Welche Rechte Urlauber im Schneechaos haben

« 2 / 3 »

Zufahrt blockiert - kostenfreie Stornierung

Auch bei Lawinengefahr kann der Urlauber seine Reise nicht kostenfrei stornieren. Quelle: dpa
Auch bei Lawinengefahr kann der Urlauber seine Reise nicht kostenfrei stornieren. Quelle: dpa

Der Veranstalter ist auch außen vor, wenn der Urlaub zu Ende ist, Reisende aber wegen blockierter Straßen nicht nach Hause fahren können. Mit einem etwaigen Verdienstausfall muss der Urlauber alleine zurechtkommen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Veranstalter Urlaubern ausdrücklich rät, angesichts starker Schneefälle im Hotel zu bleiben. In diesem Fall muss er dafür auch die Kosten übernehmen.

Anders sieht es aus, wenn Reisende wegen gesperrter Straßen gar nicht erst zu ihrem Urlaubsort vorstoßen können. Wenn zweifellos alle Zufahrtsmöglichkeiten zum Zielort blockiert sind, haben Urlauber das Recht, den Urlaub wegen höherer Gewalt kostenlos zu stornieren und sollten Kontakt mit ihrem Veranstalter aufnehmen. Als Beweis sollten Zeitungsberichte oder Internetmeldungen aufbewahrt werden. Versucht der Urlauber trotz der Wetterlage, die Anreise anzutreten, kommt aber ab einem bestimmten Punkt nicht mehr weiter, ist er für die entstandenen Fahrtkosten selber verantwortlich.

Wintertipps für Autofahrer Abstandsregler bei Eis und Schnee nicht benutzen

Auf glatter Fahrbahn sollten Autofahrer nie den automatischen Abstandsregler benutzen. Er kommt, wie andere Assistenzsysteme auch, manchmal mit den widrigen Wetterverhältnisse schlechter zurecht als der Fahrer.

Wintertipps für Autofahrer: Abstandsregler bei Eis und Schnee nicht benutzen

Sollte die Rückreise per Flug erfolgen, dieser aber stark verspätet oder ausgefallen sein, kann der Urlauber auf Kurzstrecken Ausgleichszahlungen von 250 Euro geltend machen. Als Grund dafür kann allerdings nicht nur der starke Schneefall gelten, sondern der Veranstalter muss einen organisatorischen Fehler begangen haben - beispielsweise bei fehlendem Enteisungsmittel für die Tragflächen des Flugzeugs.

Um seinen Arbeitsplatz muss sich ein Angestellter indes keine Sorgen machen. Allerdings muss er sich unverzüglich bei seinem Chef melden und ihn über die Situation in Kenntnis setzen. Das einzige was er hier zu verlieren hat ist Geld - denn Gehalt braucht der Arbeitgeber für die Fehlzeit des Mitarbeiters nicht zu bezahlen.

  • Die aktuellen Top-Themen
Wave-Gotik-Treffen: Die „Schwarze Szene“ besetzt Leipzig

Die „Schwarze Szene“ besetzt Leipzig

Auch dieses Jahr ist Leipzig wieder das Zentrum düsterer Gestalten. Zum 21. Wave-Gotik-Treffen erwarten die Veranstalter 200.000 Besucher. Bei dem Festival stehen nicht die Musik, sondern die Kostüme im Mittelpunkt.

„Europas Schande“: Grass dichtet diesmal zu Griechenland

Grass dichtet diesmal zu Griechenland

Nach dem umstrittenen Gedicht zum Verhältnis von Israel und Iran hat Nobelpreisträger Günter Grass sich zu einem aktuellen Thema geäußert. „Europas Schande“ heißt das Werk, in dem er Griechenland Beistand leistet.

Trotz Hypes: Die „Gunter Sachs Collection“ feiert den Triumph

Die „Gunter Sachs Collection“ feiert den Triumph

Die Sammlung des einstigen Lebemanns hat die Erwartungen deutlich übertroffen. Die Sotheby’s-Auktion war ein Triumph von Hype und Nostalgie über die Regeln des Kunstmarktes. Das Beste behalten die Erben aber für sich.

  • Video

Panorama Truppen in Somalia erobern weitere Stadt

Truppen der Afrikanischen Union und somalische Soldaten haben Kämpfer der radikal-islamischen Al Shabaab-Miliz aus der Stadt Afgoye vertrieben.

  • Business Wetter
  • Erwischt ...
Erwischt...: Erwischt...

Martin Blessing, Commerzbank-Chef

...bei den kleinen und großen Lügen: "Und nicht zuletzt wird aus heutiger Sicht auch die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung bereits für das Geschäftsjahr 2012 möglich."