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Entführungsfall Metzler: Gäfgen steht Entschädigung zu

Magnus Gäfgen hatte den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet. Für die Androhung von Folter während eines Verhörs erhielt er eine Entschädigung. Völlig zurecht, so das Oberlandesgericht Frankfurt.

Magnus Gäfgen kurz vor der Verhandlung am Oberlandesgericht Frankfurt. Quelle: dapd
Magnus Gäfgen kurz vor der Verhandlung am Oberlandesgericht Frankfurt. Quelle: dapd

Um 11.24 Uhr tritt Magnus Gäfgen unter Blitzlichtgewitter in den Gerichtssaal. Dunkler Anzug, weißes Hemd, versteinerte Miene. Die mittlerweile acht Jahre Gefängnis scheinen dem verurteilten Kindsmörder äußerlich kaum etwas angehabt zu haben. Eine wütende Prozessbeobachterin beschimpft ihn am Mittwoch im proppenvollen Gerichtssaal mit drastischen Worten. Volkes Seele kocht anscheinend noch immer, weil der Kindsmörder eine Entschädigung haben wollte und bekommen hat.

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Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigte die Vorinstanz und erkannte dem 37-Jährigen Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro zu. Ein Polizist hatte ihm in einem Verhör am 1. Oktober 2002 Gewalt angedroht, damit er das Versteck des kleinen Jakob von Metzler preisgibt. Den hatte Gäfgen zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits erwürgt und in einem abgelegenen See im Vogelsberg versenkt, wofür er 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Der Fall Jakob von Metzler Nah dran an der Wirklichkeit

Vor zehn Jahren wurde der Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Eine gelungene ZDF-Verfilmung des Falls rehabilitiert den Ex-Chefermittler Wolfgang Daschner. Das Werk berührt mit seiner Authentizität.

Der Fall Jakob von Metzler: Nah dran an der Wirklichkeit

Rund zehn Jahre nach der Gewaltandrohung musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz mit Gäfgens Schadenersatzklage befassen. Offenbar hielt der Vorsitzende Richter Ulrich Stump ein gewisses Aggressionspotenzial gegenüber Gäfgen für möglich, denn die vielen Zuschauer durften die Verhandlung nur durch dickes Glas und nach strengen Sicherheitsvorkehrungen verfolgen. Doch die rund halbstündige Berufungsverhandlung am Vormittag war reichlich unspektakulär. Danach zog sich der Senat zu einer mehrstündigen Beratung zurück.

In erster Instanz hatte das Gericht das Land Hessen im August 2011 zu einer Zahlung von 3.000 Euro plus Zinsen verurteilt. Das Land lehnte die Zahlung allerdings ab und legte Berufung ein. Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) bezeichnete das Urteil seinerzeit als "schwer nachvollziehbar" und ergänzte: "Auch für mich persönlich ist es schwer erträglich, wenn einem verurteilten Kindsmörder eine Entschädigung zugesprochen wird."

Mordfall Jakob von Metzler Die verdrehte Frage nach der Schuld

Vor zehn Jahren wurde Jakob von Metzler entführt. Die Polizei drohte dem Täter mit Folter, um den Bankier-Sohn zu retten – und machte sich schuldig. Nun widmet sich ein Film der wirren Wahrnehmung von Täter und Opfer.

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Auch am Mittwoch zog das Land alle Register, um die symbolische Niederlage abzuwenden. Da Gäfgen privat insolvent ist, habe er gar kein Anrecht auf eine Geldzahlung und somit auch kein Klagerecht, führte Rechtsanwalt Thomas Kittner für das Land aus. Der Rechtsanwalt verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dienstag, wonach Gäfgens Insolvenzverwalter eine mögliche Entschädigung einkassieren dürfe.

Doch das Oberlandesgericht ließ alle Einsprüche des Landes Hessen nicht gelten und verwies dabei vor allem auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR). Die Straßburger Richter hatten in der Gewaltandrohung gegen Gäfgen einen Verstoß gegen das Folterverbot gesehen und rechtlich "spürbare Folgen" gefordert. Die Urteile gegen die beiden Polizeibeamten, die die Gewaltandrohung zu verantworten hatten, werteten demnach sowohl der EMGR als auch das OLG als nicht ausreichend an. Die beiden Polizisten waren im November 2004 lediglich verwarnt und zu Geldstrafen unter Vorbehalt verurteilt worden.

Gäfgen-Urteil

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer freute sich über die "präventive Wirkung" des Urteils. Damit sei klar, dass Gewaltandrohung in Verhören unrechtmäßig sei. Unklar ist allerdings noch, ob Gäfgen das Geld behalten darf. Darüber muss nun laut Heuchemer das Landgericht Marburg urteilen.

Die Klagewut Gäfgens dürfte nun aber ein Ende gefunden haben. Das Land Hessen hat gegen das Urteil keine Einspruchsmöglichkeit mehr und muss zahlen.

  • 13.10.2012, 20:55 UhrSiHe

    Die Tat war hinterhältig und eiskalt. wenn es um ihn, den Täter geht, spricht dieser offenbar eine feine Sprache. was ist das Leben des Jungen Jakob von Metzler wert (gewesen)? dem Täter kann es nichts bedeutet haben eiskalt und hinterhältig wie er gehandelt hat. Da drängt sich doch unweigerlich der Gedanke an Todesstrafe wieder auf!

  • 11.10.2012, 18:10 Uhrhermann.12

    Ich teile ihre Meinung nicht, denn Recht in Deutschland wird im sinne einer Rechtsnorm gesprochen und nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes.
    Ich sehe daher das Gericht auf dem Holzweg, wenn es der Klage Gäfgens folgt. Weil es letztlich dem Sinne der Norm widerspricht Gäfgen zu entschädigen.
    Das Gericht macht sich so selbst zum Affen und verfängt sich in den eigenen Normen.
    In diesem Sinne war es schon ein Justizirrtum den Polizisten zu verurteilen. Dieser Irrtum führt halt letztlich konsequenterweise zu diesem völlig absurden Urteil.
    Letztlich geht es um eine Interpretation, bei der sich die deutschen Gerichte letztlich auf eine vordergründig formal logische Version festgelegt haben, die sich inhaltlich als extrem fragwürdig erwiesen hat bis zur meiner Meinung nach Rechtsbeugung.

    H.

  • 11.10.2012, 18:01 Uhrhermann.12

    Das Gericht hätte sich nicht auf das europäische Urteil berufen dürfen. Schon allein deshalb, weil hier zwei unterschiedliche Rechtsprinzipien zugrunde liegen.
    Das deutsche Recht ist Richterrecht und verfolgt das Prinzip des sinngemäßen Sachverhaltes, nicht dem des Buchstaben des Gesetzes. Das gilt für den EMGR meines Wissens nicht.
    Letztlich bedeutet das Beharren auf dem Buchstaben nach deutschen Recht ein Rechtsbruch.
    In sofern ist zu keine Zeitpunkt überhaupt nachvollziehbar, wieso hier Ansprüche gesehen werden, ich würde dem Land Hessen empfehlen in die nächste Instanz zu gehen und vielleicht grundsätzlich klären zu lassen, ob dem Buchstaben des Gesetzes oder dem Sinn einer Norm der Vorrang einzuräumen ist, damit die durch amerikanische einflüsse entstandene variierende Rechtsprechung in Deutschland beendet wird.
    Also entweder der form nach, wie in USA oder dem Inhalt nach. Und nicht wie es dem jeweiligen Gericht opportun erscheint mal so mal so.

    H.

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