniert wie das Nummernschild am Auto. Bei deutschen Nutzern werden die letzten Stellen der Ziffernfolge allerdings gestrichen, sodass die Daten anonym sind. Von Mitgliedern wird mehr übertragen: Unter anderem die Seite, auf welcher der Facebook-Knopf geladen wurde, die Uhrzeit und der Browsertyp, den der Surfer nutzt. Ob jemand Mitglied ist, erkennt Facebook an einem Cookie, einer kleinen Textdatei, die beim Einloggen auf seinem Computer gespeichert wird.
Oft werden die Informationen für Werbung verwendet, die genau auf den jeweiligen Nutzer zugeschnitten ist. Arbeitgeber nutzen das Internet auf der Suche nach Informationen über Bewerber. Die leichtsinnige Preisgabe persönlicher Daten kann aber auch finanzielle Folgen haben. So nutzen Kriminelle immer wieder Kreditkarten-und Bankverbindungsdaten, um illegal Geld abzubuchen.
Weichert kritisierte am Freitag, die Entscheidungen seien „mehr als verblüffend“ und erteilten Facebook einen Freifahrtschein. Die wesentlichen Daten würden in Deutschland erhoben und in den USA verarbeitet, auch wenn Facebook die Niederlassung in Irland für zuständig erkläre. Die Entscheidungen des Gerichts seien „in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden.“ Deswegen werde er eine Beschwerde einlegen.
Facebook betont stets, die Anmeldung mit echten Namen sei wichtig, damit die Nutzer sich miteinander vernetzen könnten, und sorge für mehr Sicherheit.

"Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß dem deutschen Telemediengesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz den Nutzern auch eine Registrierung mit Pseudonymen zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von Klarnamen."
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Zu solchen Forderungen gehören immer zwei. Ein mündiger Bürger sollte entscheiden können, ob er zu Klarnamen-Bedingungen bei FB mitmacht oder nicht. Oder ist letzteres keine Option, weil jeder meint, unbedingt "hip" sein zu müssen? Weil viele meinen, ohne FB existiere man gar nicht?
M.E. geht es auch ohne soziale Netzwerke und meine Lösung sieht so aus:
Site plusone.google.com plus.google.com
Accept from plusone.google.com
Accept from plus.google.com
Deny
Site twitter.com *.twitter.com
Accept from twitter.com
Accept from *.twitter.com
Deny
Site facebook.com *.facebook.com
Accept from *.facebook.com
Accept from *.facebook.net
Accept from *.fbcdn.com
Accept from *.fbcdn.net
Deny
Site facebook.net *.facebook.net
Accept from *.facebook.com
Accept from *.facebook.net
Accept from *.fbcdn.com
Accept from *.fbcdn.net
Deny
Site fbcdn.com *.fbcdn.com
Accept from *.facebook.com
Accept from *.facebook.net
Accept from *.fbcdn.com
Accept from *.fbcdn.net
Deny
Site fbcdn.net *.fbcdn.net
Accept from *.facebook.com
Accept from *.facebook.net
Accept from *.fbcdn.com
Accept from *.fbcdn.net
Deny
Zusammen mit Ghostery und ein paar anderen "Nettigkeiten" (man verzeihe mir das Wortspielchen) ist damit allen Spitzelaktivitäten durch Tracker-Cookies, Like-Buttons etc. ein massiver Riegel vorgeschoben. Für FB und Konsorten gilt bei mir: "Ich muß leider draußen bleiben."
"Facebook betont stets, die Anmeldung mit echten Namen sei wichtig, damit die Nutzer sich miteinander vernetzen könnten, und sorge für mehr Sicherheit. "
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Der Brüller des Tages! Mit den Namen und Profilen soll Kasse gemacht werden, sonst nichts.

Sobald nationale Gesetze den Bürger besser schützen könnten, kommt eine dumme EU-Regelung, die das außer Kraft setzt. Wofür halten wir uns eigentlich die ganzen (s)teuerbezahlten "Legislativen" in allen anderen Ebenen denn überhaupt noch? Alles nur Show. Die Großkonzerne setzen ihre Interessen zentral in Brüssel durch und Feierabend. Auf den untergeordneten politischen Verwaltungsebenen wird die Benachteiligung des Bürgers im Rahmen des möglichen nur noch verstärkt, alternativ befasst man sich schwerpunktmäßig mit leichtverdauchlichem Quatsch.
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